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   BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04   

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https://dejure.org/2004,8556
BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04 (https://dejure.org/2004,8556)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.2004 - 3Z BR 12/04 (https://dejure.org/2004,8556)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 3Z BR 12/04 (https://dejure.org/2004,8556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 60 (Leitsatz)

    BGB § 29
    Amtsende des nur für bestimmte Aufgaben bestellten Notvorstand eines Vereins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung des Amts eines nur für bestimmte Aufgaben bestellten Notvorstands eines Vereins ; Frage einer Erledigung der Hauptsache eines gegen einen Bestellungsbeschluss anhängigen Beschwerdeverfahrens bei Beendigung des Amtes des Notvorstandes; Möglichkeit der Prüfung ...

Verfahrensgang

  • LG München I - 16 T 13512/03
  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
    Denn diese Anmeldung musste von mindestens einem zur Vertretung berechtigten Vorstandsmitglied vorgenommen werden (vgl. BGHZ 96, 245; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 159 Rn. 18 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 347/00

    Hauptsacheerledigung der weiteren Beschwerde über gerichtliche Bestellung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
    Die Amtsdauer eines Notvorstandes gemäß § 29 BGB endet mit der Behebung des Mangels der Vertretung, für den er bestellt war (BayObLG NZG 2002, 433; Reichert Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 8. Aufl. Rn. 1280; Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 29 Rn. 8).
  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91

    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
    Dies hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die vergleichbare Rechtslage bei einem Notverwalter im Wohnungseigentumsrecht dargelegt (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1992, 787).
  • OLG Jena, 23.08.2013 - 9 W 134/13

    Vereinsregister, Amtsdauer eines Notvorstands

    Die Amtsdauer des - wie hier in dem angefochtenen Beschluss - nach § 29 BGB bestellten Notvorstandes endet mit der Erfüllung der Aufgabe, für die er bestellt war (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 09.07.2001, in NotBZ 2005, 80; Prütting, Wegen, Weinrich, Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2011, § 29 Rn. 8).
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