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   BayObLG, 10.04.1989 - BReg. 1a Z 72/88   

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https://dejure.org/1989,2065
BayObLG, 10.04.1989 - BReg. 1a Z 72/88 (https://dejure.org/1989,2065)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.1989 - BReg. 1a Z 72/88 (https://dejure.org/1989,2065)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 1989 - BReg. 1a Z 72/88 (https://dejure.org/1989,2065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Enterbung; Verwandte; Abkömmlinge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Enterbung; Verwandte; Abkömmlinge

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 425
  • FamRZ 1989, 1006
  • Rpfleger 1989, 369
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der

    Die Enterbung eines Verwandten der ersten drei Ordnungen erstreckt sich in der Regel nicht auf dessen Abkömmlinge; diese treten vielmehr an die Stelle des Ausgeschlossenen gem. §§ 1924 Abs. 3, 1925 Abs. 3, 1926 Abs. 3 BGB, wenn nicht dem Testament im Weg der Auslegung ein anderer Wille des Erblassers zu entnehmen ist (BGH JZ 1959, 444; BayObLG FamRZ 1989, 1006; MüKo-BGB/Leipold, 6. Aufl. 2013, § 1938 Rn. 4, 8; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 1938 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 10 W 132/21

    Teilweise Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung; Enterbung von Abkömmlingen

    Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn dem Testament im Wege der Auslegung ein anderer Wille des Erblassers zu entnehmen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. April 1989 - BReg 1 a Z 72/88 -, juris; MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1938 Rn. 6).
  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Denn es fehlt der nach ganz herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 86, 41, 47 und BayObLG FamRZ 1989, 1006 und 1994, 853, 854) erforderliche Anhaltspunkt in der Testamentsurkunde.
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

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  • BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 1a Z 17/88

    Weitere Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts auf

    Dabei hat aber das Landgericht übersehen, daß sich die Enterbung eines Verwandten der ersten drei Ordnungen im Zweifel nicht auf dessen Abkömmlinge erstreckt, diese vielmehr an die Stelle des Ausgeschlossenen treten, wenn nicht dem Testament im Weg der Auslegung ein anderer Wille des Erblassers zu entnehmen ist (BGH FamRZ 1959, 149/151; BayObLGZ 1965, 166/176 und BayObLG Rpfleger 1976, 290 LS sowie Senatsbeschluß vom 10.4.1989 BReg. 1 a Z 72/88; MünchKomm/Leipold BGB Rn. 4, Soergel/Stein BGB 12. Aufl. Rn. 7, BGB-RGRK/Kregel 12. Aufl. Rn. 3, Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. Rn. 8, Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. Anm. 2, jeweils zu § 1938).
  • BayObLG, 27.06.1990 - 1a BReg.Z 20/90

    Beschwerderecht eines antragsberechtigten Miterben; Ablehnung eines

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