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   BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96   

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BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96 (https://dejure.org/1997,977)
BayObLG, Entscheidung vom 10.01.1997 - 2Z BR 35/96 (https://dejure.org/1997,977)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Januar 1997 - 2Z BR 35/96 (https://dejure.org/1997,977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskosten; Heizungskosten; Reparaturkosten; Tankhaftpflichtversicherung; Ungültigerklärung der Verwalterbestellung; Erledigung des Verfahrens betr. die Ungültigerklärung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; HeizkostenV § 7 Abs. 2
    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige Versorgungsanlagen und spezielle Meßgeräte - Erledigung der Hauptsache durch Fristablauf für Verwalterbestellung - Erledigung der Hauptsache durch Beschluß über Jahresabrechnung - Geschäftswert bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 715
  • ZMR 1997, 256
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (25)

  • BayObLG, 28.10.1987 - BReg. 2 Z 124/87
    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    Das Verfahren über die Ungültigerklärung eines Beschlusses, mit dem ein Verwalter bestellt worden ist, erledigt sich in der Hauptsache, wenn die Frist für die Bestellung abgelaufen ist (Abweichung von BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536).

    Soweit der Senat früher (BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm und des Kammergerichts nicht fest; sie zeigen, daß die Rückwirkung der Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses auf das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter und auf dessen Rechtsstellung im übrigen praktisch keinen Einfluß hat (in diese Richtung auch schon BayObLG WuM 1992, 283 ).

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    Die Jahresabrechnung ist eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben; die Ausgaben sind in sie einzustellen ohne Rücksicht darauf, ob der Verwalter sie zu Recht zu Lasten des Gemeinschaftskontos getätigt hat oder nicht (BayObLGZ 1992, 210 ff.; KG WE 1992, 327).

    Bestreitet der Verwalter zu Unrecht Ausgaben aus Gemeinschaftsmitteln, so steht dies aber seiner Entlastung im Wege (BayObLGZ 1992, 210, 213); da der Eigentümerbeschluß über die Entlastung ohnehin für ungültig erklärt wird, braucht diese Frage hier nicht abschließend geklärt zu werden.

  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    In diesem Fall ist vom Gesamtvolumen der Abrechnung auszugehen, aber nur ein angemessener Bruchteil davon anzusetzen; jedoch müssen konkrete Einzelbeanstandungen in voller Höhe des geltend gemachten Differenzbetrags einbezogen werden (BayObLGZ 1979, 312 ff.).
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    In der Regel werden zwar vor Vergabe eines größeren Auftrags über die Durchführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten mehrere Angebote einzuholen sein (BayObLG NJW-RR 1989, 1293 f.; vgl. zu einem besonderen Fall auch KG WuM 1993, 426, 427).
  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91

    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    Soweit der Senat früher (BayObLG NJW-RR 1988, 270; WuM 1989, 536) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm und des Kammergerichts nicht fest; sie zeigen, daß die Rückwirkung der Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses auf das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter und auf dessen Rechtsstellung im übrigen praktisch keinen Einfluß hat (in diese Richtung auch schon BayObLG WuM 1992, 283 ).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    Wer einem Beschlußantrag zugestimmt hat, ist dadurch in der Regel nicht gehindert, später die Ungültigerklärung des Beschlusses zu beantragen; der Antrag kann freilich im Einzelfall rechtsbräuchlich und damit unzulässig sein (BayObLGZ 1992, 79, 83; BayObLG WE 1993, 344; Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 38 vor § 43; vgl. aber auch OLG Köln DWE 1992, 165).
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92

    Durchführung einer Maßnahme nach Anfechtung des zu Grunde liegenden

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    Trotz der Durchführung der Arbeiten hat sich das Verfahren hier nicht in der Hauptsache erledigt (s. dazu im einzelnen unten d), auch wenn nicht mehr mit einer "Rückgängigmachung" der ausgeführten Arbeiten zu rechnen ist (vgl. BayObLG WuM 1992, 566 ).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    (2) Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn sich die Sach- oder Rechtslage durch ein Ereignis derart verändert hat, daß der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (BayObLG WuM 1995, 504 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    Da zwischen der Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan und der über die Jahresabrechnung kein Wechsel bei den Eigentümern stattgefunden hat und auch weder ein Konkursverfahren eröffnet noch eine Zwangsverwaltung angeordnet wurde, hat sich an dieser Rechtslage durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (BGH NJW 1994, 1866, 1867; NJW 1996, 725, 726) nichts geändert.
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
    Da zwischen der Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan und der über die Jahresabrechnung kein Wechsel bei den Eigentümern stattgefunden hat und auch weder ein Konkursverfahren eröffnet noch eine Zwangsverwaltung angeordnet wurde, hat sich an dieser Rechtslage durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (BGH NJW 1994, 1866, 1867; NJW 1996, 725, 726) nichts geändert.
  • KG, 13.11.1989 - 24 W 5042/89
  • KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90

    Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung

  • KG, 05.05.1993 - 24 W 1146/93

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich eines Auftrages an einen

  • KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

  • AG Hamburg, 26.02.1988 - 44 C 1275/87

    Anspruch auf Rückzahlung einer vom Mieter bei Beginn eines Mietverhältnisses

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 83/85
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

  • BayObLG, 23.08.1990 - BReg. 2 Z 80/90
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Sie stellen entweder - worauf auch das SG zutreffend hinweist - auf einen geschätzten Anteil (üblicherweise 4 - 10 %) der Brennstoffkosten ab (vgl BGH Urteil vom 20.2.2008 - VIII ZR 27/07; Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss vom 10.1.1997 - 2Z BR 35/96; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.7.2012 - L 7 AS 988/11 ZVW; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.3.2011 - L 12 AS 2404/08) oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (vgl OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.11.2012 - L 5 AS 83/11; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 25.3.2011 - L 5 AS 427/10 B ER) .
  • LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17

    Auftragsvergabe durch Wohnungseigentumsverwalter setzt drei Vergleichsangebote

    Soweit die Berufung sich für ihre anderweitige Rechtsansicht auf die Entscheidung des BayObLG (NJW-RR 1997, 715) beruft, ist diese durch die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit überholt.
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Es bedarf hier keiner Entscheidung darüber, ob in dieser Situation das Rechtsschutzbedürfnis ohne weiteres zu verneinen ist (so BayObLG, NJW-RR 1997, 715, 717; KG, ZMR 1997, 610, 611; OLG Hamm, NZM 1999, 227, 228; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 202; § 43 Rdn. 97 a; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 427; Wenzel, aaO, 515; a.A. BayObLG, ZWE 2001, 590; Deckert, Eigentumswohnung, Gruppe 4, S. 525).
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