Rechtsprechung
   BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2052
BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20 (https://dejure.org/2021,2052)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.2021 - 101 AR 154/20 (https://dejure.org/2021,2052)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 101 AR 154/20 (https://dejure.org/2021,2052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 22, § 35, § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 281 Abs. 2 S. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang der Bindungswirkung des § 35 ZPO bei nachträglicher objektiver Klagehäufung

  • rewis.io

    Leistungen, Gerichtsstand, Verletzung, Bindungswirkung, Software, Widerspruch, Verweisung, Verweisungsbeschluss, Gerichtsstandsvereinbarung, Verfahren, Streitwert, Leistung, Wohnsitz, Mitgliedschaft, Verweisung des Rechtsstreits, keine Bindungswirkung, Gelegenheit zur ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung bei Klagehäufung mit falscher Wahl für einzelne Ansprüche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Wenn allerdings im Einzelfall aus besonderen Umständen heraus das Gegenteil deutlich wird, kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020, 1 BvR 117/16, juris Rn. 12; Beschluss vom 19. Mai 1992, 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133/146 [juris Rn. 39]; Beschluss vom 8. Oktober 1985, 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288/293 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 22. November 1983, 2 BvR 399/81, BVerfGE 65, 293/295 f. [juris Rn. 11]).

    Das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es einen zulässig eingereichten Schriftsatz übersieht (BVerfGE 70, 288/295 [juris Rn. 22]).

  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 31 Sa 72/11

    Ausübung des Wahlrechts unter mehreren konkurrierenden Gerichtsständen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Der in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerte Grundsatz der Zuständigkeitsfortdauer erfordert, dass die äußerste zeitliche Grenze für die Ausübung des Wahlrechts der Eintritt der Rechtshängigkeit bei einem von mehreren zuständigen Gerichten ist (vgl. Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 35 Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Oktober 2011, 31 SA 72/11, juris Rn. 21).
  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20

    Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Der mit Schriftsatz der Klägerin vom 16. Oktober 2020 gestellte Antrag auf Verweisung an das Amtsgericht Mitte kann nicht (auch) als ein (hilfsweise gestellter) Antrag auf Teilverweisung nur hinsichtlich des auf Bezahlung der IT-Leistungen gerichteten Klageantrags behandelt werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 31; zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei einem Antrag, an ein bestimmtes Gericht zu verweisen: Thole in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2018, § 281 Rn. 26).
  • LG Frankfurt/Main, 04.07.2018 - 6 O 73/18

    Gerichtsstandswahl bei Klagehäufung

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Ein Teil der Kommentarliteratur vertritt - zumeist unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juli 2018, 6 O 73/18, NJW-RR 2018, 1216 Rn. 7 - die Auffassung, die Wahl des Gerichtsstands sei bei objektiver Klagehäufung nur dann wirksam ausgeübt, wenn das Gericht für alle in einer Klage verbundenen Ansprüche zuständig sei.
  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 18/20

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes gilt auch für Anspruch auf Erstattung der

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Dem steht nicht entgegen, dass das Amtsgericht Mitte die Parteien vor seiner Entscheidung nicht gehört hat, denn es hat seine Entscheidung den Parteien zumindest nachträglich bekannt gemacht, so dass diese nicht mehr als gerichtsinterner Vorgang angesehen werden kann, der die Anforderungen des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht erfüllte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 18/20, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Wenn allerdings im Einzelfall aus besonderen Umständen heraus das Gegenteil deutlich wird, kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020, 1 BvR 117/16, juris Rn. 12; Beschluss vom 19. Mai 1992, 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133/146 [juris Rn. 39]; Beschluss vom 8. Oktober 1985, 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288/293 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 22. November 1983, 2 BvR 399/81, BVerfGE 65, 293/295 f. [juris Rn. 11]).
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keinerlei Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.]; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).
  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 32/19

    Bindende Verweisung trotz übersehener Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    § 22 ZPO begründet einen besonderen Gerichtsstand im Übrigen auch für Klagen, bei denen die Personenvereinigung von ihren Mitgliedern nach Beendigung der Mitgliedschaft Beitragszahlungen verlangt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 32/19, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18

    Gerichtsstandbestimmung; Werklohnklage; Gerichtsstand des Erfüllungsorts; mehrere

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Der Zweck des § 281 ZPO gebiete in einem solchen Fall eine - die Verfahrenstrennung einschließende - Teilverweisung (OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2018, 32 SA 51/18, NJW-RR 2019, 408 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 15 AR 6/06

    Angabe eines sachlich unzuständigen Gerichts im Mahnantrag

    Auszug aus BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20
    Da die Klägerin ihre Ansprüche aus der Mitgliedschaft erst im Weg der Klageerweiterung in den Prozess eingeführt hat, war ihr Wahlrecht gemäß § 35 ZPO noch nicht verbraucht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 14 f.).
  • LG Berlin, 16.09.2020 - 2 O 426/19
  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BayObLG, 24.09.2019 - 1 AR 83/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei Beteiligung eines Amtsgerichts

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    bb) Die Frage der Bindungswirkung bei objektiver Klagehäufung mit fehlerbehafteter Wahl für einzelne Streitgegenstände ist allerdings streitig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, juris Rn. 37 ff.).
  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

    (1) Das Wahlrecht war bezüglich dieser erst nachträglich gerichtlich geltend gemachten Ansprüche allerdings nicht bereits durch die Zustellung des Mahnbescheids verbraucht (vgl. dazu z. B. BayObLG, Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, BeckRS 2021, 1758 Rn. 34; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 15).
  • BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 52/22

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach

    Ist für einen Streitgegenstand die Zuständigkeit des angerufenen Spruchkörpers nicht gegeben, so muss nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln auf Antrag der Klagepartei das betreffende Verfahren abgetrennt und insoweit an das gemäß § 281 ZPO zuständige Gericht verwiesen werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, juris Rn. 37 ff.; Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 23/20, juris Rn. 28 und Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 152/19, juris Rn. 18).
  • BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich

    Auch das Wahlrecht bezüglich erst nachträglich gerichtlich geltend gemachter, vom Mahnbescheidsantrag nicht umfasster Streitgegenstände wird nicht bereits durch die Zustellung des Mahnbescheids verbraucht (BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 2023, 101 AR 150/23 e, juris Rn. 50; Beschluss vom 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, juris Rn. 35; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 15).
  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23e

    Prozessrecht

    (1) Das Wahlrecht war bezüglich dieser erst nachträglich gerichtlich geltend gemachten Ansprüche allerdings nicht bereits durch die Zustellung des Mahnbescheids verbraucht (vgl. dazu z. B. BayObLG, Beschl. v. 10. Februar 2021, 101 AR 154/20, BeckRS 2021, 1758 Rn. 34; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12. April 2006, 15 AR 6/06, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht