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   BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04   

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https://dejure.org/2004,4638
BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04 (https://dejure.org/2004,4638)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.2004 - 3Z BR 99/04 (https://dejure.org/2004,4638)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 3Z BR 99/04 (https://dejure.org/2004,4638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AktG § 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 104
    Beendigung des Mandats gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beendigung des Mandats von gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitgliedern mit Mandatsübertragung durch Hauptversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung des Amtes von gerichtlich bestellten Aufsichtsratmitgliedern; Rechtsfolgen von Mängeln bei dem Beschluss über die Wahl von Aufsichtsratmitgliedern; Erledigung eines Verfahrens zur Ergänzung des Aufsichtsrats durch gerichtliche Bestellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2190
  • BB 2004, 2095
  • DB 2004, 2362
  • NZG 2005, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04
    Im Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG bestimmt sich der Geschäftswert nach § 30 Abs. 2 KostO (BayObLGZ 1997, 262/266; 2000, 87/91).

    Zu berücksichtigen ist hierbei das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts (BayObLGZ 2000, 87/91).

  • BayObLG, 01.08.2003 - 3Z BR 107/03
    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04
    Daher könnte eine gerichtliche Entscheidung im weiteren Beschwerdeverfahren über die sachliche Berechtigung der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch das Registergericht für die Zukunft keine inhaltliche Wirkung mehr entfalten (vgl. Senatsbeschluss vom 1.8.2003 - 3Z BR 107/03, S. 5 f.).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131, Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 118; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131, Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 118; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04
    In diesem Fall hat das Gericht über die in allen Rechtszügen angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu entscheiden (BayObLGZ 1992, 54/57).
  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 193/97

    Freies Ermessen bei gerichtlicher Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04
    Im Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG bestimmt sich der Geschäftswert nach § 30 Abs. 2 KostO (BayObLGZ 1997, 262/266; 2000, 87/91).
  • OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20

    Gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates in analoger Anwendung

    Die Beschwerde sowie die weitere sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts wurden jeweils bereits als unzulässig verworfen (BayObLG NZG 2005, 405), der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass der Beschluss des Registergerichts weder gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) noch gegen das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) verstoßen hat (BayVerfGH v. 24.8.2005 - Vf.80-VI/04, BeckRS 2005, 29984).
  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

    Handelsregistersache; gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern;

    Das Amt erlischt automatisch und bedarf keines weiteren gerichtlichen Aktes etwa in Gestalt der Abberufung (vgl. BayObLG ZIP 2004, 2190/2191; OLG Frankfurt AG 1987, 159; Hüffer AktG 7. Aufl. § 104 Rn. 12; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 116).
  • KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12

    Verfahrenswertfestsetzung: Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Die hier zu klärende Rechtsfrage der Verfahrenswertbestimmung ist gesetzlich eindeutig geregelt und durch entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; BayObLG, Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97).

    Selbst dann, wenn die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Charlottenburg über Jahre hinweg die Rechtslage und die zu ihr ergangene Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97) nicht berücksichtigt haben, lässt sich daraus kein Anspruch auf Fortdauer der rechtswidrigen Behandlung etwa unter Hinweis auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten.

  • OLG München, 18.01.2006 - 7 U 3729/05

    Wirksamkeit eines vom Registergericht während eines laufenden

    Die gegen diesen Beschluss eingelegten sofortigen weiteren Beschwerden hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 09.07.2004 (Az.: 3 ZBR 099/04) verworfen.
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