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   BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86   

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BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86 (https://dejure.org/1987,2729)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86 (https://dejure.org/1987,2729)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 1987 - BReg. 1 Z 67/86 (https://dejure.org/1987,2729)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 15
    Verzicht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsverfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Beteiligte; Unmittelbarkeit; Beweisaufnahme; Verzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 359
  • Rpfleger 1987, 360
  • Rpfleger 1987, 36O.
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß gibt (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153; 1974, 95/105).

    Dabei genügt es, wenn der vom Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht gerade zwingend ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1971, 147/154; 331/337 und 474/477; …

    In diesem Falle kann nach der Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge davon ausgegangen werden, daß der angegebene Grund den Erblasser zu seiner letztwilligen Verfügung bestimmt hat (BayObLGZ 1971, 147/150).

  • BayObLG, 25.11.1982 - BReg. 1 Z 66/82
    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    b) Auch die Vorschrift des § 309 ZPO führt nicht dazu, daß die Beschwerdekammer bei ihrer Entscheidung deshalb fehlerhaft besetzt gewesen sei, weil die Beweisaufnahme durch den Berichterstatter als beauftragten Richter durchgeführt worden ist; denn § 309 ZPO ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anwendbar (allg. Meinung; BayObLGZ 1964, 433/440; BayObLGZ 1982, 384/387).

    Wenn sich aber das Gericht entschließt, eine förmliche Beweisaufnahme nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung durchzuführen (§ 15 Abs. 1 FGG ), so gilt hierfür der in § 355 Abs. 1 ZPO enthaltene Grundsatz unmittelbarer Beweisaufnahme entsprechend, das heißt mit den Abweichungen, die sich aus der Natur des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dessen Verschiedenheit zur Zivilprozeßordnung ergeben (vgl. BayObLGZ 1982, 384/387 f.; 1970, 173/177; OLG Stuttgart MDR 1980, 1030/1031; Habscheid FGG 7. Aufl. § 19 III 2; Jansen FGG 2. Aufl. § 15 RdNr. 5; Bassenge/Herbst § 15 FGG Anm. I 1 c, bb).

  • BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags;

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Hierauf erstreckt sich die durch den Erbschein begründete Vermutung (§ 2365 BGB ) jedoch nicht (vgl. BayObLGZ 1973, 28/29; Palandt BGB 46. Aufl. § 2353 Anm. 4).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Gegen eine bloße Vorüberlegung oder einen Entwurf spricht der Umstand, daß die zwingenden Formerfordernisse des § 2247 BGB , nämlich die eigenhändige Niederschrift und Unterschrift erfüllt sind (vgl. BGHZ 80, 242/246).
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Das kann insbesondere durch einen Rügeverzicht gemäß § 295 ZPO geschehen (BGHZ 40, 179/183).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch das Tatsachengericht kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG ) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLGZ 1983, 153/159 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Gemäß § 2078 BGB ist nicht ein Testament als solches anfechtbar, noch weniger sind es mehrere Testamente; angefochten werden können immer nur einzelne im Testament enthaltene letztwillige Verfügungen (BGH NJW 1985, 2025/2026; BayObLG vom 22.8.1986 - BReg. 1 Z 39/86).
  • BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68

    Einzelrichter; Zivilprozeßverfahren; Streitverfahren; Freiwillige

    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Zwar regelt das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Verfahrensgang nur in den Grundzügen, so daß Vorschriften der Zivilprozeßordnung ergänzend herangezogen werden können, wenn es dafür Raum läßt und zur sachgerechten Verfahrensgestaltung geboten ist (BayObLGZ 1968, 233/241; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 12 RdNr. 111; Bumiller/Winkler FGG 3. Aufl. § 1 Anm. 3 a).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 10 U 159/83
    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Ein Verzicht der Beteiligten auf die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme wird auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit für wirksam gehalten (BayObLG MDR 1984, 324 für das Verfahren nach dem WEG ).
  • OLG Stuttgart, 04.08.1980 - 8 W 21/80
    Auszug aus BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
    Wenn sich aber das Gericht entschließt, eine förmliche Beweisaufnahme nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung durchzuführen (§ 15 Abs. 1 FGG ), so gilt hierfür der in § 355 Abs. 1 ZPO enthaltene Grundsatz unmittelbarer Beweisaufnahme entsprechend, das heißt mit den Abweichungen, die sich aus der Natur des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dessen Verschiedenheit zur Zivilprozeßordnung ergeben (vgl. BayObLGZ 1982, 384/387 f.; 1970, 173/177; OLG Stuttgart MDR 1980, 1030/1031; Habscheid FGG 7. Aufl. § 19 III 2; Jansen FGG 2. Aufl. § 15 RdNr. 5; Bassenge/Herbst § 15 FGG Anm. I 1 c, bb).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • OLG Zweibrücken, 22.02.1980 - 2 UF 102/79

    Wohnmobil als Ehewohnung; Verfahren auf Zuteilung der Ehewohnung zur alleinigen

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