Rechtsprechung
BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung in der Hauptsache im Verfahren über die Entziehung der elterlichen Vermögenssorge; Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes; Elterliche Vermögenssorge hinsichtlich einer Erbschaft; Entscheidung über die Gerichtskosten im Verfahren der freiwilligen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Entziehung der elterlichen Vermögenssorge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Straubing - VII 145/96
- LG Regensburg - 7 T 352/97
- BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 971
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63
Rechtsgeschäft; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Ersetzung; Zustimmung; …
Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG rechtfertigt aber das unterliegen eines Beteiligten noch nicht ohne weiteres, seine Verpflichtung zur Kostenerstattung anzuordnen (BayObLGZ 1963, 183/190).Bei der Entscheidung der Frage, ob die Auferlegung von Kosten der Billigkeit entspricht, hat der Senat mit berücksichtigt, daß im gegebenen Fall die Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers nach § 1638 Abs. 1 BGB zweifelhaft war und es sich um eine Familienstreitigkeit handelt, bei der hinsichtlich der Auferlegung einer Kostenerstattungspflicht Zurückhaltung geboten ist (BayObLGZ 1963, 183/191; 1961, 183/186).
Allein der Umstand, daß die Anregung des Beteiligten zu 3 im Hinblick auf § 1667 BGB (a.F.) erfolglos war, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Anordnung einer Verpflichtung zur Kostenerstattung (vgl. BayObLGZ 1963, 183/190).
- BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89
Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein; …
Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Daher muß eine Entscheidung über die Gerichtskosten aller Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit diese nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1992, 54/57 f.).b) Eines die Erledigung feststellenden Ausspruchs bedarf es zwar nicht (vgl. BayObLGZ 1992, 54/57).
- BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82
Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer
Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Das Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Rechtsbeschwerdeführer es nicht auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 177/179).
- BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Insbesondere kann der Senat nicht ohne weiteres davon ausgehen, daß die Rechtsbeschwerden - wenn sich die Hauptsache nicht während des Rechtsbeschwerdeverfahrens erledigt hätte (vgl. BayObLGZ 1989, 75/79) - nach Lage der Akten (vgl. BayObLGZ 1989, 17/19) voraussichtlich unbegründet gewesen wären, wie es dem Grundgedanken des § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG entspricht. - BayObLG, 15.06.1989 - BReg. 3 Z 76/89
Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Die von den beschwerdeberechtigten Beteiligten zu 1 und 2 durch Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten formwirksam (§ 29 Abs. 1 und 4, § 21 Abs. 1 FGG ) eingelegten weiteren Beschwerden vom 9.12.1998 sind in der Hauptsache erledigt, da die Entscheidung der Vorinstanz mit Ausnahme der Kostenentscheidung durch die Erledigung gegenstandslos geworden ist (vgl. BayObLGZ 1989, 227/228 m.w.N.). - BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 65/93
Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Das Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Rechtsbeschwerdeführer es nicht auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 177/179). - BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81
Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99
Dagegen bedarf es keiner klarstellenden Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses (…vgl. Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. Rn. 4, MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 21, jeweils zu § 1918), weil die bisher ergangenen Entscheidungen infolge der Hauptsacheerledigung gegenstands- und wirkungslos geworden sind (vgl. BayObLGZ 1982, 52/56;… Keidel/Kahl § 19 Rn. 94).
- OLG Karlsruhe, 14.12.2007 - 18 UF 166/07 Das Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Rechtsbeschwerdeführer es nicht auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLG FamRZ 2000, 971 ; BayObLGZ 1993, 177).
Insbesondere kann der Senat nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Beschwerde - wenn sich die Hauptsache nicht während des Beschwerdeverfahrens erledigt hätte - nach Lage der Akten (vgl. BayObLGZ 1989 17/19) voraussichtlich begründet oder unbegründet gewesen wäre - wobei selbst das nicht zwangsläufig bedeuten würde, einem der Beteiligten die Kosten aufzuerlegen ( BayObLG FamRZ 2000, 971 -972).
- OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13
Grundbuchsache: Sammelbuchung eines an mehreren Grundstücken bestellten …
Die kostenrechtliche Bestimmung findet nämlich nur Anwendung, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das aufgrund eines - förmlichen - Antrags und nicht schon von Amts wegen stattfindet (BayObLG FamRZ 2000, 971/972;… Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 130 KostO Rn. 3). - OLG München, 18.12.2012 - 34 Wx 359/12
Grundbuchverfahren: Auslegung eines Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs
Für den Antrag nach § 53 Abs. 1 GBO, der als bloße Anregung an das Grundbuchamt zu verstehen ist, fallen Gebühren nach § 130 Abs. 1 GBO nicht an (BayObLG FamRZ 2000, 971/972;… Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 130 Rn. 3). - VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 13-IV-14 In Verfahren, in denen das Gericht (auch) von Amts wegen tätig wird, fällt die Gebühr nicht an, die erfolglose Anregung zu einer Amtshandlung löst keine Gebührenfolge nach § 130 Abs. 1 KostO aus (…Hartmann, a.a.O, § 130 KostO Rn. 3; vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. September 1999 - 1 ZBR 21/99 - juris; für ein Verfahren wegen Entziehung der Vermögenssorge).