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   BayObLG, 10.06.1992 - RE-Miet 2/92   

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BayObLG, 10.06.1992 - RE-Miet 2/92 (https://dejure.org/1992,2515)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.1992 - RE-Miet 2/92 (https://dejure.org/1992,2515)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - RE-Miet 2/92 (https://dejure.org/1992,2515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eigenbedarfskündigung nach Zwangsversteigerungserwerb

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagevorausetzungen; Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 2; ZVG § 57a
    Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 ; ZVG § 57a
    Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungssperrfrist auch bei Zwangsversteigerung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zwangsversteigerung und Kündigungsperrfrist

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1166
  • Rpfleger 1992, 531
  • BayObLGZ 1992, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.04.1982 - VIII ARZ 16/81

    Einwand des Rechtsmißbrauch durch auf Räumung in Anspruch genommenen Untermieter

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Dies entspricht der inzwischen herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHZ 84, 90/100; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rdn. B 577 jeweils m.w.Nachw.).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1982 (BGHZ 84, 90) betrifft lediglich die Frage, ob § 564 b BGB allgemein auch auf eine Kündigung nach § 57 a ZVG anzuwenden ist.

    Dies gilt sowohl für die Einschränkung des Kündigungsrechts nach § 564 b BGB wie auch für die Sozialklausel des § 564 a BGB (BGHZ 84, 90/100 f.; Schmidt-Futterer/Blank, aaO., Rdn. B 577; Zeller/Stöber, aaO., § 57 a ZVG Anm. 6.4 jeweils m.w.Nachw.; anders früher für das 1. WKSchG OLG Oldenburg, NJW 1973, 1841 und jetzt noch bezüglich der Anwendbarkeit des § 556 a BGB Steiner/Teufel ZVG 9. Aufl. § 57 bis 57 d Rdn. 47) und entspricht einer seit langem bestehenden Rechtsauffassung zum Verhältnis des § 57 a S. 1 ZVG zur Mieterschutzgesetzgebung (vgl. Witthinrich, Rpfleger 1987, 98 m.w.Nachw.).

    Nach verbreiteter Auffassung erschöpft sich aber der Schutzzweck der Vorschrift in der Gewährung eines derartigen zeitlichen Vorteils (BGHZ 84, 90/100 f.; Witthinrich Rpfleger 1987, 98).

  • AG Münster, 21.06.1989 - 5 C 205/89
    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Dies wird zum Teil damit begründet, daß die Vorschrift eine rechtsgeschäftliche Natur der Veräußerung nicht ausdrücklich voraussetze und der Mieter in allen Fällen schutzbedürftig sei (so Staudinger/Sonnenschein, aaO., Rdn. 78, Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., Rdn. 49, jeweils zu § 564 b BGB ), zum Teil damit, daß nach § 57 ZVG der Ersteigerer im Verhältnis zum Mieter grundsätzlich wie ein rechtsgeschäftlicher Erwerber zu behandeln sei und die ihm eingeräumten Privilegien in den §§ 57 ff. ZVG abschließend aufgezählt seien (so Schmidt-Futterer/Blank, aaO. Rdn. B 644 und Blank, aaO., S. 101 f.; im Ergebnis auch AG Münster, WuM 1990, 215; AG Weinheim DWW 1989, 86).

    Die in der Literatur für die Gegenmeinung aufgeführten Stimmen (AG Münster, WuM 1990, 215; Staudinger/Sonnenschein, aaO., Rdn. 78, Emmerich/Sonnenschein, aaO., Rdn. 49, jeweils zu § 564 b BGB ) beziehen sich lediglich darauf, ob auch der Eigentumsübergang in der Zwangsversteigerung als Veräußerung im Sinn des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB angesehen werden kann.

  • RG, 29.05.1897 - Rep V. 4/97

    Rechtsnachfolge. C.P.O. § 237

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    So wird etwa in § 265 Abs. 1 und 2 , § 266 Abs. 1 ZPO der Übergang des Eigentums an einem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung als Veräußerung angesehen (RGZ 40, 333/339 f.; MünchKomm- ZPO -Lüke, § 265 Rdn. 34 ff. und § 266 Rdn. 14 m.w.Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 03.08.1973 - 5 UH 1/73
    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Dies gilt sowohl für die Einschränkung des Kündigungsrechts nach § 564 b BGB wie auch für die Sozialklausel des § 564 a BGB (BGHZ 84, 90/100 f.; Schmidt-Futterer/Blank, aaO., Rdn. B 577; Zeller/Stöber, aaO., § 57 a ZVG Anm. 6.4 jeweils m.w.Nachw.; anders früher für das 1. WKSchG OLG Oldenburg, NJW 1973, 1841 und jetzt noch bezüglich der Anwendbarkeit des § 556 a BGB Steiner/Teufel ZVG 9. Aufl. § 57 bis 57 d Rdn. 47) und entspricht einer seit langem bestehenden Rechtsauffassung zum Verhältnis des § 57 a S. 1 ZVG zur Mieterschutzgesetzgebung (vgl. Witthinrich, Rpfleger 1987, 98 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Auch dies entspricht der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. BayObLGZ 1981, 343/345 f.; KG RES § 564 b BGB Nr. 38; Börstinghaus WuM 1991, 419/420).
  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Sie ist bisher noch nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. zu diesen Voraussetzungen BayObLGZ 1988, 109/114 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Dabei ist maßgebend, welche Rechtsauffassung das Landgericht in dem Vorlagebeschluß vertritt sowie welche Tatsachenfeststellung und -würdigung es zugrunde legt, es sei denn diese wären unhaltbar (BayObLGZ 1987, 36/38, ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Nach allgemeiner Meinung kann die Vorlagefrage berichtigt, ergänzt oder sonst neu gefaßt werden, wenn dies dem zuständigen Gericht zweckmäßig erscheint und die Frage in ihrem rechtlichen Kern nicht verändert wird (BayObLGZ 1989, 406/409 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 09.07.1971 - BT-Drs VI/2421
    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
    Diese Regelung geht zurück auf einen Vorschlag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architekturleistungen (vgl. den Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. VI/2421 S. 3 und 10).
  • LG München I, 28.02.2020 - 14 S 12060/19

    Räumung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfskündigung nach Zwangsversteigerung

    Zitiert die Berufung Böttcher/Böttcher, 6. Aufl. 2016, ZVG § 57 c Rn. 13 dahingehend, dass lediglich die vertraglichen Fristen auf die gesetzlichen Kündigungsfristen abgekürzt werden, stellt dies eine unvollständige Wiedergabe der gesamten Kommentarstelle dar: "Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gem. § 57 a ist beschränkt durch die Kündigungsschutzbestimmungen des Mieters (BGHZ 84, 90, 100; BayObLG Rpfleger 1992, 531, 533).
  • BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93

    Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine

    Ziel der Vorschrift ist daher in erster Linie ein verbesserter Schutz des Mieters gegen die erhöhte Gefahr der Eigenbedarfskündigung (BayObLGZ 1992, 187/189 f. und 1981, 343/347, jeweils m.w.Nachw.).

    Der Anwendungsbereich des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB beschränkt sich nicht auf die Fälle der freiwilligen rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung im Sinn von § 571 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1992, 187/191 f.), jedoch ergibt sich aus dem Schutzzweck dieser Vorschrift, daß sie alle Formen der freiwilligen rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung im Sinn von § 571 Abs. 1 BGB erfaßt (Bub/Treier/Grapentin Kap. IV Rn. 76 b; Schmidt-Futterer/Blank Rn. B 642; Blank in Festschrift in Bärmann und Weitnauer PiG 18, 87/100; Schmid WuM 1982, 34).

    Entscheidend ist insoweit, daß der Mieter einer Wohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet worden ist, eines erhöhten Bestandschutzes bedarf, wenn diese Wohnung nach der Umwandlung von einer Person erworben wird, die mit dem bisherigen Vermieter nicht identisch ist (vgl. BayObLGZ 1992, 187/192), und daß die freiwillige rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gemäß § 571 Abs. 1 BGB immer einen Wechsel in der Person des Vermieters zur Folge hat.

  • BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01

    Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses als

    Darüber hinaus haben die auf § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB gründenden Sperrfristen die erwünschte Nebenfolge, dass sich der Kreis der am Erwerb einer umgewandelten Wohnung interessierten Personen verkleinert und sich die Gefahr der Umwandlungsspekulation verringert (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1992, 187/190 m.w.N.).

    Danach ist eine Veräußerung im Sinne dieser Vorschrift zugleich eine solche im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB, auch wenn dessen Anwendungsbereich über den des § 571 Abs. 1 BGB hinausgeht (Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung; BayObLGZ 1992, 187/191 f.).

  • VG Berlin, 25.10.2007 - 16 A 141.04

    Voraussetzungen für die Gewährung von Familienheimförderung

    Aus den für den Kläger zugänglichen Versteigerungsunterlagen hätte er allerdings erkennen müssen, dass die seit Jahrzehnten vermietete Wohnung erst 1998 in Teileigentum umgewandelt und sein Rechtsvorgänger erst im Juni 2001 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden war, so dass die Wohnung im Erwerbszeitpunkt in jedem Fall noch einer Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB unterlag, die auch der Ersteher bei einer Kündigung nach § 57a ZVG zu beachten hat (vgl. Blank in: Schmidt-Furrer, Mietrecht, Kommentar 2007, § 577a BGB, Rz. 12; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Rechtsentscheid v. 10. Juni 1992 - RE-Miet 2/92 - juris).
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