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   BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99   

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BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99 (https://dejure.org/2000,2306)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.2000 - 1Z BR 149/99 (https://dejure.org/2000,2306)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 1Z BR 149/99 (https://dejure.org/2000,2306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Seniorenheim; Testament; Erbeinsetzung; Geschäftsführer ; Verbotsadressat; Testierfähigkeit ; Umgehungsverbot ; Auslegung

  • Judicialis

    HeimG § 14; ; HeimG § 14 Abs. 1; ; HeimG § 14 Abs. 5; ; HeimG § 14 Abs. 2; ; HeimG § 1 Abs. 1; ; HeimG § 14 Abs. 6; ; HeimG § 4; ; BGB § 134; ; BGB § 2085; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134, § 1937; HeimG § 14 Abs. 1
    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mühldorf am Inn - VI 741/97
  • LG Traunstein - 4 T 422/99
  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1875
  • FGPrax 2000, 117
  • FamRZ 2000, 1126
  • Rpfleger 2000, 274
  • BayObLGZ 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    - Sie soll verhindern, daß durch die Gewährung von finanziellen Zusatzleistungen oder Zusatzversprechen eine unterschiedliche, privilegierende oder benachteiligende Behandlung der Heimbewohner eintritt und der Heimfriede dadurch gestört werde (vgl. BT-Drucks 7/180, S. 12; 11/5120, S. 17 f.; BGHZ 110, 235/239).

    Ein weiteres subjektives Element ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 51, 255/262; 56, 285/289; 110, 235/239; Rossak MittBayNot 1998, 407/408 m.w.N.).

  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Die analoge Anwendung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß § 14 Abs. 1 HeimG als Ausnahmevorschrift an sich "eng auszulegen ist" (vgl.. BayObLGZ 1991, 251/255); vielmehr ist in den Grenzen des Gesetzeszweckes - wie hier - ihre analoge Anwendung statthaft (vgl. BGHZ 26, 78/83; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. Einl. Rn. 45).

    Die darin liegende Einschränkung der Testierfähigkeit und der Erbrechtsgarantie sind verfassungsgemäß (BayObLGZ 1991, 251/255 f.; BVerfG NJW 1998, 2964; BGH ZEV 1996, 145).

  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Bei deren Würdigung, die der Senat lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1511/2512), ist das Landgericht zutreffend von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet und ein Erblasser so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1, 996, 1438/1439 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Ein vom Gesetz mißbilligter Erfolg darf nicht durch Umgehung des Gesetzes erreicht werden (BGHZ 85, 39/46).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 3 Wx 250/97

    Erbeinsetzung der Kinder des Heimleiters

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    mißbilligte Erfolg der Zuwendung an die genannten Verbotsadressaten dadurch erreicht werden könnte, daß sie mittelbar bzw. indirekt über ihnen nahestehende Angehörige begünstigt werden könnten (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 192/193; Rossak aaO; Kunz/Ruf/Wiedemann § 14 Rn. 22 a.E.).
  • BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70

    Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Ein weiteres subjektives Element ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 51, 255/262; 56, 285/289; 110, 235/239; Rossak MittBayNot 1998, 407/408 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Eine verbotene Umgehung liegt vor., wenn durch die gewählte rechtliche Gestaltung der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt ist, dennoch der von ihm verbotene Erfolg herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1060/1061; h.M.).
  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Die analoge Anwendung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß § 14 Abs. 1 HeimG als Ausnahmevorschrift an sich "eng auszulegen ist" (vgl.. BayObLGZ 1991, 251/255); vielmehr ist in den Grenzen des Gesetzeszweckes - wie hier - ihre analoge Anwendung statthaft (vgl. BGHZ 26, 78/83; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. Einl. Rn. 45).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Es hat die Aussagen der hierzu vernommenen Zeugen so verstanden und gewertet wie das Nachlaßgericht (vgl. BGH NJW 1992, 741/742; BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470).
  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99
    Die darin liegende Einschränkung der Testierfähigkeit und der Erbrechtsgarantie sind verfassungsgemäß (BayObLGZ 1991, 251/255 f.; BVerfG NJW 1998, 2964; BGH ZEV 1996, 145).
  • BGH, 11.01.1996 - IX ZR 112/95

    Heimgesetz - Verfassungmäßigkeit - Verfassungskonforme Auslegung

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    Er steht ihr aber auch nicht entgegen, wenn das - wie hier - dem der Ausnahmevorschrift zugrunde liegenden engeren Regelungskonzept entspricht (BGH, Urteil vom 19. November 1957 - VIII ZR 409/56, BGHZ 26, 78, 83; Senat, Beschluss vom 7. Juli 2004 - V ZB 61/03, NJW-RR 2004, 1578, 1579; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99

    Erbeinsetzung eines Heimbediensteten durch einen Heimbewohner: Umgehung des

    Deren Recht auf freie Verfügung von Todes wegen soll nicht durch offenen oder versteckten Druck faktisch gefährdet werden (BayObLG, NJW 2000, 1875 ff; BVerfG, NJW 1998, 2964; Niemann, Testierverbot in Pflegefällen, ZEV 1998, 419 ff; Dubischar, Die untersagte Vorteilsannahme" nach § 14 Heimgesetz, DNotZ 1993, 419 ff, 421; Stach, Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten Bediensteter staatlicher Altenpflegeeinrichtungen, NJW 1988, 943 ff).

    Dies ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung (vgl. BayObLG, NJW 2000, 1875 ff und Anm. dazu von Hohloch, JuS 2000, 815 m. w. N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 192 ff).

  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern

    Eine analoge Anwendung ist vielmehr selbst in einem solchen Fall möglich, wenn dem Ausnahmesatz seinerseits ein engeres Prinzip zugrunde liegt (vgl. BGHZ 26, 78, 83; BAG, NJW 1969, 74; BayObLG, NJW 2000, 1875, 1876).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2022 - 20 W 301/18

    Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Wohlfahrtsverbands

    (aa) Nach der Rechtsprechung der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts, und der wohl ganz überwiegenden Auffassung in der erbrechtlichen Literatur ist ein Umgehungsgeschäft anzunehmen, wenn anstelle des Verbotsadressaten eine diesem nahe stehende natürliche oder mit diesem verbundene juristische Person begünstigt wurde und sich die Zuwendung an diese, wenn auch indirekt oder mittelbar, als solche an den Verbotsadressaten darstellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.1997, Az. 3 Wx 250/97, Tz. 53 ff. für die Zuwendung an die Kinder des Heimleiters; BayObLG, Beschlüsse vom 09.02.2000, Az. 1Z BR 149/99, Tz. 27 für die Zuwendung an den geschäftsführenden Alleingesellschafter der das Heim betreibenden GmbH; vom 13.09.2000, Az. 1Z BR 68/00; Tz. 20 ff. für die Zuwendung an den Ehemann und Vater der Gesellschafter bzw. Gesellschaftergeschäftsführerin der Betreibergesellschaft; vom 22.02.2000, Az. 1Z BR 147/99, Tz. 47; jeweils zitiert nach juris; Müller-Engels in Burandt / Rojahn, a. a. O.ErbR, § 14 HeimG, Rn. 27; Neu / Lang, ErbR 2006, 100, 102; Bl. 279 d. A.).
  • OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20

    Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines Erbrechts gerichteten

    Diese Gegebenheiten können Vorliegen bei einer mittelbaren bzw. indirekten Zuwendung an die im Gesetz genannten Verbotsadressaten über ihnen nahestehende Angehörige (vgl. BayObLGZ 2000, 36/46; BayObLG FamRZ 2001, 1170) oder an den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH, die Trägerin eines Heims im Sinne des § 1 HeimG ist (vgl. BayObLGZ 2000, 36/41; BayObLGZ 2003, 136/139).
  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Das Verbot des § 14 Abs. 1, Abs. 5 HeimG würde leerlaufen, wenn der mißbilligte Erfolg der Zuwendung an die genannten Verbotsadressaten dadurch erreicht werden könnte, dass sie mittelbar bzw. indirekt über ihnen nahestehende Angehörige begünstigt werden könnten (BayObLG NJW 2000, 1875/1877 m.w.N.).

    In diesem Fall erfordert der Schutzzweck der Verbotsregelung des § 14 Abs. 1 HeimG, die Verbotsnorm auf die für die Kapitalgesellschaft handelnden Personen zu erstrecken, soweit sie nicht schon zu den in § 14 Abs. 5 HeimG genannten Personen gehören (BayObLG NJW 2000, 1875/1876).

  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines

    1a Z 3/90">NJW 1992, 55; BayObLG FamRZ 1992, 975; BayObLG NJW 1993, 1143; OLGR Saarbrücken 1998, 92; KG Berlin NJW-RR 1999, 2; BVerfG NJW 1998, 2964; BayObLG NJW 2000, 1875; BayObLG NJW-RR 2001, 295; OLG Frankfurt NJW 2001, 1504; BayObLG FamRZ 2003, 1882).
  • LSG Hessen, 18.09.2015 - L 7 AS 431/15

    Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Arbeitsuchende gilt

    In den Grenzen ihres Gesetzeszweckes ist auch bei Ausnahmevorschriften eine erweiternde Auslegung oder Analogie statthaft (so zutr.: Sprau in Palandt, BGB-Komm., 74. Aufl. 2015, Einl. vor § 1, Rn. 53 unter Hinw. auf BGH 26, 78/83; BAG NJW 69-74; BayObLG NJW 00, 1875).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Diese Gegebenheiten können vorliegen bei einer mittelbaren bzw. indirekten Zuwendung an die im Gesetz genannten Verbotsadressaten über ihnen nahestehende Angehörige (vgl. BayObLGZ 2000, 36/46; BayObLG FamRZ 2001, 1170) oder an den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH, die Träger eines Heims im Sinne des § 1 HeimG ist (vgl. BayObLGZ 2000, 36/41).
  • OLG Celle, 05.01.2012 - 6 U 90/11

    Nichtigkeit einer Schenkung seitens eines Heimbewohners als Umgehung des § 14

    aa) Die Beklagte war, als sie sich anstelle der Haus am S. gGmbH, die das Heim betreibt, in welchem der Erblasser wohnte, das Versprechen des Erblassers geben ließ, tatsächlich und rechtlich imstande, die Betreuung und Versorgung im Heim zugunsten des Erblassers zu beeinflussen und dadurch entgegen dem Gesetzeszweck den Heimfrieden zu stören (dazu: BayObLG Beschluss vom 9. Februar 2000, 1 Z BR 149/99, zit. nach juris: Rn 27).
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