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   BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04   

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https://dejure.org/2004,8736
BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04 (https://dejure.org/2004,8736)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2004 - 2Z BR 19/04 (https://dejure.org/2004,8736)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2004 - 2Z BR 19/04 (https://dejure.org/2004,8736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 18; ; WEG § 43; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 18 § 43; ZPO § 256
    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsantrag gegen Abmahnung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit und Rechtswidrigkeit einer von einem Verwalter ausgesprochenen Abmahnung; Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens als Gegenstand einer Feststellungsklage; Zulassung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1020
  • NZM 2004, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
    Ob für die arbeitsrechtliche Abmahnung etwas anderes gilt (offen gelassen von BAG NJW 1999, 3576), kann dahinstehen, da sich eine abweichende Beurteilung nur aus den Besonderheiten des Arbeitsrechts ergeben könnte.
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
    Der Unzulässigkeit des Feststellungsantrags steht auch nicht entgegen, dass der Senat (NJW-RR 1996, 12 ff.) bei einer durch Beschluss der Wohnungseigentümer ausgesprochenen Abmahnung eine Beschlussanfechtung mit eingeschränkter Überprüfung durch das Wohnungseigentumsgericht zugelassen hat.
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
    Die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BGH NJW 2000, 2281 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Sie war dann auch nicht selbständig anfechtbar (für § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG: BayObLG NJW-RR 2004, 1020, 1021).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Denn in einem solchen Fall ergibt sich das Rechtsschutzinteresse des abgemahnten Wohnungseigentümers an der Anfechtungsklage daraus, dass auch ein solcher Beschluss ihn in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt (BayObLG NZM 2004, 383; vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein: Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13 und vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 8).
  • LAG München, 08.11.2004 - 8 Ta 5/04

    Nachträgliche Klagezulassung

    Zwar befindet sich das Arbeitsgericht für seine Auffassung, über Auslieferungsbelege im Verfahren des Einwurf-Einschreibens entstehe der erste Anschein dessen Zugangs, im Einklang mit den Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 4. Februar 2003 (543 C 16601/02), Paderborn vom 3. August 2000 (51 C 76/00 - TranspR 2000, 447) und Saenger (JuS 2001, 899), Benedict (NVwZ 2000, 167), Jänich (VersR 1999, 535), doch ändert dies nichts daran, dass letztlich auf Grund der vom Kläger aufgezeigten Zweifel an der Erstellung des Auslieferungsbelegs nebst Auslieferungsvermerk der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens auch nicht im Sinne eines ersten Anscheins bewiesen wird; in diesem Sinne im Übrigen auch OLG Düsseldorf vom 18. November 2003 (I - 24 U 143/03 - WuM 2004, 424), allerdings lediglich unter Verweisung auf die Entscheidung des Landgerichts Potsdam (a. a. O. und Literaturmeinungen), Friedrich (FA 2002, 104), Dübbers (TranspR 2000, 477), Bauer/Diller (NJW 1998, 2795) und Hosenfeld (NZM 2002, 93).
  • OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07

    Gravierende Baumängel: Auftraggeber kann fristlos kündigen!

    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa die Frage nach dem Bestehen des Schuldnerverzuges nicht als ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis angesehen (BGH NJW 2000, 2280, 2281; siehe auch BayObLG NJW-RR 2004, 1020 im Fall der Abmahnung eines Wohnungsverwalters nach WEG).
  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 92/09

    Kosten des Kfz-Lieferanten für Nachtests wegen mangelhafter Inspektionsleistungen

    Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sache, die ein subjektives Recht enthält oder aus der solche Rechte entspringen können, im Gegensatz zu bloßen Tatfragen oder abstrakten Rechtsfragen (siehe Greger in: Zöllen, ZPO, 28. Aufl., Rn. 3 zu § 256) Auch Vorfragen oder einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand der Klage sein (Zöller/Greger, aaO), So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Frage nach dem Bestehen des Schuldnerverzuges nicht als ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis angesehen (BGH, NJW 2000, 2280, 2281; siehe auch BayObLG, NJW-RR 2004, 1020 im Fall der Abmahnung eines Wohnungsverwalters nach WEG).
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