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   BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80   

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BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80 (https://dejure.org/1981,16616)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80 (https://dejure.org/1981,16616)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1981 - BReg. 2 Z 8/80 (https://dejure.org/1981,16616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die Rechtzeitigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen für einen wirksamen Eigentümerbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 499
  • BayObLGZ 1981, 21
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Denn es handelt sich insoweit nicht um zwingende, zur Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses führende, sondern um allenfalls seine Anfechtbarkeit bewirkende Gesichtspunkte (vgl. § 15 Abs. 1 WEG ; BGHZ 54, 65/68 ff.; BayObLGZ 1972, 109/113 f.; 1973, 267/268 f.; 1977, 226/232; KG NJW 1969, 2205/2206 f.).

    Mit dem Zweck der Vorschrift des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG , alsbald Klarheit über die Rechtslage zwischen den Wohnungseigentümern zu schaffen und zu verhindern, daß ein Wohnungseigentümer oder ein Dritter noch nach längerer Zeit den Einwand der Anfechtbarkeit eines Eigentümerbeschlusses erheben kann (vgl. BGHZ 54, 65/69), wäre es nicht in Einklang zu bringen, wenn die Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG durch Vereinbarung verlängert werden könnte (vgl. auch § 224 ZPO ).

    Gegen die Versäumung der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG kann zwar in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHZ 54, 65/70; BayObLG WEM 1979, 135/136).

  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZB 35/76

    Wiedereinsetzungsfrist - Fristversäumnis - Sorgfaltpflicht eines Anwalts

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt, in dem das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis tatsächlich zu bestehen aufgehört hat oder sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389/396; BGH VersR 1977, 258; OLG Hamm NJW 1977, 2077 [OLG Hamm 28.02.1977 - 8 U 32/77] /2078; Jansen RdNr. 25, Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 34, je zu § 22).

    Die Frist beginnt insbesondere, sobald der Antragsteller oder sein Vertreter von der Versäumung der Anfechtungsfrist Kenntnis erlangt oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erlangen müssen (BGH VersR 1964, 1250; 1977, 258; Jansen, Keidel/Kuntze/Winkler, je a.a.O.).

  • BayObLG, 31.07.1979 - BReg. 2 Z 20/79
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Diese Darlegungen halten der rechtlichen und, soweit es sich um die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Anfechtung und die Wiedereinsetzung handelt, auch tatsächlichen (BGHZ 42, 223 [BGH 06.10.1964 - IV ZB 407/64]/228; BayObLGZ 1959, 167/170 f.; 1979, 251/253, m.w.Nachw.) Nachprüfung im Ergebnis stand.

    Rechtsirrtum und Rechtsunkenntnis bilden einen Wiedereinsetzungsgrund nur, wenn sie unverschuldet sind, also der Antragsteller oder sein Vertreter nicht die den Umständen nach gebotene und nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen hat (BGH JR 1955, 101; WPM 1965, 583/584; BayObLGZ 1959, 167/171; 1963, 278/279 ff.; 1979, 251/253 f.; Jansen RdNrn. 21 bis 23, Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 18, 23, 25, je zu § 22).

  • BayObLG, 29.04.1959 - BReg. 1 Z 30/59
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Diese Darlegungen halten der rechtlichen und, soweit es sich um die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Anfechtung und die Wiedereinsetzung handelt, auch tatsächlichen (BGHZ 42, 223 [BGH 06.10.1964 - IV ZB 407/64]/228; BayObLGZ 1959, 167/170 f.; 1979, 251/253, m.w.Nachw.) Nachprüfung im Ergebnis stand.

    Rechtsirrtum und Rechtsunkenntnis bilden einen Wiedereinsetzungsgrund nur, wenn sie unverschuldet sind, also der Antragsteller oder sein Vertreter nicht die den Umständen nach gebotene und nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen hat (BGH JR 1955, 101; WPM 1965, 583/584; BayObLGZ 1959, 167/171; 1963, 278/279 ff.; 1979, 251/253 f.; Jansen RdNrn. 21 bis 23, Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 18, 23, 25, je zu § 22).

  • BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Angesichts der - insbesondere zur Frage der Verlängerbarkeit der Anfechtungsfrist - zweifelhaft gewesenen Rechtslage durfte es entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten absehen.
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Angesichts der - insbesondere zur Frage der Verlängerbarkeit der Anfechtungsfrist - zweifelhaft gewesenen Rechtslage durfte es entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten absehen.
  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Angesichts der - insbesondere zur Frage der Verlängerbarkeit der Anfechtungsfrist - zweifelhaft gewesenen Rechtslage durfte es entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten absehen.
  • BGH, 09.10.1964 - IV ZB 407/64

    Sofortige Beschwerde bei Anstaltsunterbringung eines Mündels

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Diese Darlegungen halten der rechtlichen und, soweit es sich um die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Anfechtung und die Wiedereinsetzung handelt, auch tatsächlichen (BGHZ 42, 223 [BGH 06.10.1964 - IV ZB 407/64]/228; BayObLGZ 1959, 167/170 f.; 1979, 251/253, m.w.Nachw.) Nachprüfung im Ergebnis stand.
  • OLG Hamm, 28.02.1977 - 8 U 32/77
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt, in dem das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis tatsächlich zu bestehen aufgehört hat oder sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389/396; BGH VersR 1977, 258; OLG Hamm NJW 1977, 2077 [OLG Hamm 28.02.1977 - 8 U 32/77] /2078; Jansen RdNr. 25, Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 34, je zu § 22).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
    Ob die mit dem Eigentümerbeschluß getroffene Regelung etwa nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (um eine bauliche Veränderung handelt es sich aber wohl nicht; vgl. BayObLGZ 1975, 201/206) oder wegen Abweichens von einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (eine solche läge allerdings noch nicht in einer nur den Kaufverträgen beigefügten Baubeschreibung, die - wie hier - nicht zum Inhalt der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung gemacht wurde) oder wegen ihres besonderen Inhalts (Überlassung von Teilen des gemeinschaftlichen Gartens an die Wohnungseigentümer zur jeweils alleinigen Nutzung; vgl. BayObLGZ 1961, 322/329 f.; 1972, 94/96, 109/112 ff.; 1973, 267/268 f. unter Ablehnung von KG NJW 1972, 691) an sich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedurft hätte, kann dahinstehen.
  • KG, 03.09.1971 - 1 W 3312/69
  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

  • KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
  • BayObLG, 03.08.1979 - BReg. 2 Z 24/78
  • BayObLG, 10.03.1972 - BReg. 2 Z 78/71
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

  • BayObLG, 04.02.1977 - BReg. 3 Z 12/77
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Dies folgt aus dem ganz unbestrittenen Sinn der Vorschrift, von einem festen Zeitpunkt an (nämlich nach Ablauf der Monatsfrist) Rechtssicherheit über den Bestand eines Wohnungseigentümerbeschlusses zu schaffen (BGH, LM. WEG § 23 Nr. 1; BayObLGZ 1981, 21, 27; OLG Köln, a.a.O.).

    Ebenso konnte die Beteiligte zu 2) - etwa durch die Erklärung, daß mangels Fertigstellung des Protokolls noch kein gültiger Beschluß vorliege - nicht auf die Einhaltung der Frist verzichten, da der Fristenlauf zwingend ist und nicht durch Parteivereinbarungen abgeändert werden kann (BayObLGZ 1981, 21, 26).

    Da den Beteiligten zu 1) bei Fristablauf die Niederschrift noch nicht - endgültig - zugegangen war, wird man insoweit ein Hindernis zur rechtzeitigen Antragstellung betreffend die Feststellung eines anderweitigen Inhalts der im Protokoll niedergelegten Wohnungseigentümerbeschlüsse bejahen können (OLG Köln, a.a.O., 286; BayObLGZ 1981, 21, 27).

    Hierdurch ist die 2-Wochen-Frist des § 22 Abs. 2 FGG in Lauf gesetzt worden, da die Beteiligten zu 1) jedenfalls in diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erlangt haben, welchen Inhalt die Beteiligte zu 2) den in der Versammlung vom 30. April 1983 gefaßten Wohnungseigentümerbeschlüssen beilegte (OLG Köln, a.a.O.; BayObLGZ 1981, 21, 28).

    Die 2-Wochen-Frist gem. § 22 Abs. 2 WEG war bei Eingang der Antragsschrift bei Gericht am 30. Juni 1983 bereits verstrichen, so daß ein Wiedereinsetzungsantrag auch dann verspätet war, wenn die Antragsschrift (formelles Wiedereinsetzungsgesuch wurde erst am 19. April 1984 gestellt) als stillschweigendes Wiedereinsetzungsgesuch auszulegen wäre (hierzu BayObLGZ 1981, 21, 29).

    Wenn die Beteiligten zu 1) gleichwohl diesen Weg nicht unverzüglich beschritten haben, indem sie den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die bereits erfolgte Versäumung der Antragsfrist nach § 23 Abs. 4 WEG stellten, so geht dies zu ihren Lasten, zumal sie anwaltlich vertreten waren (vgl. BayObLGZ 1981, 21, 28).

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 28/22

    Wahrung der Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen

    Mit diesem Zweck wäre es nicht nur unvereinbar, wenn die Begründungsfrist durch Vereinbarung oder durch Beschluss der Wohnungseigentümer verlängert werden könnte (vgl. BeckOGK/Skauradszun, WEG [1.6.2023], § 45 Rn. 6; Bärmann/Göbel, WEG, 15. Aufl., § 45 Rn. 3; Hügel/Elzer, 3. Aufl., § 45 Rn. 36; NK-BGB/Brücher/Heinemann, 5. Aufl., § 45 WEG Rn. 4; vgl. auch BayObLGZ 1981, 21, 26; aA Staudinger/Lehmann-Richter, WEG [2018], § 46 Rn. 225), sondern auch, wenn die Parteien durch ihr Prozessverhalten die Frist faktisch verlängern könnten.
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Dafür kann aber in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHZ 54, 65/70; BayObLGZ 1972, 246/249; BayObLGZ 1981, 21/26 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/149; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 8).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Zwar bildet ein Rechtsirrtum einen Wiedereinsetzungsgrund nur dann, wenn er unverschuldet ist (BayObLG WuM 1991, 227/228; BayObLGZ 1981, 21/28; Staudinger/ Bub WEG § 23 Rn. 305), und schuldlos handelt nur, wer das Hindernis bei Anwendung der Sorgfalt, welche unter Berücksichtigung der konkreten Sachlage im Verkehr erforderlich war und ihm vernünftigerweise zugemutet werden konnte, nicht abzuwenden imstande war (BayObLG aaO; Keidel/Kahl § 22 Rn. 18).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Die von diesem angeordnete Erstattung außergerichtlicher Kosten begegnet im übrigen angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und im Hinblick darauf, daß in Wohnungseigentumssachen dem Grundsatz nach jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29; 1982 Nr. 2), Bedenken.
  • BayObLG, 16.09.1982 - BReg. 2 Z 78/81

    Wohnungseigentum; Sicherung; Instandhaltungskosten; Verwalter; Grundschuld;

    Ein Verstoß gegen die Gemeinschaftsordnung führt nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit eines ergangenen Eigentümerbeschlusses (BayObLGZ 1977, 226/232; 1981, 21/26; BayObLG WEM 1979, 135/136; 1980, 78/80; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. RdNr. 28, Weitnauer RdNr. 6, je zu § 23).

    Angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage bestand und besteht keine Veranlassung, von dem in Wohnungseigentumssachen geltenden Grundsatz, wonach jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 74/75), abzugehen.

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    Der Eigentümerbeschluss ist aber, auch wenn er gegen § 22 Abs. 1 WEG verstößt, nicht nichtig, denn diese Bestimmung ist nicht zwingendes Recht (BayObLGZ 1981, 21/26; BayObLG ZMR 1986, 249; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Braunschweig MDR 1977, 583; Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. RdNr.15, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr.1, je zu § 22).
  • OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 2/06

    Fristbeginn bei Wiedereinsetzung - anwaltliche Sorgfalt bei Einlegung eines

    Daher beginnt die Frist insbesondere zu laufen, sobald der Beschwerdeführer oder sein Vertreter von der Versäumung der Beschwerdefrist Kenntnis erlangt hat oder sie dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten erkennen müssen (BayObLGZ 1981, 21/28; BayObLG Beschluss vom 8.9.1994, 3Z BR 205/94; BayObLG Beschluss vom 31.1.2002, 2Z BR 159/01 = ZWE 2002, 317 - Leitsatz; vgl. auch BGH MDR 1990, 413; NJW 1994, 2831/2832 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Verfahrensausgang zum in der Hauptsache erledigten Antrag offen war, entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29) für alle Rechtszüge abzusehen.
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist ebenso wie die Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG (vgl. dazu Geßler/Hüffer AktG § 246 Rn. 30 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1981, 21/27) keine Frist des Verfahrensrechts, sondern eine materiellrechtliche Ausschlußfrist.
  • KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

  • LG Wiesbaden, 07.09.2001 - 4 T 487/01

    Verfristete Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 83/99

    Verteilung der materiellen Darlegungs- und Beweislast nach Abberufung des

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

  • OLG Zweibrücken, 13.06.1986 - 3 W 98/86

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

  • BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83

    Bestellung einer Verwalterin bei einer Eigentümerversammlung; Gesetzliche

  • BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82

    Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster;

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