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   BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98   

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BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98 (https://dejure.org/1998,3044)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 3Z BR 245/98 (https://dejure.org/1998,3044)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 3Z BR 245/98 (https://dejure.org/1998,3044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 26; EG-Gesellschaftsteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 3; KVStG - 1972 - § 5 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer nach dem Recht der USA bestehenden Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - T 10353/98
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 654
  • ZIP 1999, 359
  • DB 1999, 212
  • Rpfleger 1999, 197
  • BayObLGZ 1998, 332
  • NZG 1999, 159
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Nach dem Urteil des EuGH vom 2.12.1997 - Rs.C-188/95 - (WM 1998, 2193 = ZIP 1998, 206 ), das als Vorabentscheidung gemäß Art. 177 WV in einer dänischen Handelsregistersache ergangen ist, ist Art. 12 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie dahin auszulegen, daß die für die Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (Kapitalgesellschaft) oder deren Zweigniederlassung erhobene Abgaben, um Gebührencharakter zu haben, allein auf der Grundlage der Kosten für diese Eintragung berechnet werden müssen.

    Selbst, wenn nämlich in bestimmten Fällen ein Zusammenhang zwischen der Komplexität einer Eintragung und der Bedeutung des gezeichneten Kapitals bestehen mag, so steht doch die Höhe einer solchen Abgabe im allgemeinen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die der Verwaltung bei den Eintragungsförmlichkeiten konkret entstehen ( EuGH ZIP 1998, 206/210 Tz. 30).

    Nunmehr plant er ersichtlich im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206 ), anstelle der bisherigen Wertgebühren aufwandsbezogene Festgebühren einzuführen (vgl. Runderlaß des Baden-Württembergischen Justizministeriums vom 27.4.1998 - ZIP 1998, 1246/1248; ferner Mathias, JurBüro 1998, 566).

  • OLG Schleswig, 04.11.1997 - 9 W 131/97
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Die "vorstehenden Absätze" zu Abs. 6 seien sprachlogisch die Abs. 1 bis 5. Die Auffassung des SchlHOLG (JurBüro 1998, 205), mit den "vorstehenden Absätzen" 26 Abs. 6 Satz 1 KostO könnten nur die Absätze 3 bis 5 gemeint sein, sei mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar.

    b) Niedrigere Gebühren lassen sich auch nicht mit den Entscheidungen des SchlHOLG (JurBüro 1998, 205) und des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1998, 489 ) rechtfertigen.

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94

    Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Franzen hat sich seit langem mit den Kosten einer Richterstunde befaßt (vgl. Franzen NJW 1974, 784; ders. NJW 1998, 1059 ; ders. NJW 1993, 438; ders. Anwaltskunst 2. Aufl. S. 144 f.).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Für Gebühren gilt außerdem, anders als für Steuern, das Äquivalenzprinzip (vgl. BverfGE 92, 91/115; 20, 257/269).
  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97

    Bauschuttklausel unwirksam?

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Dann sind aber die nationalstaatlichen Gesetze (hier S 26 KostO ) nicht verbindlich, wenn sie der Richtlinie widersprechen; es gilt der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (vgl. Gustavus ZIP 1998, 502/503; Müller-Graff DRiZ 1996, 305/306 ff.).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG liegt nicht vor, weil eine unechte Rückwirkung von Gesetzen grundsätzlich zulässig ist (vgl. Sachs GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 136) und Bedenken gegen unechte Rückwirkungen wegen eines Verstoßes gegen den Vertrauensschutz durch Übergangsregelungen, wie sie hier auch gegeben sind, ausgeräumt werden (vgl. BVerfGE 43, 242/288; 78, 249/285).
  • LG Karlsruhe, 08.01.1998 - T 1/97
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Allerdings ist anerkannt, daß im Einzelfall nach altem Gebührenrecht zu verfahren ist, wenn ein Antrag schon vor einer Gesetzesänderung beim zuständigen Gericht eingegangen ist, dort aber verzögerlich behandelt und deshalb die Eintragung erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden ist (vgl. Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 161 Rn. 5; LG Karlsruhe, Rpfleger 1998, 217/218; Mümmler, JurBüro 1987, 483 und 1988, 219).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Art. 177 WV spricht dem Gerichtshof im Verhältnis zu den Gerichten,der Mitgliedstaaten die abschließende Entscheidungsbefugnis über die Auslegung des EG-Vertrages sowie über die Gültigkeit und die Auslegung der dort genannten abgeleiteten gemeinschaftlichen Akte zu (zur Frage der richtlinienkonformen Auslegung, wenn die Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, siehe BGHZ 138, 55 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 10 W 60/98
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    b) Niedrigere Gebühren lassen sich auch nicht mit den Entscheidungen des SchlHOLG (JurBüro 1998, 205) und des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1998, 489 ) rechtfertigen.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 245/98
    Ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG liegt nicht vor, weil eine unechte Rückwirkung von Gesetzen grundsätzlich zulässig ist (vgl. Sachs GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 136) und Bedenken gegen unechte Rückwirkungen wegen eines Verstoßes gegen den Vertrauensschutz durch Übergangsregelungen, wie sie hier auch gegeben sind, ausgeräumt werden (vgl. BVerfGE 43, 242/288; 78, 249/285).
  • BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 197/87

    Register- und kostenrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen von

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Demgemäß ist inzwischen - soweit ersichtlich - ebenfalls einhellig anerkannt, dass die Vorschrift des § 28 KostO in den vor und nach dem 1.Juli 1997 geltenden Fassung den vorbezeichneten Normen des Gemeinschaftsrechts widerspricht, soweit sich aus ihrer Anwendung Gebühren ergeben, die den tatsächlichen Aufwand der Gerichte bei Vornahme der Eintragungen in das Handelsregister übersteigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLG ZIP 1999, 359, 363 und 364ff. - letztere = MittBayNot 1999, 90 m.Anm.Engel; OLG Köln NJW 1999, 1341 und Rpfleger 2000, 185; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; Gustavus, ZIP 1998, 502; Wolf, ZIP 2000, 949; Müther, Rpfleger 2000, 316/318 ff.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke a.a.O. § 26 Rdn.13a; Rohs/Rohs a.a.O. § 26 Rdn.2aff.; Göttlich/Mümmler a.a.O. Stichwort "Handelsregister" 9.).

    Daher fallen häufig zeitintensive Überprüfungen und auch Rechtsmittelverfahren an, deren Kosten als anteilige Allgemeinkosten ebenfalls in die Höhe der Gebühren einfließen müssen (ebenso BayObLG ZIP 1999, 359/362).

    Auch diese halten die Anbringung eines Vorläufigkeitsvermerks entsprechend § 13 Abs. 4 KostVfg bzw. den Erlass eines nur vorläufigen Kostenansatzes bis zum Vorliegen der entsprechenden Erhebungen regelmäßig für zulässig, wobei die Entscheidung über die Vorgehensweise nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen hat und in das Ermessen des Kostenbeamten bzw. der gerichtlichen Instanzen gestellt wird (vgl. etwa BayObLG ZIP 1999, 359 u.a.; OLG Brandenburg NZG 2002, 486; OLG Köln NJW 1999, 1341/1342; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 und MittBayNot 2000, 252).

  • FG München, 07.12.2005 - 1 K 4038/03

    Arbeitgeberbegriff im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA USA

    Die Eintragung als Hauptniederlassung habe nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9. Dezember 1998 (Az. 3Z BR 245/98, NJW 1999, 654) lediglich register- und kostenrechtliche Bedeutung.
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00

    Externer Gründungsprüfer - Gebühr für gerichtliche Bestellung

    Die obergerichtliche deutsche Rechtsprechung ist im Anschluss an die Entscheidung des EuGH der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung, dass die Wertgebühren nach § 26 KostO gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, sofern sie der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand übersteigen, und daher richtlinienkonform reduziert werden müssen, solange der Gesetzgeber die Richtlinie nicht umgesetzt hat (BayObLG NJW 1999, 652; BayObLG NJW 1999, 654; OLG Köln NJW 1999, 1341; OLG Zweibrücken WM 1999, 1631 - jeweils für Eintragung einer Zweigniederlassung; BayObLG ZIP 1999, 363 - Ausscheiden eines Kommanditisten; OLG Köln ZIP 2000, 311 - Eintragung einer Prokura; OLG Schleswig SchlHA 2000, 118 - Einlagenerhöhung und Eintritt eines Kommanditisten).
  • KG, 19.01.2012 - 25 W 66/11

    Handelsregistersache: Eintragung einer von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH

    Zwar ist eine Zweigniederlassung mit Sitz der Rechtsträgergesellschaft im Ausland wie eine inländische Hauptniederlassung zu behandeln (BayObLG NJW 1999, 654; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 13d Rn. 5).
  • LG Freiburg, 12.01.2004 - 4 T 318/03

    Notargebühr: Reichweite des Verbots gemeinschaftsrechtlicher indirekter

    Auch versteht die deutsche Rechtsprechung die Richtlinie, soweit es um Handelsregistereintragungen geht, im beschriebenen weitergehenden Sinne (vgl. nur BayObLG NJW 1999, 654), obwohl eine solche Interpretation über die vom EuGH entschiedenen Fälle, der im wesentlichen nur die Eintragung von Kapitalgesellschaften und von Kapitalerhöhungen zu beurteilen hatte (vgl. Urteile vom 20.4.1993 - verbundene Rechtssachen C-71/91 und C-178/91 "Ponente Carni"; vom 2.12.1997 - C-188/95 "Fantask"), hinausweist.
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98

    Keine Anweisung an den Notar, die eingeholte Unbedenklichkeitsbescheinigung

    BayObLG, Beschluß vom 9.12.1998 - 3Z BR 245/98 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse: Die Prüfungsabteilung weist darauf hin, daß die Entscheidungen des BayObLG vom 25.11.1998, 3Z BR 164/98, bereits veröffentlicht in MittBayNot 1999, S. 90 ff. mit Anm. Engel und die hier im Leitsatz abgedruckten Entscheidungen, soweit sie die Gebührenberechnung nach § 26 KostO betreffen, nicht die Berechnung der Notargebühren berühren.
  • KG, 30.05.2011 - 25 W 66/11

    Eintragung der Rechtsform einer von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH nach

    Zwar ist eine Zweigniederlassung mit Sitz der Rechtsträgergesellschaft im Ausland wie eine inländische Hauptniederlassung zu behandeln (BayObLG NJW 1999, 654 ; Baumbach/Hopt, aaO., § 13d Rn. 5).
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