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   BayObLG, 09.08.1994 - 5St RR 41/94   

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https://dejure.org/1994,5849
BayObLG, 09.08.1994 - 5St RR 41/94 (https://dejure.org/1994,5849)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 5St RR 41/94 (https://dejure.org/1994,5849)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 5St RR 41/94 (https://dejure.org/1994,5849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 415
  • StV 1995, 29
  • BayObLGSt 1994, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1994 - 5St RR 41/94
    "Vermögensvorteil" im Sinne der genannten Bestimmung ist jede mit der in § 271 Abs. 1 StGB beschriebenen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar verbundene Bereicherung (BGHSt 34, 299/302 f.; Lackner StGB 20. Aufl. § 272 Rn. 1).

    Seine wirtschaftliche Lage hätte sich dann durch die Tathandlung nicht günstiger dargestellt als ohne sie (vgl. RGSt 53, 102; BGHSt 34, 299/303; LK/Tröndle § 272 Rn. 7; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 272 Rn. 2).

    Davon abgesehen schweigen sich die Urteilsgründe, was die in § 272 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, auf die Bereicherung gerichtete "Absicht" betrifft, darüber aus, ob im Bewußtsein des Angeklagten gerade die Angabe falscher Personalien als Mittel zur Erlangung der angestrebten Sozialleistungen dienen sollte (BGHSt 34, 299/303).

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1994 - 5St RR 41/94
    Zwar stellt der Bescheid, mit dem ein Asylantrag abgelehnt wird, grundsätzlich eine öffentliche Urkunde dar, bei der sich der öffentliche Glaube, d.h. die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann" (BGHSt 22, 201/203), auch auf die Identität des darin benannten Asylbewerbers erstreckt.
  • RG, 24.09.1918 - II 310/18

    Ist der Empfang der Zahlung im Fall einer begründeten Forderung ein

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1994 - 5St RR 41/94
    Seine wirtschaftliche Lage hätte sich dann durch die Tathandlung nicht günstiger dargestellt als ohne sie (vgl. RGSt 53, 102; BGHSt 34, 299/303; LK/Tröndle § 272 Rn. 7; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 272 Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 28.02.2014 - 2 Ss 99/13

    Mittelbare Falschbeurkundung: Stellung eines Asylantrags unter falschem Namen;

    Der öffentliche Glaube erstreckt sich allerdings nicht (mehr) auf die Identität des darin benannten Asylbewerbers (Abgrenzung zu BayObLG, Beschluss vom 09.08.1994 - 5St RR 41/94 = BayObLGSt 1994, 141 ff. = StV 1995, 29 = wistra 1995, 73 f. = NVwZ 1995, 415 f. = BayVBl. 476 f.).

    aa) Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG, Beschluss vom 09.08.1994 - 5St RR 41/94 = BayObLGSt 1994, 141 ff. = StV 1995, 29 = wistra 1995, 73 f. = NVwZ 1995, 415 f. = BayVBl. 476 f.), auf das sich das Landgericht bezieht, festgestellt, dass die das Asylverfahren abschließende Entscheidung dem Zweck diene, mit Wirkung für und gegen jedermann festzustellen, ob der um Asyl nachsuchenden Person ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter zustehe oder nicht.

  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
    War diese Bewertung für die Bescheinigung der Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens nach der früheren Rechtslage gemäß §§ 19, 20 AsylVfG noch umstritten (vgl. die besondere Beweiskraft bejahend BGH b. Holtz MDR 1977, 283; BayObLG StV 1995, 29; ablehnend demgegenüber BGH StV 1997, 26 [BGH 24.09.1996 - 5 StR 213/96] ; BGH NStZ 1996, 231 [BGH 12.10.1995 - 4 StR 259/95] ; OLG Köln StV 1991, 209; OLG Karlsruhe NStZ 1986, 516, 517), wird dies heute für die entsprechenden Bescheinigungen, die auch als Ausweisersatz nach § 64 AsylVfg dienen, allgemein angenommen (vgl. BGH. NStZ-RR 1997, 358 [BGH 10.07.1997 - 5 StR 276/97] ; BGH NStZ 1996, 385 [BGH 16.04.1996 - 1 StR 127/96] ; OLG Naumburg StV 2007, 134, 135; Puppe, JR 1996, 425, 427).
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