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   BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90   

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https://dejure.org/1991,2741
BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90 (https://dejure.org/1991,2741)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90 (https://dejure.org/1991,2741)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 1991 - BReg. 1a Z 60/90 (https://dejure.org/1991,2741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament (Berliner Testament); Ermittlung des wirklichen Willens des vorverstorbenen Ehegatten in Bezug auf die Schlusserbenanordnung im Rahmen eines Berliner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1232
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Letztlich ist auch die Erblasserin selbst anlässlich der Errichtung des notariellen Testaments im Jahre 2013 erkennbar von einer Wechselbezüglichkeit und einer daraus resultierenden Bindungswirkung des früheren gemeinschaftlichen Testaments ausgegangen (Bl. 12 d.A. 8 VI 187/13), was ebenfalls auf einen entsprechenden Willen der Testierenden bei Errichtung des Testamentes hindeutet und bei der Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl .BayObLG, FamRZ 1991, 1232; Reymann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2270 BGB, Rn. 25).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Es hat aber wesentliche Umstände (vgl. BayObLG aaO und die allgemeine Lebenserfahrung (BayObLG FamRZ 1991, 1232, 1234 und BayObLGZ 1982, 474, 477) nicht berücksichtigt.
  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20

    Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

    Ist nämlich der Schlusserbe nur mit dem überlebenden Ehegatten verwandt, entspricht es der Lebenserfahrung, dass der vorversterbende Ehegatte seinem Partner regelmäßig das Recht belassen will, als Überlebender jederzeit die Einsetzung des Schlusserben zu ändern, insbesondere im Fall einer Verschlechterung seiner persönlichen Beziehungen zu dem Bedachten (BayObLG FamRZ 1985, 1287; FamRZ 1991, 1232; OLG Hamm FamRZ 2010, 1201; KG OLGZ 93, 398; OLG München FamRZ 2007, 2111).
  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem überlebenden Ehegatten das Recht belassen werden soll, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1232/1234; OLG Hamm FamRZ 2001, 1647).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

    Schließlich ist auch die Erblasserin selbst bis zuletzt erkennbar von einer Wechselbezüglichkeit und einer daraus resultierenden Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments ausgegangen, was ebenfalls auf einen entsprechenden Willen der Testierenden bei Errichtung des Testamentes hindeutet und bei der Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957; BayObLG, FamRZ 1991, 1232; Reymann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 2270 BGB, Rn. 25).
  • OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08

    Ausschlagung einer Erbschaft: Beginn der sechswöchigen Frist; Zurechenbarkeit der

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Feststellungen des Gerichts der Tatsacheninstanz gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 FGG a.F., § 561 Abs. 2 ZPO gebunden, wenn diese Feststellungen nicht verfahrensfehlerhaft zustande gekommen, wenn der Sachverhalt ausreichend ermittelt, alle geeigneten Beweise erhoben worden sind (§ 12 FGG a.F.) und wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerfrei ist (st. Rspr.; vgl. z.B.BayObLG, Beschl. v. 04.1991, BReg 1 a Z 60/90, FamRZ 1991, 1232).
  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00

    Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen -

    Dabei ist auch die allgemeine Lebenserfahrung zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1991, 1232; Palandt/Edenhofer, 59. Aufl., § 2270 BGB Rdn. 5).

    Es entspricht nach anerkannter Rechtsprechung (BayObLGZ 1982, 474; FamRZ 1991, 1232; Palandt/Edenhofer, a.a.O., Rdn. 6) der Lebenserfahrung, daß beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen den testierenden Ehegatten und dem eingesetzten Schlußerben der eine Ehegatte dem anderen das Recht belassen will, die Schlußerbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern, und ihn nicht an der Einsetzung der von ihm ausgewählten Schlußerben festhalten will, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer Verschlechterung der Beziehungen zu dem Bedachten.

    An den Begriff des "Nahestehens" im Sinne des § 2270 Abs. 2 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen, um die gesetzliche Vermutung nicht zur gesetzlichen Regel werden zu lassen (BayObLG FamRZ 1991, 1232; KG OLGZ 1993, 398; Palandt/ Edenhofer, a.a.O., § 2270 BGB Rdn. 9).

  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

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  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Die Verfügungen müssen nach dem Willen der Eheleute so eng miteinander verbunden sein, daß sie nach dem beiderseitigen Willen miteinander stehen und fallen sollen (vgl. Musielak, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl. 1989, § 2270 Rn.2; Edenhofer, in: Palandt, a.a.O., § 2270 Rn.1,; Nieder, Handbuch der Testamentsgestaltung, 1992, S.246; BGH NJW-RR 1987, 1410; BayObLG FamRZ 1991, 1232, 1233).

    Diese Auslegungsregelung kann aber erst dann eingreifen, wenn die vorher notwendige Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat (vgl. Kanzleiter, in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl. 1983, § 2270 Rn.26; Wolf, in: Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl. 1992, § 2270 Rn.8; v. Lübtow, Erbrecht, 1. Halbband 1971, S.492; BGH NJW-RR 1987, 1410, 1411; BayObLG FamRZ 1991, 1232, 1234; FamRZ 1992, 1102, 1103).

  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist daher an die Feststellung des Gerichts der Tatsacheninstanz gemäß §§ 27 I S. 2 FGG, 561 II ZPO gebunden, wenn diese Feststellungen nicht verfahrenswidrig zustande gekommen sind, wenn der Sachverhalt ausreichend ermittelt wurde, alle geeigneten Beweise erhoben wurden (§ 12 FGG) und wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerfrei ist (std. Rspr.; vgl. z. B. BayObLG, FamRZ 1991, 1232, 1234).
  • OLG Naumburg, 11.04.2006 - 10 Wx 1/06

    Darlegungslast des Erben für die Kenntnis vom Erbfall

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2000 - 9 U 60/00

    Widerlegung von Zweifeln an der Testierfähigkeit; Bindungswirkung einer

  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf

  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen

  • OLG Naumburg, 02.03.2005 - 10 Wx 3/05

    Drohende Abschiebung als Indiz für beabsichtigte Scheinehe?

  • BayObLG, 21.12.1992 - 1Z BR 77/92
  • BayObLG, 29.01.1993 - 1Z BR 80/92

    Widerruf einer Erbeinsetzung; Abänderung eines Schlusserbes in ein Vermächtnis

  • BayObLG, 26.11.1993 - 1Z BR 84/93

    Form eines Testamentsunterzeichnung auf der zugeklebten Lasche des Umschlags

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