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   BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03   

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https://dejure.org/2003,11705
BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03 (https://dejure.org/2003,11705)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 3Z AR 34/03 (https://dejure.org/2003,11705)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 3Z AR 34/03 (https://dejure.org/2003,11705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe des Verfahrens, Wohnungswechsel

  • Judicialis

    FGG § 65a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a
    Voraussetzungen für die Abgabe einer Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an das zuständige Gericht; Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts

Verfahrensgang

  • AG München - 706 XVII 534/93
  • BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG, Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
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