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   BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83   

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https://dejure.org/1983,3229
BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83 (https://dejure.org/1983,3229)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83 (https://dejure.org/1983,3229)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - BReg. 2 Z 94/83 (https://dejure.org/1983,3229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883; GBO §§ 19, 22, 23, 24

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzug der Löschung einer Auflassungsvormerkung und eines Verpfändungsvermerks durch das Grundbuchamt; Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück; Eintragung einer Eigentumsumschreibung und einer Grundschuld; Dingliche Haftung des Pfandgegenstands; Erlöschen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 630 (Ls.)
  • Rpfleger 1984, 144
  • BayObLGZ 1983, 301
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.07.1983 - BReg. 2 Z 49/83

    Zur Löschung einer Rentenerhöhungs-Reallast-Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83
    Eine Löschungsklausel im Sinne des § 23 Abs. 2 GBO ist nicht, wie es erforderlich wäre (Senatsbeschluß vom 19.7.1983 BReg. 2 Z 49183 [= MittBayNot 1983, 233 ]; Horber Anm. 6, Güthe/Triebel Rdnr. 22, je zu § 23), im Grundbuch (selbst) vermerkt.
  • RG, 01.04.1908 - V 388/07

    Pfandbestellung auf Zeit

    Auszug aus BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83
    Es besteht nämlich rechtlich die Möglichkeit, daß auch nach diesem Ereignis eine dingliche Haftung des Pfandgegenstands fortbesteht (vgl. hierzu RGZ 68, 141/145,147; Wo/ff/RaiserSachenrecht 10. Aufl. § 16311 FN 7; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 2, MünchKomm BGB Rdnr. 25, MittBayNot 1984 Heft 1 je zu § 1204).
  • OLG Celle, 16.09.1983 - 4 W 53/83

    Zur Anwachsung nach Wasserrecht

    Auszug aus BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83
    OLG Celle, Beschluß vom 16.9.1983 - 4 W 53/83.
  • RG, 27.06.1919 - VII 98/19

    Unzulässige Rechtsausübung.

    Auszug aus BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83
    Mit dem Untergang des Pfandgegenstands (Eigentumsverschaffungsanspruch) ist auch das an ihm bestellte Pfandrecht erloschen ( RGZ 96, 184 /185; Palandt Einf. 1 b vor § 1204. Ob an seine Stelle gemäß oder entsprechend § 1287 BGB kraft Gesetzes eine Sicherungshypothek getreten ist, bedarf in diesem Zusammenhang keiner Entscheidung; vgl. hierzu MünchKomm § 1281 Rdnr. 7 m. Nachw.).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83
    Die Löschung der Auflassungsvormerkung samt.Verpfändungsvermerk kann nach der - vom Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigenden (vgl. BGHZ 53, 128 /130 ff.; 85, 288/290; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 42. Aufl. Anm. 3 E, ZöllerZPO 13. Aufl. Anm. 3 d, je zu § 561; a.A. Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 78 Rdnr. 8) - neuen Rechtslage, die auf Grund der Eintragung der Auflassung am 18.10.1983 entstanden ist, nicht von der Bewilligung der Beteiligten zu 4) abhängig gemacht werden.
  • BayObLG, 22.07.1976 - BReg. 2 Z 76/75
    Auszug aus BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83
    a) Da bei der Auflassungsvormerkung eingetragen ist, daß der Anspruch der Beteiligten zu 3) gegen die Veräußerer auf Verschaffung des Eigentums an dem Grundstück an die Beteiligte zu 4) verpfändet worden ist (vgl. hierzu i.e. BayObLGZ 1967, 295 /297 ff.; 1976, 1901192 f. [= MittBayNot 1976, 130 m. Anm. Ertl]; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. § 20 Rdnrn. 138 ff.), kann die Vormerkung auf Grund der Bewilligung der Beteiligten zu 3) nur gelöscht werden, wenn auch der Verpfändungsvermerk zu löschen ist.
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 08.12.1983 - BReg. 2 Z 94/83
    Die Löschung der Auflassungsvormerkung samt.Verpfändungsvermerk kann nach der - vom Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigenden (vgl. BGHZ 53, 128 /130 ff.; 85, 288/290; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 42. Aufl. Anm. 3 E, ZöllerZPO 13. Aufl. Anm. 3 d, je zu § 561; a.A. Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 78 Rdnr. 8) - neuen Rechtslage, die auf Grund der Eintragung der Auflassung am 18.10.1983 entstanden ist, nicht von der Bewilligung der Beteiligten zu 4) abhängig gemacht werden.
  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 155/99

    Heizungsanlage als Sondereigentum eines Wohnungseigentümers

    Die Veränderung der Sach- und Rechtslage durch die Eintragung des Antragstellers ist auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu beachten (vgl. BGHZ 53, 128/130 f.; BayObLGZ 1983, 301/303; Keidel/Kahl FG 14. Aufl. § 27 Rn. 45).
  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96

    Auflassungsvormerkung und Pfändungsvermerk

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Pfändungsgläubiger die Löschung bewilligt, sondern auch dann, wenn hinsichtlich dieses Vermerks die Unrichtigkeit des Grundbuchs gemäß §§ 22, 29 GBO nachgewiesen ist (vgl. BayObLGZ 1983, 301/303 für den Verpfändungsvermerk; Haegele/Schöner/Stöber GBR 10. Aufl. Rn. 1575 und 1598).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ging davon aus, dass durch die Auflassung der Anspruch auf Eigentumsübertragung und mit ihm das Pfandrecht erlösche; nach Auflassung werde das Grundbuch daher hinsichtlich des Verpfändungsvermerks unrichtig und sei auf Antrag durch Löschung dieses Vermerks nach § 22 GBO zu berichtigen, ohne dass es einer Bewilligung des Pfandgläubigers bedürfe (BayObLGZ 1983, 301; 1990, 318).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 121/03

    Rechtskraftzeugnis im Grundbuchverfahren

    Eine Ausnahme gilt jedoch aus Gründen der Verfahrenswirtschaftlichkeit bei offensichtlichen, wie etwa urkundlich belegten Tatsachen (vgl. BGHZ 53, 128/130; 54, 132/135 f.; 85, 288/290; BayObLGZ 1983, 301/303; auch Demharter GBO § 78 Rn. 11).
  • BayObLG, 29.11.1990 - BReg. 2 Z 143/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

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  • BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85

    Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs

    der Eigentumsverschaffungsanspruch erlöschen (§ 362 Abs. 1 BGB ); mit dem Pfandgegenstand würde auch das daran begründete Pfandrecht untergehen (BayObLGZ 1983, 301/304 m.w.Nachw.).
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