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   BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94   

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https://dejure.org/1995,6611
BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94 (https://dejure.org/1995,6611)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1995 - 1St RR 203/94 (https://dejure.org/1995,6611)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1995 - 1St RR 203/94 (https://dejure.org/1995,6611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 29
  • BayObLGSt 1995, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Auszug aus BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Maßgebender Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist der der Aburteilung (BVerfGE 42, 6/7 für die Sicherungsverwahrung; BGH NJW 1978, 599; BGHSt 25, 59 ; BGH MDR 1991, 1188 je für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. vor §§ 61 ff. Rn. 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 64 Rn. 7, § 63 Rn. 11).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe voranging, gebilligt, daß der Tatrichter die Wirkungen des Strafvollzugs bei der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt und mildere Möglichkeiten geprüft hatte; die zukünftige Entwicklung könne sich durchaus auf die Gegenwartsprognose auswirken (BGHSt 25, 59/63; BGH MDR 1991, 1188/1189).

  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Maßgebender Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist der der Aburteilung (BVerfGE 42, 6/7 für die Sicherungsverwahrung; BGH NJW 1978, 599; BGHSt 25, 59 ; BGH MDR 1991, 1188 je für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. vor §§ 61 ff. Rn. 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 64 Rn. 7, § 63 Rn. 11).

    Von der herrschenden Meinung wird dies verneint; die Frage der Abwendbarkeit der Gefahr durch andere Mittel bleibt hiernach unter dem Gesichtspunkt der Anordnungsvoraussetzungen außer Betracht (BGH NJW 1978, 599; Schönke/Schröder/Stree aaO.; Dreher/Tröndle § 64 Rn. 7; § 67 b Rn. 2; vgl. auch BGHSt 28, 327/328; 37, 5/6).

  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Maßgebender Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose ist der der Aburteilung (BVerfGE 42, 6/7 für die Sicherungsverwahrung; BGH NJW 1978, 599; BGHSt 25, 59 ; BGH MDR 1991, 1188 je für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. vor §§ 61 ff. Rn. 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 64 Rn. 7, § 63 Rn. 11).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe voranging, gebilligt, daß der Tatrichter die Wirkungen des Strafvollzugs bei der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt und mildere Möglichkeiten geprüft hatte; die zukünftige Entwicklung könne sich durchaus auf die Gegenwartsprognose auswirken (BGHSt 25, 59/63; BGH MDR 1991, 1188/1189).

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Von der herrschenden Meinung wird dies verneint; die Frage der Abwendbarkeit der Gefahr durch andere Mittel bleibt hiernach unter dem Gesichtspunkt der Anordnungsvoraussetzungen außer Betracht (BGH NJW 1978, 599; Schönke/Schröder/Stree aaO.; Dreher/Tröndle § 64 Rn. 7; § 67 b Rn. 2; vgl. auch BGHSt 28, 327/328; 37, 5/6).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Von der herrschenden Meinung wird dies verneint; die Frage der Abwendbarkeit der Gefahr durch andere Mittel bleibt hiernach unter dem Gesichtspunkt der Anordnungsvoraussetzungen außer Betracht (BGH NJW 1978, 599; Schönke/Schröder/Stree aaO.; Dreher/Tröndle § 64 Rn. 7; § 67 b Rn. 2; vgl. auch BGHSt 28, 327/328; 37, 5/6).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Im Hinblick darauf, daß das Landgericht sich ausdrücklich durch das Verschlechterungsverbot (§ 331 Abs. 1 StPO ) daran gehindert gesehen hat, die von ihm als niedrig bezeichnete Strafe zu erhöhen, und darauf, daß zwischen Strafe und der Maßregel nach § 64 Abs. 1 StGB grundsätzlich keine "Wechselwirkung" besteht (BGH NJW 1993, 477/478), kann ausgeschlossen werden, daß das Landgericht auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte, wenn es Strafaussetzung versagt oder die Maßregel der Unterbringung angeordnet hätte.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1995 - 1St RR 203/94
    Die Anordnung der Maßregel hätte lediglich dann unterbleiben müssen, wenn keine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs bestünde (BVerfG Beschluß vom 16.3.1994 BGBl. Teil I S. 3012 = NStZ 1994, 578 ); die Erfolgsaussicht hat die Strafkammer ausreichend festgestellt.
  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Das Merkmal "quälen' erfordert über den Vorsatz hinaus keine besondere subjektive Beziehung des Täters zur Tat im Sinne eines Handelns aus Lust an der Schmerzzufügung, aus niedriger Gesinnung oder aus Böswilligkeit; es reicht eine Tatbegehung aus Gleichgültigkeit oder Schwäche (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1961 - 5 StR 329/61; Senat, Urteil vom 1. April 1969 - 1 StR 561/68; BGH, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 4 StR 560/90, NStZ 1991, 234; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - 2 StR 465/95, NStZ-RR 1996, 29 197).
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