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   BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85   

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https://dejure.org/1986,2310
BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85 (https://dejure.org/1986,2310)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85 (https://dejure.org/1986,2310)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1986 - BReg. 2 Z 121/85 (https://dejure.org/1986,2310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3, 8, 12
    Verwalterzustimmung bei Erstveräußerung vertraglich begründeten Wohnungseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG §§ 3, 8, 12
    Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 270
  • DNotZ 1987, 222
  • Rpfleger 1987, 16
  • BayObLGZ 1986 Nr. 70
  • BayObLGZ 1986, 380
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 06.06.1986 - BReg. 2 Z 53/85
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich for einen unbefangenen Betrachter als nachstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH, Bç"ºObLG aaO; SenatsbeschluB vom 6.6.1986 BReg. 2 Z 53/85).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85
    Die Gemeinschaftsordnung unterliegt der selbstandigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht, da sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist ( BGHZ 37, 147 /148 f.; 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226, 230).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85
    Die Gemeinschaftsordnung unterliegt der selbstandigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht, da sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist ( BGHZ 37, 147 /148 f.; 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226, 230).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85
    Die Gemeinschaftsordnung unterliegt der selbstandigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht, da sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist ( BGHZ 37, 147 /148 f.; 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226, 230).
  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84

    Zum Ausübungsbereich eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85
    4. BGB§ 1093; WEG§ 1 Abs. 3 (Kein ã?Vï¼?å??nungsrecht an rechtlich selbså?¼nd/gem Tieå? aragenså? llplatz) An einem Tiefgaragenstellplatz, der selbstandig als Teilã?» eigentum gebucht Ist, kann ein Wohnungsrecht nicht beã?» grUndet weç"°en (Abgrenzung zu BayObLGZ 1985, 31 ).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85
    Eine solche Ausiegung nimmt die Rechtsprechung allerdings in der Regel in den ç"°-len vor, in denen das Wohnungseigentum durch Teilungserklarung ï¼? § 8 WEG ) gebildet wurde (vgl. BayObLG DN0tZ 1984, 559= MittBayNot 1983, 173 m.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 24.08.1981 - 2 W 20/81

    Grundbuch; Eintragung; Wohnungseigentum; Eigentum; Erwerber; Eigentumserwerb;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85
    Im vorliegenden Fall ist jedoch die Interessenlage anders: Es sind von vornherein zwei Wohnungseigentomer vorhanden, von denen jeder ein Interesse daran hat, daB der andere sein Wohnungseigentum nicht an pers6nlich oder finanziell unzuverlassige Erwerber yeã¯uBert (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1982, 53/54 f.).
  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist dagegen ohne ausschlaggebende Bedeutung (allgemeine Meinung; BGHZ 130, 159/166; BayObLG Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 29. Aufl. § 19 Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96

    Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung

    Eine im Grundbuch eingetragene TE kann das Rechtsbeschwerdegericht selbständig auslegen, da sie durch Bezugnahme in der Eintragungsbewilligung (§ 8 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 3 WEG) Inhalt des Grundbuchs geworden ist (BayObLG Rpfleger 1987, 16; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193 = aaO; Demharter aaO Rn. 17, KEHE/Kuntze GBR 4. Aufl. Rn. 14, je zu § 78).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (allgemeine Meinung; BGHZ 130, 159/166; BayObLG Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 22. Aufl. § 19 Rn. 28 und § 78 Rn. 15 ff., jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87

    Ausnahme von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Verkauf einer

    Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Veräußerungsbeschränkung unterliegt wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226/230; BayObLG Rpfleger 1987, 16; Horber/Demharter § 78 Anm. 4 b).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein im Grundbuch eingetragenes Erfordernis der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer gilt, der Wohnungseigentum im Weg der Vorratsteilung gemäß § 8 WEG bildet (BayObLG Rpfleger 1983, 350; BayObLGZ 1986, 380/381; Horber/Demharter Anhang zu § 3 Anm. 3 d bb).

  • OLG Frankfurt, 12.12.1988 - 20 W 402/88

    Erforderlichkeit einer Verwalterzustimmung bei Erstveräußerung

    "... Die Vorinstanzen gehen zutreffend davon aus, daß ein im Grundbuch eingetragenes Erfordernis der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungs-/Teileigentums nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer gilt, der Wohnungs-/Teileigentum im Wege der Vorratsteilung gemäß § 8 WEG [WohnEigG] bildet (BayObLG, Rpfleger 1983, 350; BayObLGZ 1986, 380 ..).
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