Rechtsprechung
   BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,293
BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21 (https://dejure.org/2022,293)
BayObLG, Entscheidung vom 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21 (https://dejure.org/2022,293)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 201 ObOWi 1507/21 (https://dejure.org/2022,293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Mobiltelefon, elektronisches Gerät, Begriff des Haltens, Ablegen auf Oberschenkel

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1; StVO § 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 22; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 2; OWiG § 80a Abs. 3; StPO § 337; StPO § 353
    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons bei Ablegen auf Oberschenkel

  • verkehrslexikon.de

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf dem Oberschenkel

  • beck-blog

    Der Normalbürger wird es nicht verstehen....

  • IWW

    § 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 StVO, § 23 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 StVO, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO; § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG, § 80a Abs. 3 OWiG; § 337 StPO, § 353 StPO

  • rewis.io

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons bei Ablegen auf Oberschenkel

  • bussgeldsiegen.de

    Verbotswidrige Mobiltelefonnutzung bei Ablegen auf Oberschenkel?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Auch ein auf den Oberschenkel gelegtes Telefon wird "gehalten”

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 5 S. 1; OWiG § 79 Abs. 6
    Verbotswidrige Nutzung eines Handys durch Ablegen auf Oberschenkel; Generelles Nutzungsverbot von Handys bei Führen eines Kraftfahrzeugs

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Halten von Mobiltelefon durch Ablegen auf Oberschenkel

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Festhalten des Handys mit dem Oberschenkel - Wortlaut überdehnt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handyverstoß - Ablegen des Mobiltelefons auf den Oberschenkel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons bei Ablegen auf Oberschenkel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handy auf dem Oberschenkel

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Auto auf dem Oberschenkel abgelegt? Keine gute Idee!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy auf Oberschenkel beim Autofahren - ist das erlaubt?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handynutzung während der Fahrt durch Ablegen auf dem Oberschenkel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy beim Fahren auf Oberschenkel oK?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons durch Ablegen auf Oberschenkel - Ablegen auf Oberschenkel stellt "Halten" des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO dar

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 495
  • NZV 2022, 299
  • MMR 2022, 508
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 04.12.2020 - 1 RBs 347/20

    Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Demnach liegt ein Halten nicht nur dann vor, wenn ein Gegenstand mit der Hand ergriffen wird, sondern etwa auch dann, wenn ein elektronisches Gerät bei der Nutzung zwischen Schulter und Ohr (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2020 - 1 RBs 347/20 = NZV 2021, 275; AG Coesfeld, Urt. v. 20.04.2018 - 3b OWi - 89 Js 2030/17-306/17 = DAR 2018, 640) bzw. zwischen Oberschenkel und Lenkrad fixiert wird (König DAR 2020, 362, 372).

    Wenngleich die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO damit in erster Linie auf die Verhinderung solcher Verhaltensweisen abzielt, die dazu führen, dass der Fahrzeugführer nicht mehr beide Hände zum Lenken seines Fahrzeugs zur Verfügung hat und/oder seinen Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden muss, so besteht der Sinn der Vorschrift darüber hinaus gehend darin, solchen nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs in Zusammenhang stehenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken, die sich abträglich auf die Notwendigkeit der Konzentration auf das Verkehrsgeschehen auswirken (OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2020 - 4 RBs 345/20 = NJW 2021, 99 = ZfS 2021, 53 = DAR 2021, 107; König a.a.O. § 23 StVO Rn. 14, 30).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2020 - 1 Rb 36 Ss 832/19

    Der Touchscreen im Tesla: "Ein elektronisches Gerät"?

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Eine solche unzulässige Ablenkung liegt insbesondere dann vor, wenn der Fahrer nicht mehr beide Hände zum Lenken des Fahrzeugs zur Verfügung hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020 - 1 Rb 36 Ss 832/19 = ZfS 2020, 473 = VerkMitt 2020, Nr. 50 = DAR 2020, 520; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2019 - 4 RBs 92/19 = DAR 2019, 632 = NZV 2019, 647), wobei nicht das Halten also solches, sondern nur die Benutzung bei gleichzeitigem Halten untersagt ist (König, in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 46. Aufl. § 23 Rn. 32; Heß, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 26. Aufl. 2020 § 23 StVO Rn. 22a).
  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 4 RBs 345/20

    Elektronisches Gerät, Scanner, Paketauslieferungsfahrer

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Wenngleich die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO damit in erster Linie auf die Verhinderung solcher Verhaltensweisen abzielt, die dazu führen, dass der Fahrzeugführer nicht mehr beide Hände zum Lenken seines Fahrzeugs zur Verfügung hat und/oder seinen Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden muss, so besteht der Sinn der Vorschrift darüber hinaus gehend darin, solchen nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs in Zusammenhang stehenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken, die sich abträglich auf die Notwendigkeit der Konzentration auf das Verkehrsgeschehen auswirken (OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2020 - 4 RBs 345/20 = NJW 2021, 99 = ZfS 2021, 53 = DAR 2021, 107; König a.a.O. § 23 StVO Rn. 14, 30).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Dabei ist primär der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck und nicht der Wortlaut einzelner Passagen der Gesetzesbegründung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 13.03.2018 - 4 StR 570/17 = BGHSt 63, 98 = NJW 2018, 2655 = NStZ 2019, 22 = StV 2019, 551).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Dabei ist es eine gängige Methode, dass sich die Gerichte im Rahmen der Auslegung an dem im Duden definierten Wortsinn orientieren (vgl. BVerfG NJW 2010, 3209, 3214).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Die für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum Tathergang können nicht aufrechterhalten bleiben, da die Betroffene das Urteil nicht anfechten konnte (vgl. BGH, Urt. v. 23.02.2000 - 3 StR 595/99 = NStZ-RR 2000, 300).
  • AG Coesfeld, 26.02.2018 - 3b OWi 306/17

    Mobiltelefon, Benutzung, eingeklemmtes Gerät

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Demnach liegt ein Halten nicht nur dann vor, wenn ein Gegenstand mit der Hand ergriffen wird, sondern etwa auch dann, wenn ein elektronisches Gerät bei der Nutzung zwischen Schulter und Ohr (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2020 - 1 RBs 347/20 = NZV 2021, 275; AG Coesfeld, Urt. v. 20.04.2018 - 3b OWi - 89 Js 2030/17-306/17 = DAR 2018, 640) bzw. zwischen Oberschenkel und Lenkrad fixiert wird (König DAR 2020, 362, 372).
  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 526/19

    Taschenrechner am Steuer verboten

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Die Bestimmung dient damit dem Ziel, Gefahren für die Verkehrssicherheit zu verhindern, die aus einem Aufnehmen und Halten des Geräts und einer mit der Gerätenutzung verbundenen, nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens resultieren (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 4 StR 526/19 = BGHSt 65, 217 = ZfS 2021, 169 = DAR 2021, 220 = NJW 2021, 1404 = NStZ 2021, 501 = NZV 2021, 580).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    Richterliche Rechtsfortbildung überschreitet die verfassungsrechtlichen Grenzen, wenn sie deutlich erkennbare, möglicherweise sogar ausdrücklich im Wortlaut dokumentierte gesetzliche Entscheidungen abändert oder ohne ausreichende Rückbindung an gesetzliche Aussagen neue Regelungen schafft (BVerfG NJW 2012, 669, 671 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1986 - 2 StR 33/86

    Zur Umweltschädigung geeignete Menge von Hausmüll

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2022 - 201 ObOWi 1507/21
    a) Maßgebend für die Auslegung einer Norm ist in erster Linie der Wortlaut (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1986 - 2 StR 33/86 = BGHSt 34, 211 = NJW 1987, 1280 = NStZ 1987, 323 = StV 1987, 151), wobei der Wortsinn einerseits die Grenze der Auslegung bestimmt, andererseits aber bei der Auslegung zwischen den möglichen Wortbedeutungen bis zur "äußersten sprachlichen Sinngrenze" gewählt werden darf (vgl. KK/Rogall OWiG 5. Aufl. § 3 Rn. 73 u. 53 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der

  • BayObLG, 26.09.2023 - 201 ObOWi 971/23

    Keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse auf autobahnähnlich

    Dies gilt für die Auslegung von Verordnungen in gleicher Weise (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.1.2022 - 201 ObOWi 1507/21, BeckRS 2022, 149 = NStZ 2022, 495 = DAR 2022, 156).
  • BayObLG, 18.12.2023 - 201 ObOWi 1077/23

    Trotz Nichtgeltung der pandemiebedingten Maskenpflicht für Fahrzeuginsassen auf

    a) Maßgebend für die Auslegung einer Norm ist in erster Linie der Wortlaut (vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1986 - 2 StR 33/86 = BGHSt 34, 211 = NJW 1987, 1280 = NStZ 1987, 323 = StV 1987, 151; BayObLG, Beschluss vom 10.1.2022 - 201 ObOWi 1507/21 = BeckRS 2022, 149 = NZV 2022, 155 = NStZ 2022, 495 = DAR 2022, 156), wobei der Wortsinn einerseits die Grenze der Auslegung bestimmt, andererseits aber bei der Auslegung zwischen den möglichen Wortbedeutungen bis zur "äußersten sprachlichen Sinngrenze" gewählt werden darf.
  • BayObLG, 12.07.2023 - 201 ObOWi 521/23

    Behörde kein Dienstleistungsbetrieb i.S.d. Infektionsschutzregeln

    Der Senat kann es dahingestellt sein lassen, ob bei der Subsumtion einer staatlichen Kfz-Zulassungsstelle unter den Begriff des Dienstleistungsbetriebs der Wortsinn der Norm, welche die Grenze ihrer Auslegung bildet (vgl. hierzu BayObLG DAR 2022, 156 = NStZ 2022, 495), überschritten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht