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   BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 300/97   

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https://dejure.org/1997,4377
BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 300/97 (https://dejure.org/1997,4377)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 3Z BR 300/97 (https://dejure.org/1997,4377)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 3Z BR 300/97 (https://dejure.org/1997,4377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 52; ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 797 Abs. 2
    Ablehnung vollstreckbarer Ausfertigung bei Nachweis der Erfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Erteilung eine vollstreckbaren Ausfertigung eines notariellen Kaufvertrags bei offenkundigem Fehlen des materiellen Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 3 T 291/97
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 300/97

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 54/05

    Prüfungsumfang im Verfahren der Klauselerinnerung

    Es kann dahinstehen, ob von diesem Grundsatz eine Ausnahme zu machen ist, wenn für den Notar offenkundig ist, dass der materiellrechtliche Anspruch nicht besteht (vgl. z.B. BayObLG, DNotZ 1998, 194, 195; BayObLG, DNotZ 1997, 77, 79; OLG Frankfurt/M., JurBüro 1997, 544, 546).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 269/99

    Weigerung des Notars, eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen

    b) Der Notar kann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ausnahmsweise ablehnen, wenn durch öffentliche bzw. öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen oder sonst für ihn offenkundig ist, daß der materielle Anspruch nicht (mehr) besteht (BayObLG MittBayNot 1995, 484/485; OLG Frankfurt MittRhNotK 1997, 269 jeweils m. w. N.) Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn der vom Schuldner zu zahlende Betrag laut notariellem Vertrag an den beurkundenden Notar zu zahlen war und sich aus dessen Unterlagen ergibt, daß er bezahlt worden ist oder wenn der Gläubiger im Klauselerteilungsverfahren selbst zugesteht, daß er wegen des titulierten Anspruchs befriedigt ist (BayObLGZ DNotI-Report 1998, 19; Stein/Jonas/ Münzberg ZPO 21. Aufl. § 797 Rn. 11; MünchKomm/Wolfsteiner ZPO § 724 Rn. 40).
  • LG Bielefeld, 18.10.2010 - 23 T 676/10

    Voraussetzungen für die notarielle Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung

    Grundsätzlich nicht zu prüfen hat der Notar die Frage, ob der der Vollstreckung zu Grunde liegende materielle Anspruch besteht oder ob Einwendungen dagegen bestehen (BayObLG DNotZ 1998, 194).
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