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   BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21   

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BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21 (https://dejure.org/2021,11097)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.2021 - Verg 3/21 (https://dejure.org/2021,11097)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 2021 - Verg 3/21 (https://dejure.org/2021,11097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 13, § 124 Abs. 1 Nr. 3, § 173 Abs. 2
    Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlungen und Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenten

  • IWW
  • rewis.io

    Beschwerde, Leistungen, Vergabekammer, Vergabeverfahren, Bieter, Dienstleistungen, Verletzung, Zuschlag, Zuschlagskriterien, Leistungsverzeichnis, Aufhebung, Angebot, Verfahren, Vergabe, sofortigen Beschwerde, aufschiebende Wirkung, sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bis zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde Voraussetzung einer Aufgreifschwelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwerben von Mitarbeitern ist keine schwere Verfehlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussgrund gespickt mit der Auskömmlichkeitsprüfung, dazu Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abwerben von Mitarbeitern ist keine schwere Verfehlung! (VPR 2021, 141)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abwerben von Mitarbeitern ist keine schwere Verfehlung! (IBR 2021, 369)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Umstände, die die Unangemessenheit des Preises indizieren können, sind insbesondere die Höhe des beanstandeten Preises und der Abstand zum eigenen bzw. zum nächstgünstigen Angebot (vgl. BGH Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16 - Notärztliche Dienstleistungen, NZBau 2017, 230 Rn. 13).

    In der Rechtsprechung der Vergabesenate sind insoweit Aufgreifschwellen anerkannt, bei deren Erreichen eine Verpflichtung des Auftraggebers angenommen wird, in eine nähere Prüfung der Preisbildung des fraglichen Angebots einzutreten (BGH - Notärztliche Dienstleistungen, NZBau 2017, 230 Rn. 14).

    a) Der öffentliche Auftraggeber ist in der Regel verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mehr als 20% beträgt (vgl. auch BGH - Notärztliche Dienstleistungen, NZBau 2017, 230 Rn. 14).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin die angebotenen Preise in der Weise geprüft hat, dass sie im aktuellen Verfahren die Preise mit den Preisen der Beigeladenen in vorangegangenen Verfahren mit identischen kalkulationserheblichen Leistungsinhalten verglichen hat (vgl. BGH - Notärztliche Dienstleistungen, NZBau 2017, 230 Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18

    Überprüfung der Eignung eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, was vorliegend nicht der Fall ist, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 12. Juni 2019, Verg 52/18, NZBau 2020, 258 [juris Rn. 47]; Beschluss vom 26. Juli 2018, VII-Verg 28/18, juris Rn. 45; Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 57 Rn. 124).

    Dies gilt namentlich für Personal, das erst auf der Grundlage des erteilten Auftrags für den Bieter erforderlich wird und arbeitsvertraglich gebunden werden muss, denn es ist keinem Bieter zumutbar, weitreichende Personaldispositionen auf die bloße Vermutung eines Zuschlags zu treffen (OLG Düsseldorf NZBau 2020, 258 [juris Rn. 47]).

    Es genügt, dass der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darlegt, aus welchen Gründen ihm das zur Auftragserfüllung erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird (OLG Düsseldorf NZBau 2020, 258 [juris Rn. 48]).

  • OLG Koblenz, 19.01.2015 - Verg 6/14

    FH Kaiserslautern - Vergabeverfahren: Nichtvorlage geforderter Eignungsnachweise

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    c) Deshalb war die Antragsgegnerin nicht nach § 60 VgV gehalten, den Preis der Beigeladenen weiter aufzuklären, etwa durch Anforderung des Preisblattes (vgl. zu § 16 EG Abs. 6 VOB/A 2012: OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Januar 2015, Verg 6/14 juris Rn. 69).

    Das Preisblatt war ausweislich des Leistungsverzeichnisses nur auf Nachfrage vorzulegen (vgl. auch OLG Koblenz Beschluss vom 19. Januar 2015, Verg 6/14 juris Rn. 67 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, was vorliegend nicht der Fall ist, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 12. Juni 2019, Verg 52/18, NZBau 2020, 258 [juris Rn. 47]; Beschluss vom 26. Juli 2018, VII-Verg 28/18, juris Rn. 45; Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 57 Rn. 124).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2017 - Verg 31/16

    Anforderungen an die Wertung von Angeboten im Rahmen der Beschaffung von

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Dem Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers unterliegen sowohl die Kriterien, anhand derer die Angebote bewertet werden, als auch die Methode, wie das Wertungsergebnis ermittelt wird (OLG Düsseldorf Beschluss vom 8. Februar 2017, VII-Verg 31/16, ZfBR 2017, 718 [juris Rn. 24]).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 15 Verg 2/20

    Recyclingquote

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Auch § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB spricht nur von der "Möglichkeit" einer Überprüfung (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 29. Mai 2020, 15 Verg 2/20 VergabeR 2020, 658 [juris Rn. 37]; OLG Düsseldorf VergabeR 2020, 652 [juris Rn. 70]; Opitz in Beck´scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, GWB § 127 Rn. 116; vgl. auch zur Eignungsprüfung: Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 57 Rn. 124).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Er darf das wertungsrelevante Leistungsversprechen eines Bieters ungeprüft akzeptieren, soweit nicht konkrete Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss auf eine zukünftige Nichteinhaltung der mit Angebotsabgabe eingegangener Verpflichtungen zulassen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 15. Januar 2020, Verg 20/19 VergabeR 2020, 652 [juris Rn. 70]).
  • OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

    Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Soweit sich die Antragstellerin auf eine Fundstelle (Hausmann/von Hoff in Röwekamp/ Kus/Portz/Prieß, GWB, § 124 Rn. 33, 35) bezieht, so betraf die dort dargestellte Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena einen Fall, bei dem unter anderem der Teilnehmer des Vergabeverfahrens offen zur Diskriminierung eines ausländischen Mitbewerbers aufgefordert hatte und weitere Punkte zu berücksichtigen waren (vgl. OLG Jena Beschluss vom 16. Juli 2007, 9 Verg 4/07 ZfBR 2007, 817 [juris Rn. 35]).
  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Unterschiedliche Einschätzungen bestehen nur darüber, ob diese Aufgreifschwelle immer erst bei einem Preisabstand von 20% zum nächsthöheren Angebot erreicht ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012, Verg 61/11, ZfBR 2012, 613, [juris Rn. 40]; BGH - Notärztliche Dienstleistungen a. a. O.; Vergabekammer Rheinland, Beschluss vom 29. Juli 2019, VK 26/19 - L, juris Rn. 16 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13

    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21
    Bei einem Preisabstand von unter 10% zum nächsthöheren Angebot besteht regelmäßig kein Anlass für eine Aufklärung der Angemessenheit der Preise (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, Verg 41/13, VergabeR 2014, 726 [juris Rn. 24]).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-470/13

    Generali-Providencia Biztosító - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2018 - 15 Verg 6/18

    Managementberatung - Wiederholung des Vergabeverfahrens wegen eines

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16

    Zuschlagsfähigkeit eines spekualtiv ausgestalteten Angebots durch Drohen dem

  • VK Südbayern, 28.10.2021 - 3194.Z3-3_01-21-27

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Apothekenpflichtige Medizinprodukte,

    Der öffentliche Auftraggeber ist in der Regel verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mehr als 20% beträgt (BayObLG, Beschluss vom 09.04.2021 - Verg 3/21 m. w. N.).
  • VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

    In Anbetracht der Preisabstände zwischen dem Nebenangebot der Beigeladenen zu ihrem Hauptangebot sowie der Angebote der Antragstellerin und der übrigen Bieter einerseits, andererseits der eigenen Auftragswertschätzung des Antragsgegners war vorliegend unzweifelhaft eine Preisprüfung nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A geboten (zu Aufgreifschwellen etc. vgl. etwa BayObLG, Beschluss v. 9. April 2021 - Verg 3/21).
  • VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-61

    Leistungen, Leistungserbringung, Vergabekammer, Bieter, Versorgung,

    Der öffentliche Auftraggeber ist in der Regel verpflichtet, in die Prüfung der Preisbildung einzutreten, wenn der Abstand zwischen dem Angebot des bestplatzierten und dem Angebot des zweitplatzierten Bieters mehr als 20% beträgt (BayObLG, Beschluss vom 09.04.2021 - Verg 3/21 m. w. N.).
  • VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21
    In Anbetracht der Preisabstände zwischen dem Nebenangebot der Beigeladenen zu ihrem Hauptangebot sowie der Angebote der Antragstellerin und der übrigen Bieter einerseits, andererseits der eigenen Auftragswertschätzung des Antragsgegners war vorliegend unzweifelhaft eine Preisprüfung nach § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A geboten (zu Aufgreifschwellen etc. vgl. etwa BayObLG, Beschluss v. 9. April 2021 - Verg 3/21, Datenbank VERIS).
  • BayObLG, 13.06.2022 - Verg 6/22

    Zulässige Vergabe von Versorgungsleistungen der Kalt- und Warmverpflegung

    Der Begriff "Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Unternehmens hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört (EuGH, Urt. v. 18. Dezember 2014, C-470/13 - Generali-Providencia Biztosító, NZBau 2015, 569 Rn. 35 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 9. April 2021, Verg 3/21 juris Rn. 40; Stolz in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB § 124 Rn. 20).
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