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   BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02   

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https://dejure.org/2003,2824
BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02 (https://dejure.org/2003,2824)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.2003 - 1Z BR 107/02 (https://dejure.org/2003,2824)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 1Z BR 107/02 (https://dejure.org/2003,2824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 140, 2084, 2306, 2307
    Testamentsauslegung und Umdeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Vorbescheides mit einem von den gestellten Anträgen abweichenden Inhalt, wenn mit einem seinem Inhalt entsprechenden Antrag gerechnet werden kann; Dispositionsbefugnis der Verfahrensbeteiligten im Erbscheinsverfahren; Uneingeschränkte ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentsauslegung und Umdeutung - Grenzen, Erbscheinantrag

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB § 2084; ; BGB § 2306; ; BGB § 2307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140 § 2084 § 2306 § 2307
    Zulässigkeit eines mit keinem der gestellten Erbscheinsanträge übereinstimmenden Vorbescheids - Prüfungs- und Anordnungsbefugnis des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdegerichts bei nur einem Beschwerdeführer - Grenzen der Auslegung und Umdeutung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Grenzen der Auslegung eines Testaments

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umdeutung einer rechtlich unzulässigen testamentarischen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1085
  • FGPrax 2004, 35
  • FamRZ 2004, 1606
  • BayObLGZ 2003, 338
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1992 - IV ZR 221/91

    Schlichte Verwirkungsklausel bei gesetzlichem Pflichtteil - Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 96 = NJW 1993, 1005) hatte eine Verwirkungsklausel mit einer auflösenden Bedingung zum Gegenstand; ob der Bundesgerichtshof im Fall einer aufschiebenden Bedingung ebenso entscheiden würde, ergibt sich aus ihr nicht (vgl. Kanzleiter DNotZ 1993, 780 Fußn. 5, 782; Schubert JR 1993, 368/369).
  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02
    Das Vermögen des Erblassers geht rechtlich zwingend insgesamt und ungeteilt auf den oder die Erben über; der Erblasser kann nicht durch Verfügung von Todes wegen eine unmittelbare Nachlassaufteilung in unterschiedlich zugeordnete Gütermassen oder Einzelgüter herbeiführen (vgl. BayObLGZ 34, 272/277; KGJ 52 A 65/67 f.; OLG Hamm NJW-RR 2000, 78/79; Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1922 Rn. 46 bis 48, 51).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02
    Sowohl das im Falle der Beschwerde eines Beteiligten gegen die Ankündigung eines Erbscheins an die Stelle des Nachlassgerichts tretende Beschwerdegericht als auch das Rechtsbeschwerdegericht haben die Entscheidung des Nachlassgerichts im Hinblick auf die Erbrechtslage in jeder Hinsicht nachzuprüfen, ohne aufgrund einer durch das Beschwerdeziel bestimmten Dispositionsmaxime der Beteiligten oder durch den Grundsatz der reformatio in peius beschränkt zu sein (BayObLGZ 1996, 69/74).
  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02
    Eine Dispositionsbefugnis des Beschwerdeführers, nur bestimmte Gründe zur Entscheidung über einen unteilbaren Verfahrensgegenstand zu stellen, wäre mit dem öffentlichen Glauben des Erbscheins (§ 2366 BGB) nicht vereinbar (BayObLGZ 2000, 76/81).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02
    Auf die Beschwerde und weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 ist dem Beschwerde- und Rechtsbeschwerdegericht das Verfahren in gleichem Umfang angefallen, wie es Gegenstand des Vorbescheids war; nicht nur der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 3, sondern auch der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 ist damit Gegenstand des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens geworden (vgl. BayObLGZ 1981, 69/70).
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 1 Z 62/80
    Auszug aus BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 107/02
    Ein Vorbescheid mit einem von den gestellten Anträgen abweichenden Inhalt ist jedenfalls dann zulässig, wenn mit einem seinem Inhalt entsprechenden Antrag gerechnet werden kann (BayObLGZ 1980, 276/280; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 15a).
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