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   BayObLG, 10.11.1999 - 4St RR 227/99   

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https://dejure.org/1999,15615
BayObLG, 10.11.1999 - 4St RR 227/99 (https://dejure.org/1999,15615)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.1999 - 4St RR 227/99 (https://dejure.org/1999,15615)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 1999 - 4St RR 227/99 (https://dejure.org/1999,15615)
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    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 5; StPO § 261
    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Abwendbarkeit von § 29 Abs. 5 BtMG

 
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  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1999 - 4St RR 227/99
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im erworbenen Betäubungsmittelgemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350 f.; BayObLGSt 1988, 62/69; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361 und § 29a Rn. 86 ff.).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1999 - 4St RR 227/99
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im erworbenen Betäubungsmittelgemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273 ; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350 f.; BayObLGSt 1988, 62/69; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361 und § 29a Rn. 86 ff.).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1999 - 4St RR 227/99
    Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BayObLGSt 1997, 95/96).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus BayObLG, 10.11.1999 - 4St RR 227/99
    Bei der vom Amtsrichter festgestellten Gewichtsmenge von 0, 3 g wäre schon bei einem Wirkstoffgrad von 10 % die Grenze der geringen Menge HHC von 0, 03 g (vgl. BayObLGSt 1999, 99) erreicht, so daß der Tatrichter die persönlichen Voraussetzungen des § 29 Abs. 5 BtMG zu prüfen hat.
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