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   BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 24/85   

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https://dejure.org/1985,2409
BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 24/85 (https://dejure.org/1985,2409)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1985 - BReg. 1 Z 24/85 (https://dejure.org/1985,2409)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1985 - BReg. 1 Z 24/85 (https://dejure.org/1985,2409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurkundung; Niederschrift; Notar; Testament; Erblasser; Unterschrift; Eigenhändig; Unterstützt; Hand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 299
  • FamRZ 1985, 1286
  • Rpfleger 1985, 493
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1985 - BReg. 1 Z 24/85
    Um eine Unterstützung handelt es sich solange, als der Beteiligte den Willen hat, die Unterschrift zu leisten, und dieser Wille für den Schreibvorgang bestimmend bleibt; die Unterschrift muß vom Willen des Beteiligten abhängen; sie darf nicht von einem anderen durch Führen der Hand des Testierenden ohne dessen Willen hergestellt werden (BGH, LM, § 16 TestG Nr. 1; BayObLGZ 1948-51,598/601 f.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 11. Aufl., Rz. 30, Mecke, BeurkG , Rz. 8, je zu § 13 BeurkG ; .. [vgl. auch BGH, FamRZ 81, 651 Ä hier: I (111) 121 b]).
  • OLG Hamm, 02.10.2012 - 15 W 231/12

    Wann ist ein eigenhändig geschriebenes Testament formgültig?

    Zulässig ist dagegen eine unterstützende Schreibhilfe (Abstützen des Armes, Halten der zitternden oder geschwächten Hand), solange der Erblasser die Formung der Schriftzeichen vom eigenen Willen getragen selbst bestimmt (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 1286).

    Die Niederschrift und die Unterschrift müssen vom Willen des Erblassers abhängen; sie dürfen nicht von einem anderen durch Führen der Hand des Testierenden ohne dessen Willen hergestellt werden (BayObLG Rpfleger 1985, 493).

  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87

    Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht;

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese nur dahin nachprüfen, ob der Sachverständige von dem durch das Gericht festgestellten Sachverhalt ausgegangen ist, alle Tatsachen berücksichtigt hat und ob er gegen die Denkgesetze oder die allgemein anerkannten Erfahrungssätze der Wissenschaft verstoßen hat (vgl. BayObLGZ 1981, 358/364; Senatsbeschluß vom 10.9.1985 - BReg. 1 Z 24/85).
  • BayObLG, 14.01.1986 - BReg. 1 Z 92/85

    Problematik der "Eigenhändigkeit" eines Testaments; Beweisanforderungen im

    Schriftzüge der Erblasserin insgesamt lassen sie als Urheberin des Testaments erkennen (vgl. BGHZ 47 68/71; BGB-RGRK 12.Aufl. RdNr. 8, Palandt BGB 45.Aufl. Anm. 3 a, Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag RdNr. 7, je zu § 2247 BGB; vgl. auch Senatsbeschluß vom 10.9.1985 - BReg. 1 Z 24/85 zur Frage der Unterstützung bei einer eigenhändigen Unterschrift gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG ).
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