Rechtsprechung
BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 29
Notvorstand eines Vereins nur für bestimmte Aufgaben - Judicialis
BGB § 29
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 29
Beendigung des Amtes des bestellten Notvorstandes eines Vereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 60 (Leitsatz)
BGB § 29
Amtsende des nur für bestimmte Aufgaben bestellten Notvorstand eines Vereins - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beendigung des Amts eines nur für bestimmte Aufgaben bestellten Notvorstands eines Vereins ; Frage einer Erledigung der Hauptsache eines gegen einen Bestellungsbeschluss anhängigen Beschwerdeverfahrens bei Beendigung des Amtes des Notvorstandes; Möglichkeit der Prüfung ...
Verfahrensgang
- LG München I - 16 T 13512/03
- BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85
Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung
Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
Denn diese Anmeldung musste von mindestens einem zur Vertretung berechtigten Vorstandsmitglied vorgenommen werden (vgl. BGHZ 96, 245;… Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 159 Rn. 18 m.w.N.). - BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 347/00
Hauptsacheerledigung der weiteren Beschwerde über gerichtliche Bestellung eines …
Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
Die Amtsdauer eines Notvorstandes gemäß § 29 BGB endet mit der Behebung des Mangels der Vertretung, für den er bestellt war (BayObLG NZG 2002, 433;… Reichert Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 8. Aufl. Rn. 1280;… Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 29 Rn. 8). - BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91
Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender …
Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 12/04
Dies hat das Landgericht zutreffend unter Hinweis auf die vergleichbare Rechtslage bei einem Notverwalter im Wohnungseigentumsrecht dargelegt (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1992, 787).
- OLG Jena, 23.08.2013 - 9 W 134/13
Vereinsregister, Amtsdauer eines Notvorstands
Die Amtsdauer des - wie hier in dem angefochtenen Beschluss - nach § 29 BGB bestellten Notvorstandes endet mit der Erfüllung der Aufgabe, für die er bestellt war (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 09.07.2001, in NotBZ 2005, 80;… Prütting, Wegen, Weinrich, Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2011, § 29 Rn. 8).