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   BayObLG, 09.01.1986 - BReg. 2 Z 122/85   

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https://dejure.org/1986,2921
BayObLG, 09.01.1986 - BReg. 2 Z 122/85 (https://dejure.org/1986,2921)
BayObLG, Entscheidung vom 09.01.1986 - BReg. 2 Z 122/85 (https://dejure.org/1986,2921)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Januar 1986 - BReg. 2 Z 122/85 (https://dejure.org/1986,2921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung; Auflassungsvormerkung; Ausländer; Verheiratet; Ermittlung; Güterstand

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1025
  • DNotZ 1986, 487
  • Rpfleger 1986, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 02.07.2020 - 15 W 985/20

    Eigentumsvormerkung für einen erwerbenden Ehegatten bei ins eheliche Gesamtgut

    Denn eine Eigentumsvormerkung für einen erwerbenden Ehegatten allein kann auch dann eingetragen werden, wenn das Grundbuchamt weiß, dass das Grundstück in eheliches Gesamtgut fällt (BayObLG, Beschluss vom 09.01.1986 - 2 Z 122/85 -, für den Fall des Grundstückserwerbs durch einen Ehegatten als Alleineigentümer, der im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht lebt; Meikel a.a.O. Rn. 121; Staudinger a.a.O.; Schöner/Stöber a.a.O.; Reithmann/Martiny a.a.O. Rn. 6.891).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2020 - 3 Wx 137/20

    Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung für Gütergemeinschaft

    Die Auflassungsvormerkung ist dabei nur eine vorläufige Eintragung, welche die beabsichtigte dingliche Rechtsänderung vorbereiten will, eine bloße Zwischenerscheinung im Grundbuch, die mit der Eintragung der Auflassung wieder gelöscht werden soll (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 487; Beschluss vom 4. Juni 1957 - BReg. 2 Z 172/56; OLG Nürnberg, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 15 W 985/20 -, juris).
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