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   BayObLG, 09.02.1999 - 4St RR 7/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4115
BayObLG, 09.02.1999 - 4St RR 7/99 (https://dejure.org/1999,4115)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1999 - 4St RR 7/99 (https://dejure.org/1999,4115)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 4St RR 7/99 (https://dejure.org/1999,4115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    GG Art. 103 Abs. 2; TKG § 86 Satz 1, § 95
    Abhören des Polizeifunks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; TKG § 86 Satz 1, § 95
    Strafbares Abhören eines Polizeifunks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 308
  • MMR 1999, 359
  • BayObLGSt 1999, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1999 - 4St RR 7/99
    Nach dem Bestimmtheitsgebot ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind (vgl. BVerfGE 78,. 374/381 f.; 75, 329/340 f.; BVerfG NJW 1987, 3175 ).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1999 - 4St RR 7/99
    Andererseits soll sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber selbst über die Strafbarkeit entscheidet und diese Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt überläßt (BVerfGE 78, 374/382).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00

    Rundfunkfreiheit; Eingriff (strafgerichtliche Verurteilung); Verletzung (Schranke

    Deshalb berücksichtigen die fachgerichtliche Rechtsprechung und überwiegend auch die Literatur die Schwierigkeit der Erkennbarkeit und sehen nur solche Nachrichten als nicht für die Funkanlage bestimmt an, die sich erkennbar weder an den Inhaber der Anlage oder Empfänger als Einzelperson noch an ihn als Repräsentanten der Allgemeinheit oder eines unbestimmten Personenkreises richten (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, BayObLGSt 1999, 33 ; Amtsgericht Burgdorf, CR 1998, S. 223 ; vgl. Baumeister, ZUM 2000, S. 114 ; Ulmen, in: Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, 2002, § 86 Rn. 5; vgl. auch Geppert/Ruhle/Schuster, Handbuch Recht und Praxis der Telekommunikation, 1998, Rn. 579; Schmidt/Königshofen/Zwach, Telekommunikationsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Stand: 6. Ergänzungslieferung, 2000, § 86 Rn. 3; Trute, in: Trute/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, 2001, § 86 Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2003 - 1 Ss 89/03

    Unerlaubtes Abhören von für die Funkanlage nicht bestimmten Nachrichten

    Die Rechtsauffassung der Kammer findet auch keine Stütze in der zitierten Entscheidung des BayObLG (NStZ 1999, 308).
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