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   BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00   

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BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00 (https://dejure.org/2000,1788)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.2000 - 2Z BR 41/00 (https://dejure.org/2000,1788)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 2000 - 2Z BR 41/00 (https://dejure.org/2000,1788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 4 Abs. 1, 2, § 10 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftliches Eigentum; Sondereigentum; Grundbuch; Geschäftsordnung

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 15

    § 4 WEG; § 10 WEG
    Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Begründung von Sondereigentum; Vorbehalt des Bauträgers; umfassendes Sondernutzungsrecht

  • Judicialis

    WEG § 4 Abs. 1; ; WEG § 4 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 4 Abs. 1, 2, § 10 Abs. 1 Satz 2
    Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 147 (Leitsatz)

    WEG § 4 Abs. 1, 2; § 10 Abs. 1 Satz 2
    Umwandlung von Sondernutzungsrecht in Sondereigentum

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG § 4 Abs. 1, 2, § 10 Abs. 1 S. 2
    Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Bebauung des Sondernutzungsrechts

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 3428/00
  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1235
  • FGPrax 2000, 216
  • ZMR 2000, 779
  • Rpfleger 2000, 544
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
    Bei einer Unterteilung müssen daher sämtliche bisher im Sondereigentum stehende Räume mit dem Miteigentumsanteilsanteil eines der neu entstandenen Wohnungseigentumsrechte verbunden werden; andererseits dürfen auch nur solche Räume als Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteilsanteil verbunden werden (BayObLGZ 1998, 70).

    Zu der damit notwendigen nachträglichen Einräumung von Sondereigentum ist die Einigung aller Wohnungseigentümer in der für die Auflassung vorgeschriebenen Form erforderlich sowie die Eintragung im Grundbuch (§ 4 Abs. 1, 2 WEG; BayObLGZ 1998, 70/74).

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92

    Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
    Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
    Die Schaffung eines isolierten Miteigentumsanteils, also eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum, ist ebensowenig zulässig, wie die eines isolierten Sondereigentums ohne damit verbundenen Miteigentumsanteil (BGHZ 109, 179; 130, 159; BayObLGZ 1995, 399/403).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
    Die Schaffung eines isolierten Miteigentumsanteils, also eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum, ist ebensowenig zulässig, wie die eines isolierten Sondereigentums ohne damit verbundenen Miteigentumsanteil (BGHZ 109, 179; 130, 159; BayObLGZ 1995, 399/403).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
    Die Schaffung eines isolierten Miteigentumsanteils, also eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum, ist ebensowenig zulässig, wie die eines isolierten Sondereigentums ohne damit verbundenen Miteigentumsanteil (BGHZ 109, 179; 130, 159; BayObLGZ 1995, 399/403).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
    a) Jeder Wohnungseigentümer kann sein Wohnungseigentum grundsätzlich in mehrere Wohnungseigentumsrechte unterteilen, ohne dass er hierzu der Mitwirkung anderer Wohnungseigentümer oder Dritter bedarf (BGHZ 49, 250/251; BayObLG …
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
    Der Senat hat dies wiederholt entschieden (BayObLGZ 1997, 233; 2000, 1; s. dazu auch Häublein DNotZ 2000, 442).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Da die Einräumung des Sondernutzungsrechts nicht zu einer Erweiterung der im Sondereigentum stehenden Räumlichkeiten führt, reicht sie für eine weitergehende Befugnis zur Unterteilung selbst dann nicht aus, wenn mit ihr der - hier in der ursprünglichen Teilungserklärung vorgesehene - Anspruch verbunden ist, von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zu einem Dachgeschoßausbau zu verlangen (vgl. BayObLGZ 2001, 279, 282 f; BayObLG, NZM 2000, 1235, 1236).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Aus diesem Grund hat sich in der Rechtsprechung die zutreffende Auffassung durchgesetzt, daß Vereinbarungen, durch die ein Wohnungseigentümer ermächtigt oder bevollmächtigt wird, Gemeinschafts- in Sondereigentum umzuwandeln, oder nach denen die vorweggenommene Zustimmung zu einer solchen Umwandlung erteilt ist, nicht § 10 Abs. 2 WEG unterfallen, also nicht auf diesem Weg gegen Sondernachfolger wirken können (BayObLGZ 1997, 233, 238; 2000, 1, 2 f; 2001, 279, 283; BayObLG, ZfIR 2000, 970, 972; KG, NZM 1998, 581, 582; ZfIR 1999, 127, 128).
  • OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03

    Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums;

    Die Umwandlung von Gemeinschafts in Sondereigentum kann daher nicht dem Regelungsgehalt des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG unterfallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG der Einigung aller Wohnungs und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (vgl. BayObLG a. a. O.; WuM 1997, 512 (513); ZMR 1993, 423 (424); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2002, 283 (284); Schöner/Stöber/Keller, Handbuch der Rechtspraxis, Band 4, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 2967; Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 65; v. Oelfele, GBO, 1999, AT V Rn. 356; Bärmann/Pick, WEG, , 9. Aufl., § 5 Rn. 13).

    Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteil oder einer Grundstücksfläche enthält nicht die vorweggenommene Einigung und damit auch nicht die Zustimmung nach § 19 GBO über die Einräumung von Sondereigentum an diesen Räumlichkeiten zu Gunsten des Sonderbenutzungsberechtigten (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 1993, 423 (424); …

    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

    Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung

    An dieser Rechtsansicht hat der Senat trotz Kritik, mit der er sich auseinandergesetzt hat, festgehalten; dabei steht er in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Kammergerichts (s. dazu BayObLG Rpfleger 2000, 544 m. w. N.; ferner Röll ZWE 2000, 446).

    b) Der Senat hat außerdem wiederholt entschieden, dass die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche einschließlich des Rechts, diese Fläche zu bebauen, nicht die vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an den Räumen in einem auf der Fläche errichteten Gebäude zugunsten des Sondernutzungsberechtigten enthält (BayObLG Rpfleger 2000, 544; MittBayNot 2000, 551).

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 173/00

    WEG : Nichtige Bestellung eines Sondernutzungsrechts durch unangefochtenen

    Damit erfolgte zwar noch keine vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an diesen beiden Räumen, wohl aber die Begründung eines Sondernutzungsrechtes (vgl. BayObLG NZM 2000, 1235).
  • LG München I, 10.10.2019 - 8 O 14977/18

    Anspruch auf Zustimmung der Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages in einem

    Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10.08.2000 - 2Z BR 41/00 -, Rn. 12, juris).
  • AG Bonn, 14.04.2003 - 28 II 28/02

    Wintergarten als Sondernutzungsrecht

    Zur nachträglichen Einräumung von Sondereigentum ist nämlich die Einigung aller Wohnungseigentümer in der für die Auflassung vorgeschriebenen Form sowie die Eintragung der Reständerung im Grundbuch erforderlich, § 4 Abs. 1 und 2 WEG (BayObLG ZMR 2000, 779, 780).
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