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BayObLG, 10.03.1989 - 2 ObOWi 304/88 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- BayObLG, 10.03.1989 - 2 ObOWi 304/88
- BayObLG, 20.04.1989 - 2 ObOWi 304/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides
Auszug aus BayObLG, 10.03.1989 - 2 ObOWi 304/88
»Auch wenn das Amtsgericht die Rechtskraft des Bußgeldbescheids deswegen verkannt hat, weil es einen auf den Kostenausspruch beschränkten Einspruch oder einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gegen den Ansatz von Gebühren und Auslagen in einem Bußgeldbescheid (§ 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG ) als unbeschränkten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid betrachtet hat, darf dieses Verfahrenshinderhis nach § 80 Abs. 5 OWiG vor Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht beachtet werden (in Anschluß an BGH, Beschluß vom 16.12.1988 - 1 StR 269/88 - AG München BayObLG).