Rechtsprechung
   BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5655
BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04 (https://dejure.org/2005,5655)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 3Z BR 271/04 (https://dejure.org/2005,5655)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 3Z BR 271/04 (https://dejure.org/2005,5655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Überwachungsbetreuers; Pflicht des Bevollmächtigten zur Verwendung der Vollmacht zum Wohle des Betreuten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1777
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Unabhängig von der Frage, ob einem Vorsorgebevollmächtigten eine Beschwerdebefugnis gegen die Bestellung eines Betreuers zusteht (vgl. hierzu BayObLGZ 2003, 106/108 ff.), hat der Beschwerdeführer als Sohn der Betroffenen nach § 69g Abs. 1 FGG ein Beschwerderecht gegen die Bestellung einer Überwachungsbetreuerin.

    Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 151; OLG Köln aaO).

  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Deshalb ist zum einen erforderlich, dass der Betroffene die gebotene Kontrolle nicht selbst durchführen, etwa seine auf die Überwachung bezogenen Rechte aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (z.B. aus § 666 BGB) wegen seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

    Das Bestehen solcher Bedenken ist aber nicht zwingende Voraussetzung (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

  • BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93

    Betreuer; Aufgabenkreis; Geltendmachung; Rechte; Betreuter; Bevollmächtigter;

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 und BtPrax 2002, 216).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).
  • LG Wiesbaden, 22.09.1993 - 4 T 352/93
    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Diese so genannte Vollmachtsüberwachungsbetreuung dient als Ausgleich insbesondere dafür, dass ein Betroffener, der nach Erteilung der Vollmacht geschäftsunfähig geworden ist, die Ausübung der Vollmacht in aller Regel nicht mehr sachgerecht kontrollieren, vor allem aber die Vollmacht nicht mehr selbst widerrufen kann (vgl. LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778).
  • LG München I, 29.01.1998 - 13 T 11339/97
    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923).
  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).
  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99

    Überwachungsbetreuung

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    Die Erforderlichkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene den Bevollmächtigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst kontrollieren kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffenen verwendet, sei es, weil er dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte nicht gewachsen ist oder weil er die Vollmacht für eigene Zwecke missbraucht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04).

    Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    So geht z.B. das Gesetz davon aus, das bei Betreuungen durch die Eltern, den Ehegatten oder einen Abkömmling ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht (vgl. § 1908i i.V.m. § 1857a BGB; BayObLG FamRZ 2005, 1777).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen ein Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613; BtPrax 2002, 216; BayObLG Beschluss vom 9.3.2005, 3Z BR 271/04, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht