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   BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98   

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https://dejure.org/1998,2803
BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98 (https://dejure.org/1998,2803)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1998 - 2Z BR 133/98 (https://dejure.org/1998,2803)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 2Z BR 133/98 (https://dejure.org/1998,2803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 23, 29, 31; BGB §§ 140, 1105
    Löschung von Reallasten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Löschung von Reallasten wegen der lediglichen Abgabe unbeglaubigter Fotokopien von Sterbeurkunden sowie von Erbscheinsausfertigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19, § 23, § 29, § 31; BGB § 140, § 1105
    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1320
  • DNotZ 1999, 508
  • Rpfleger 1999, 71
  • BayObLGZ 1998, 250
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98
    Diese Leistungen werden erst nach dem Tode der Berechtigten fällig; insoweit sind die Reallasten nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt und die Vorschriften der §§ 22, 23 GBO nicht einschlägig (vgl. BayObLGZ 1983, 113/116 ff.; 1997, 121/123; BayObLG NJW-RR 1988, 464 f.).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1997, 121 ff.) kann die Bewilligung einer Löschungserleichterungsklausel, die sich nicht auf die zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast bezieht und deshalb insoweit unwirksam ist, nicht in eine Vollmacht des Berechtigten über den Tod hinaus, auch diesen Teil der Reallast löschen zu lassen, umgedeutet werden.

  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 114/87

    Keine Löschungserleichterung bei Reallast zur Sicherung der Verpflichtung, für

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98
    Diese Leistungen werden erst nach dem Tode der Berechtigten fällig; insoweit sind die Reallasten nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt und die Vorschriften der §§ 22, 23 GBO nicht einschlägig (vgl. BayObLGZ 1983, 113/116 ff.; 1997, 121/123; BayObLG NJW-RR 1988, 464 f.).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94

    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98
    Erforderlich sind neben dem Nachweis der Rechtsnachfolge (durch Ausfertigungen der Erbscheine, beglaubigte Abschriften genügen nicht - vgl. BayObLGZ 1994, 158/160; Demharter § 35 Rn. 23) gemäß §§ 19, 29 Abs. 1 Satz 1 GBO notariell beglaubigte Löschungsbewilligungen aller Erben (Erbeserben; Sterbeurkunden brauchen neben den Erbscheinen nicht vorgelegt zu werden).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98
    Zurückweisung der Anträge und nicht Erlaß einer Zwischenverfügung war nach § 18 Abs. 1 GBO geboten, da die fehlende Bewilligung der unmittelbar Betroffenen nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden darf (vgl. BayObLGZ 1988, 229 ff.; BayObLG MittBayNot 1990, 307; 1995, 42; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153 f.).
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98
    Zurückweisung der Anträge und nicht Erlaß einer Zwischenverfügung war nach § 18 Abs. 1 GBO geboten, da die fehlende Bewilligung der unmittelbar Betroffenen nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden darf (vgl. BayObLGZ 1988, 229 ff.; BayObLG MittBayNot 1990, 307; 1995, 42; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153 f.).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90

    Zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98
    Zurückweisung der Anträge und nicht Erlaß einer Zwischenverfügung war nach § 18 Abs. 1 GBO geboten, da die fehlende Bewilligung der unmittelbar Betroffenen nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden darf (vgl. BayObLGZ 1988, 229 ff.; BayObLG MittBayNot 1990, 307; 1995, 42; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153 f.).
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Jedenfalls für Rechte, die überhaupt erst nach dem Tod des Berechtigten zum Tragen kommen, ist daran festzuhalten, dass ein (unzulässiger) Löschungserleichterungsvermerk grundsätzlich nicht in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer umgedeutet werden kann (insoweit Bestätigung von BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250).

    26 d) Nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts kommt die Umdeutung eines (unzulässigen) Löschungserleichterungsvermerks in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer grundsätzlich nicht in Betracht (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; zustimmend Meikel/Böttcher §§ 23, 24 Rn. 57; Hügel/Wilsch § 23 Rn. 43; a.A. Amann DNotZ 1998, 6/14 f.; ders. MittBayNot 1999, 75 f.; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1344, 1344a m.w.N.).

    Es ist, jedenfalls mit den Mitteln des Grundbuchverfahrens, regelmäßig nicht feststellbar, dass der Berechtigte eine Vollmacht gerade dafür erteilen will, den Teil des Rechts zu einem Zeitpunkt löschen zu lassen, in dem es erst zum Tragen kommen soll und für den Rechtsnachfolger des Berechtigten Bedeutung erlangen kann (BayObLGZ 1998, 250/254 f.).

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11

    Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer

    Eine unzulässige Löschungserleichterung könnte grundsätzlich auch nicht in eine Bevollmächtigung des Berechtigten zur Löschung umgedeutet werden (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 1999, 71; FGPrax 1997, 91).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 15 W 33/14

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Altenteils aufgrund einer

    Nach diesen Kriterien scheidet die von dem Beteiligten angestrebte Umdeutung hier aus, weil eine abschließende tatsächliche Feststellung der Voraussetzungen einer Umdeutung allein auf der Grundlage der notariellen Urkunde vom 14.11.1980 nicht möglich ist (so bereits BayObLG FGPrax 1997, 91; BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso OLG München FGPrax 2012, 250 zu vergleichbaren Regelungen in notariellen Übergabeverträgen).

    Aus der Sicht des Senats hat das BayObLG (BayObLGZ 1998, 250 = MittBayNot 1999, 74; ebenso jetzt OLG München FGPrax 2012, 250, 251) in diesem Zusammenhang zu einer inhaltlich vergleichbaren Regelung einer notariellen Urkunde überzeugend darauf hingewiesen, dass die Bestimmung in sich widersprüchlich ist, weil einerseits eine dingliche Reallast bestellt wird, deren Gegenstand die Erbringung von Leistungen nach dem Tode der Berechtigten ist, andererseits dem Übertragsnehmer eine rechtliche Handhabe zur Herbeiführung der Löschung des Rechts in dem Augenblick eingeräumt wird, in dem die Leistungen zu erbringen sind, die durch die Reallast gesichert werden sollen.

  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

    Vergleichbare Regelungen sind denn auch in der Rechtsprechung bislang nicht konkret beanstandet worden (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2014, 238, zitiert nach juris, für "die üblichen Seelenmessen"; BayObLGZ 1998, 250 für "die üblichen Trauerfeierlichkeiten").

    Auch im Übrigen finden sich derartige Vereinbarungen im Rahmen eines Leibgedings bzw. Altenteils und deren dingliche Sicherung durch eine Reallast in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, ohne dass sie aus dem Gesichtspunkt der Bestimmbarkeit heraus beanstandet worden wären (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 250; 1997, 121; BayObLG …

  • OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10

    Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist dem in zwei jeweils die Reallast betreffenden Entscheidungen nicht gefolgt (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250).

    Im Beschluss vom 8.10.1998 wird eine Umdeutung im Wesentlichen deshalb abgelehnt, weil es widersprüchlich sei, den Willen des Berechtigten dahin zu interpretieren, dass er dem Eigentümer eine Vollmacht erteile, die zur Aufhebung und Löschung eines Teils der Reallast in dem Augenblick ermächtige, in dem dieser Teil des Rechts erst zum Tragen komme und für den Rechtsnachfolger des Berechtigten Bedeutung erlangen könne (BayObLGZ 1998, 250/254 f.).

  • OLG München, 28.01.2013 - 34 Wx 329/12

    Grundbuchrechtliche Behandlung eines ein Leibgeding betreffenden Löschungsantrags

    Dies veranlasst aber nicht, die Rechtsprechung aufzugeben (so schon BayObLG MittBayNot 1999, 74/75).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
    Die Rechtsprechung hat dies in verschiedenen Entscheidungen abgelehnt, die allerdings jeweils die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast betrafen (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; OLG Hamm NJOZ 2014, 1569; vgl. auch OLG München FGPrax 2012, 250 - Leibgeding; zustimmend Schrandt/Kalb, in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl. 2019, § 23 Rn. 51), und argumentiert, es sei widersprüchlich, den Willen des Berechtigten dahin zu interpretieren, dass er dem Eigentümer eine Vollmacht erteile, die zur Aufhebung und Löschung eines Teils der Reallast in dem Augenblick ermächtigte, in dem dieser Teil des Rechts erst zum Tragen komme und für den Rechtsnachfolger des Berechtigten Bedeutung erlangen könne.
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