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   BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87   

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BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,2208)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,2208)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - BReg. 3 Z 91/87 (https://dejure.org/1987,2208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Pflegschaft gem. § 1910 Abs. 2 BGB mit dem Wirkungskreis der Vermögenssorge; Schenkungen i.S.v. § 1804 BGB durch aus Sparbriefen anfallenden Zinsen als Schenkungsversprechen von Todes wegen oder Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall; Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 210 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.11.1984 - BReg. 1 Z 76/84

    Beschränkung; Vormundschaftsgericht; Unterhalt; Unterhaltsgewährung; Bestimmung

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Der Gegenmeinung (Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. § 14 RdNr.34 und § 19 RdNr.22, je m.w.Nachw.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 4.Aufl. § 14 FGG Anm.2 k; Zöller/ Schneider ZPO 15.Aufl. § 127 RdNr.21, der sich hierfür allerdings zu Unrecht auf BayObLG FamRZ 1985, 515 u. 520 beruft; diese Entscheidungen betreffen nicht den Sachverhalt des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), welche in einem solchen Fall die Beschwerde wegen § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO für unzulässig erachtet, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Handelt es sich - wie hier - um nahe Verwandte, so können diese Bindungen im Einzelfall viel stärker ins Gewicht fallen als bloße Geldwertvorteile für das Pfleglingsvermögen (vgl. K & JFG 18, 83/84 und OLGE 43, 380; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453/454 m. w. Nachw.; Soergel/Daumrau aaO).
  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87

    Feststellungslast; Erblasser; Verlobter; Bedacht; Verlöbnis; Auflösung; Bestehen

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde jedenfalls dann statthaft, wenn die Entscheidung des Landgerichts in der Hauptsache mit der weiteren Beschwerde anfechtbar ist (§§ 14, 19 FGG , § 114 ZPO ; BayObLG aaO und FamRZ 1984, 73; Jansen FGG 2.Aufl. § 14 R,dNrn.83 und 85; Beschlüsse des 1.Zivilsenats vom 17.3.1987 - GReg. 1 Z 13/87 m.w.Nachw. und vom 25.,6.1987 - BReg. 1 Z 40/87, des 2. Zivilsenats vom 19.2.1987 - BReg. 2 Z 14/87 und des 3.Zivilsenats vom 4.12.1986 - BReg. 3 Z 151/86).
  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Dem Rechtsmittelausschluss des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO liegt aber der Gedanke zugrunde, dass im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ein Rechtsmittel nicht zu einer Instanz eröffnet werden soll, die nicht mit der Hauptsache befaßt werden kann (vgl. BGHZ 53, 369/372; Zöller/Schneider aaO).
  • BayObLG, 17.03.1987 - BReg. 1 Z 13/87
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
    Gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde jedenfalls dann statthaft, wenn die Entscheidung des Landgerichts in der Hauptsache mit der weiteren Beschwerde anfechtbar ist (§§ 14, 19 FGG , § 114 ZPO ; BayObLG aaO und FamRZ 1984, 73; Jansen FGG 2.Aufl. § 14 R,dNrn.83 und 85; Beschlüsse des 1.Zivilsenats vom 17.3.1987 - GReg. 1 Z 13/87 m.w.Nachw. und vom 25.,6.1987 - BReg. 1 Z 40/87, des 2. Zivilsenats vom 19.2.1987 - BReg. 2 Z 14/87 und des 3.Zivilsenats vom 4.12.1986 - BReg. 3 Z 151/86).
  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Diese sind grundsätzlich nichtig (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. § 1804 Satz 1 BGB ), selbst wenn sie vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden (BayObLG Rpfleger 1988, 22 ; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1804 Rn. 1; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1804 Anm. 8; RGRK/Dickescheid BGB 12.Aufl. § 1804 Rn. 5; Staudinger/Engler BGB 13.Aufl. § 1641 Rn. 15).

    Bedarf die Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 210, 211 [LS]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453, 454; Palandt/Diederichsen § 1804 Rn. 2).

  • BayObLG, 11.07.2002 - 3Z BR 111/02

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Beschwerde gegen Ankündigung eines

    Aus dieser Rechtsbeziehung ergibt sich der Rechtsgrund für die Zuwendung an den Dritten, wobei es sich z.B. auch um eine Schenkung handeln kann (vgl. Palandt/Heinrichs vor § 328 Rn. 4; BayObLG RPfleger 1988, 22).
  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 12.02.2015 - 3 XVII 74/14

    Nichtigkeit der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zum Verkauf des Grundstücks

    Die Schenkung ist grundsätzlich nichtig, selbst wenn sie vom Vormundschaftsgericht genehmigt wurde (BayObLG, Rpfleger 1988, 22 = FamRZ 1988, 210 [LSe]; BayObLGZ 1996, 118, 120, m. w. N., = FamRZ 1996, 1359).
  • OVG Brandenburg, 19.08.2002 - 4 E 32/02

    Versäumnis der Beschwerdefrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

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  • OLG Naumburg, 15.08.2011 - 8 WF 185/11

    Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfeverfahren und das

    Dies gilt auch für das Beschwerdeverfahren betreffend eine Verfahrenskostenhilfeentscheidung (vgl. Bay Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09.07.1987, Breg 3 Z 91/87 zitiert nach juris).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 37/89

    Zulässige Vereinbarung der Gütergemeinschaft eines Vorerben mit seinem Ehegatten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist gegen die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, mit der es Prozeßkostenhilfe für seine Instanz versagt, die Beschwerde (Erstbeschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht) statthaft ( BayObLGZ 1965, 290 /292; Beschlüsse vom 19.2.1987 BReg. 2 Z 14/87 und vom 9.7.1987 BReg. 3 Z 91/87).
  • BayObLG, 05.04.1989 - 2 BReg Z 37/89

    Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs; Verschaffung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist gegen die Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht, mit der es Prozeßkostenhilfe für seine Instanz versagt, die Beschwerde (Erstbeschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht) statthaft (BayObLGZ 1965, 290/292; Beschlüsse vom 19.2.1987 BReg. 2 Z 14/87 und vom 9.7.1987 BReg. 3 Z 91/87).
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