Rechtsprechung
   BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97, 3Z BR 85/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7452
BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97, 3Z BR 85/97 (https://dejure.org/1997,7452)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.1997 - 3Z BR 75/97, 3Z BR 85/97 (https://dejure.org/1997,7452)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 1997 - 3Z BR 75/97, 3Z BR 85/97 (https://dejure.org/1997,7452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit im Rahmen einer Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung; Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts über die Ablehnung eines Sachverständigen; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablehnung des vom AG ernannten Sachverständigen im Beschwerdeverfahren, Bestellung vorläufigen Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über vorläufige Betreuung - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts - Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1288
  • BayObLGZ 1997 Nr. 23
  • BayObLGZ 1997, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 16.06.1994 - 1Z BR 73/94

    Sachverständiger; Befangen; Abgelehnt; Gutachten; Verwertung; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, daß das Landgericht bereits vor Rechtskraft dieses Beschlusses in der Hauptsache entschieden hat (vgl. BayObLGZ 1994, 183, 185 f.).

    Entgegen der Vorschrift des § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO , wonach der Ablehnungsantrag vor der Vernehmung des abgelehnten Sachverständigen zu stellen ist (vgl. BayObLGZ 1994, 183, 186), hat der Betroffene den den Sachverständigen B betreffenden Ablehnungsantrag erst nach dessen Vernehmung angebracht, obwohl der rechtzeitigen Geltendmachung des Ablehnungsgrundes, der Sachverständige sei Bediensteter des Bezirkskrankenhauses und deshalb nicht unabhängig, nichts im Wege stand (§ 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO ).

    Das Beschwerdegericht darf Gutachten eines als befangen abgelehnten Sachverständigen nämlich grundsätzlich nur verwerten, wenn der Ablehnungsantrag zuvor rechtskräftig für unzulässig oder für unbegründet erklärt worden ist (vgl. BayObLGZ 1994, 183, 186).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Ferner hat das Landgericht dadurch, daß es zur Feststellung des Sachverhalts das Gutachten des Sachverständigen A vom 21.1.1997 herangezogen hat, den durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt, der auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (BVerfG NJW 1994, 1053 ).

    Danach darf das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (BVerfG NJW 1994, 1053, 1054).

  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Diese Mängel führen jedoch nicht zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung vom 10.2.1997 und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. KG R&P 1996, 86, 87: "überzeugende Anhaltspunkte"; Jürgens § 69f FGG Rn. 3; Knittel BtG § 69f FGG Rn. 3; Zimmermann in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 69f FGG Rn. 3) darauf hindeuten, daß der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ) und - sofern das Vormundschaftsgericht von Amts wegen tätig wird - insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; KG aaO.).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. KG R&P 1996, 86, 87: "überzeugende Anhaltspunkte"; Jürgens § 69f FGG Rn. 3; Knittel BtG § 69f FGG Rn. 3; Zimmermann in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 69f FGG Rn. 3) darauf hindeuten, daß der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ) und - sofern das Vormundschaftsgericht von Amts wegen tätig wird - insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; KG aaO.).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. KG R&P 1996, 86, 87: "überzeugende Anhaltspunkte"; Jürgens § 69f FGG Rn. 3; Knittel BtG § 69f FGG Rn. 3; Zimmermann in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 69f FGG Rn. 3) darauf hindeuten, daß der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ) und - sofern das Vormundschaftsgericht von Amts wegen tätig wird - insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; KG aaO.).
  • OLG Hamburg, 17.11.1959 - 2 W 161/59
    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    daß das Verfahren über die Bestellung eines vorläufigen Betreuers inzwischen beim Landgericht anhängig und der Ablehnungsantrag bei ihm gestellt worden war (vgl. BayObLG Beschluß vom 2.2.1977 - BReg. 3Z 106/76; OLG Hamburg NJW 1960, 874; Jansen FGG 2. Aufl. § 15 Rn. 67).
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Diese Mängel führen jedoch nicht zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung vom 10.2.1997 und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
    Diese Mängel führen jedoch nicht zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung vom 10.2.1997 und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    bb) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, mit dem Aufschub Gefahr verbunden wäre und die in § 69f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit 4 FGG weiter aufgeführten Voraussetzungen vorliegen (vgl. BayObLGZ 1997, 142/144f; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 69f FGG Rn.4 ff.).
  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Bassenge/Herbst/Roth § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70h Rn. 5).

  • OLG München, 20.01.2006 - 33 Wx 9/06

    Sofortige weitere Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung durch einstweilige

    Nach diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N; BayObLG FamRZ 2001, 380) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass bei Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N; BayObLGZ 1999, 269 = FamRZ 2000, 566; BayObLG FamRZ 2001, 380).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Bienwald Betreuungsrecht 3.Aufl. § 69 FGG Rn. 13; Bassenge/Herbst § 69f FGG Rn.4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; Keidel/Kayser § 70h Rn. 5).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N.; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69f FGG Rn. 13; Bassenge/Herbst § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, daß aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Gefahr besteht, daß der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014) oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, daß mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N. § 69 f FGG Rn. 3; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 70h Rn. 5; Schmidt/Böcker/Bayerlein/Mattern/Schüler Betreuungsrecht 3. Aufl. Rn. 314).

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Eine solche Anordnung kommt im Hinblick auf § 69f Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. § 70h Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 FGG nur in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher, Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2000, 566; Bassenge/ Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen, sowie, da das Vormundschaftsgericht im Rahmen des § 1846 BGB anstelle des Betreuers handelt, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahelegen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung bis zur Bestellung eines Betreuers und dessen Entscheidung über die Genehmigung Gefahr im Sinne des Eintritts erheblicher Nachteile für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m.w.N.; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 70h Rn. 5).

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145; BayObLGZ 2000, 220/222; NJW-RR 2001, 654) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N.; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69 FGG Rn. 13; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 8. Aufl. § 69f FGG Rn. 4) darauf hindeuten, daß die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen naheliegen, daß mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145 m. w. N.; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 70h Rn. 5).

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 22 U 93/06

    Zuständiges Gericht bei Ablehnung des Sachverständigen im selbständigen

  • BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 393/99

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterbringungsverfahrens

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 179/00

    Vorläufige Unterbringung wegen Vermüllung des Grundstücks

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • OLG Bamberg, 09.01.2006 - 4 U 186/05

    Verfahrensrecht - Streitverkündung an Sachverständigen

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05

    Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

  • LSG Sachsen, 22.01.2019 - L 4 R 334/15
  • LSG Bayern, 05.05.2017 - L 20 SF 72/17

    Keine Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft in der STIKO oder aufgrund

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03

    Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00

    Voraussetzungen der privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung

  • OLG Koblenz, 07.01.2000 - 1 U 1644/98

    Entscheidung über Ablehnung eines Sachverständigen

  • BayObLG, 15.05.2003 - 3Z BR 104/03

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei vorläufiger öffentlich-rechtlicher

  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 4/00

    Voraussetzungen der Berufung der Betreuungsstelle als vorläufiger Betreuer

  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

  • BayObLG, 21.05.1999 - 3Z BR 125/99

    Voraussetzungen der Bestellung eines vorläufigen Betreuers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht