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   BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01   

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https://dejure.org/2001,10366
BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01 (https://dejure.org/2001,10366)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.2001 - 3Z BR 330/01 (https://dejure.org/2001,10366)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 3Z BR 330/01 (https://dejure.org/2001,10366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2
    Abschiebung nach Strafvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländerbehörde; Abschiebung; Heimreiseschein; Sofortige weitere Beschwerde; Haftstrafe

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 58 XIV 229/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 18 T 6832/01
  • BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 56
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01
    b) Ungeklärt ist jedoch, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung betrieben hat (vgl. hierzu BGHZ 133, 235/239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. AuAS 1998, 198; OLG Karlsruhe InfAus1R 1998, 463).

    Die Ausländerbehörde traf, worauf die sofortige weitere Beschwerde zutreffend hinweist, die Pflicht, bereits während der Vollstreckung der Jugendstrafe alles ihr Mögliche zu unternehmen, um die Abschiebung des Betroffenen so vorzubereiten, dass diese jedenfalls unverzüglich nach Ende der regulären Vollzugsdauer der Jugendstrafe durchgeführt werden konnte (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01
    b) Ungeklärt ist jedoch, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung betrieben hat (vgl. hierzu BGHZ 133, 235/239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. AuAS 1998, 198; OLG Karlsruhe InfAus1R 1998, 463).
  • BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93

    Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01
    Dieser Sachverhalt rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Indizwirkung von Straftaten BayObLGZ 1993, 265/266; zur Identitätstäuschung BayObLGZ 1993, 127/128).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01
    Ob die Abschiebung des Betroffenen ansonsten zu Recht betrieben wird, haben die Haftgerichte nicht zu prüfen; insoweit obliegt die Gewährung von Rechtsschutz ausschließlich den Verwaltungsgerichten (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG InfAus1R 2000, 230/232).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01
    Dieser Sachverhalt rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Indizwirkung von Straftaten BayObLGZ 1993, 265/266; zur Identitätstäuschung BayObLGZ 1993, 127/128).
  • OLG Zweibrücken, 23.03.2004 - 3 W 34/04

    Abschiebungshaft: Höchstdauer der Haft bei Vollstreckung von Untersuchungs- oder

    Dies gilt sowohl für die relative Dauer der Abschiebungshaft als auch für die absolute zeitliche Grenze der Haft nach § 57 Abs. 3 AuslG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. Oktober 2001, 3 Z BR 330/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 1996, 20 W 15/96, jeweils zitiert nach juris).
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