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   BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/2000, 4St RR 126/00   

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https://dejure.org/2000,7789
BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/2000, 4St RR 126/00 (https://dejure.org/2000,7789)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.2000 - 4St RR 126/2000, 4St RR 126/00 (https://dejure.org/2000,7789)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 2000 - 4St RR 126/2000, 4St RR 126/00 (https://dejure.org/2000,7789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AO § 140; ; AO § 141; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; StGB § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommensteuerverkürzung; Abgabe einer Steuererklärung; Steuerhinterziehung; Revision; Verletzung formellen Rechts; Verletzung materiellen Rechts

Papierfundstellen

  • StV 2001, 578
  • BayObLGSt 2000, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 40/94

    Gewinnermittlung bei gewerblichem Grundstückshandel

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Hatte der Angeklagte dagegen das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, so wird zunächst zu prüfen sein, ob er dieses Wahlrecht zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums 1990 auch ausgeübt hat (vgl. z.B. BFH DstRE 1999, 577; BFH/NV 1997, 403; BFH BS tBl 1990 11, 287; BFHE 159, 123; BayObLG Beschluß vom 14.7.1992 RReg 4St 31/91 in BayObLGSt 1992, 71 teilw. nicht abgedr.).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87

    Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Wird in dem zeitgerecht ergangenen Schätzungsbescheid die Steuer zu niedrig festgesetzt, so ist die Steuerverkürzung zwar mit Bekanntgabe dieses Bescheids vollendet (vgl. etwa BGHR AO § 370 Abs. 1 Vollendung 1), zu beachten ist aber, dass sich der Verkürzungsschaden auf den Betrag beschränkt, um den die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde.
  • BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73

    Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Hatte der Angeklagte Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG wirksam gewählt, so kann er nicht verlangen, dass seiner Besteuerung ein nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzter Gewinn zugrundegelegt wird (vgl. z.B. BFHE 125, 45).
  • BFH, 12.10.1994 - X R 192/93

    Wahlrecht zwischen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und durch

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Kann bei dieser Fallgestaltung nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte für das Jahr 1990 die Gewinnermittlung durch Überschußrechnung gewählt hat, ist sein Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln (vgl. z.B. BFH/NV 1995, 587; BFH BStBl 1981 11, 301).
  • BayObLG, 29.04.1996 - 3 ObOWi 49/96
    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Diese Formvorschrift kann nicht dadurch umgangen werden, dass eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten zum Inhalt der Niederschrift des Rechtspflegers erklärt werden (vgl. z.B. BayObLGSt 1996, 51 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98

    Vollendung der Steuerhinterziehung

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Vollendet ist die Tat demgemäß auch dann, wenn der auf Schätzung beruhende Steuerbescheid erst nach Veranlagungsschluß ergeht (vgl. z.B. BGH NStZ-RR 1999, 218; BayObLGSt 1989, 145 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Hatte der Angeklagte dagegen das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, so wird zunächst zu prüfen sein, ob er dieses Wahlrecht zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums 1990 auch ausgeübt hat (vgl. z.B. BFH DstRE 1999, 577; BFH/NV 1997, 403; BFH BS tBl 1990 11, 287; BFHE 159, 123; BayObLG Beschluß vom 14.7.1992 RReg 4St 31/91 in BayObLGSt 1992, 71 teilw. nicht abgedr.).
  • BayObLG, 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89
    Auszug aus BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00
    Vollendet ist die Tat demgemäß auch dann, wenn der auf Schätzung beruhende Steuerbescheid erst nach Veranlagungsschluß ergeht (vgl. z.B. BGH NStZ-RR 1999, 218; BayObLGSt 1989, 145 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

    Wird die Steuer in dem Schätzungsbescheid hingegen richtig oder zu hoch festgesetzt, so kann die Tat nicht mehr vollendet werden, da kein Verkürzungserfolg mehr eintritt (vgl. Schmitz/Wulf in MüKoStGB, § 370 AO Rn. 102 mwN; BayObLG, Beschluss vom 9. November 2000 - 4 St RR 126/00, wistra 2001, 194).

    Aus den oben dargelegten Gründen können sich bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Schätzungsbescheide je nach Fallgestaltung auf die Tatvollendung, darüber hinaus auch auf die Höhe des Verkürzungsbetrages (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. November 2000 - 4 St RR 126/00, wistra 2001, 194) auswirken.

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