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   BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03   

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https://dejure.org/2003,11621
BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03 (https://dejure.org/2003,11621)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.2003 - 1Z AR 121/03 (https://dejure.org/2003,11621)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 2003 - 1Z AR 121/03 (https://dejure.org/2003,11621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 29; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29 § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281 Abs. 2 Satz 4
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Frage der Willkür; Zuständigkeitsbestimmung ZPO , Verweisungsantrag, Zustimmung, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, Willkür, Erfüllungsort, Gebührenanspruch, Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses; Gebührenansprüche des Steuerberaters; Bindungswirkung eines nicht begründeten Verweisungsbeschlusses

Verfahrensgang

  • AG Forchheim - 70 C 777/03
  • AG Nürnberg - 33 C 3942/03
  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Die Bindungswirkung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 2003 Nr. 32; Zöller/Greger § 281 Rn. 17, 17a).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Im Übrigen ist ein Verweisungsbeschluss selbst bei gänzlichem Fehlen einer Begründung wegen dieses Mangels noch nicht offensichtlich gesetzeswidrig, wenn die - jedenfalls vertretbare - Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201/3202; BGH FamRZ 1988, 943 a.E.).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg ist aber nicht schon deshalb willkürlich, weil er von einer ganz überwiegenden oder fast einhelligen Rechtsauffassung abweicht (BGH NJW-RR 2002, 1498/1499).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2001 - 15 S 244/00

    Kein Privileg für Klagen auf Anwaltshonorar

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Das Amtsgericht Nürnberg hat sich auf Stimmen in Literatur und Rechtsprechung (Schmid MDR 1993, 410; Prechtel NJW 1999, 3617; MDR 2001, 591; Einsiedler NJW 2001, 1549; AG Spandau NJW 2000, 1654; LG Frankfurt am Main NJW 2001, 2640) stützen können, die in tatsächlicher Würdigung der beruflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts/Steuerberaters deren Erbringung nicht als ortsgebunden angesehen haben und deshalb die Anwendbarkeit des § 29 Abs. 1 ZPO im Falle der gerichtlichen Geltendmachung der Vergütungsforderung am Sitz der Kanzlei des Rechtsanwalts/Steuerberaters verneinen.
  • AG Berlin-Spandau, 20.01.2000 - 2a C 843/99

    Bestimmung des Gerichtsstands bei der Klage auf Zahlung der anwaltlichen

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Das Amtsgericht Nürnberg hat sich auf Stimmen in Literatur und Rechtsprechung (Schmid MDR 1993, 410; Prechtel NJW 1999, 3617; MDR 2001, 591; Einsiedler NJW 2001, 1549; AG Spandau NJW 2000, 1654; LG Frankfurt am Main NJW 2001, 2640) stützen können, die in tatsächlicher Würdigung der beruflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts/Steuerberaters deren Erbringung nicht als ortsgebunden angesehen haben und deshalb die Anwendbarkeit des § 29 Abs. 1 ZPO im Falle der gerichtlichen Geltendmachung der Vergütungsforderung am Sitz der Kanzlei des Rechtsanwalts/Steuerberaters verneinen.
  • BayObLG, 19.06.2002 - 1Z AR 71/02
    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Ein Verweisungsbeschluss ist nicht als willkürlich anzusehen, wenn das verweisende Gericht mit vertretbarer Begründung von der herrschenden Meinung abweicht, dass für Gebührenansprüche des Steuerberaters in der Regel der Ort seiner Kanzlei gemäß § 29 ZPO Erfüllungsort sei (vgl. Senatsbeschluss vom 19.2.2002, 1Z AR 71/02).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Die Bindungswirkung tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 2003 Nr. 32; Zöller/Greger § 281 Rn. 17, 17a).
  • OLG Köln, 29.10.1996 - 5 W 74/96

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Zwar ist das Amtsgericht Nürnberg in seinem Verweisungsbeschluss vom 23.7.2003 von der herrschenden Rechtsauffassung abgewichen, nach der Erfüllungsort für die Honoraransprüche des Steuerberaters sein Kanzleisitz ist (BayObLG NJW 2003, 1196/1197; OLG Köln NJW-RR 1997, 825; OLG Hamm NJW 2000, 1347; Zöller/Vollkommer ZPO § 29 Rn. 25; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 61. Aufl. § 29 Rn. 31; MünchKomm/Patzina ZPO 2. Aufl. § 29 Rn. 81; Musielak/Schmidt ZPO 3. Aufl. § 29 Rn. 22).
  • LG München I, 12.07.2000 - 15 S 7182/00

    Gerichtsstand für anwaltliche Honorarklage; Leistungsort und Erfüllungsort bei

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Das Amtsgericht Nürnberg hat sich auf Stimmen in Literatur und Rechtsprechung (Schmid MDR 1993, 410; Prechtel NJW 1999, 3617; MDR 2001, 591; Einsiedler NJW 2001, 1549; AG Spandau NJW 2000, 1654; LG Frankfurt am Main NJW 2001, 2640) stützen können, die in tatsächlicher Würdigung der beruflichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts/Steuerberaters deren Erbringung nicht als ortsgebunden angesehen haben und deshalb die Anwendbarkeit des § 29 Abs. 1 ZPO im Falle der gerichtlichen Geltendmachung der Vergütungsforderung am Sitz der Kanzlei des Rechtsanwalts/Steuerberaters verneinen.
  • BGH, 27.06.1979 - IV ARZ 31/79

    Zuständigkeit für die Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits bayerischer

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem solchen Fall den Zuständigkeitsstreit als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht (§ 36 Abs. 1 ZPO) zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1979, 2249; BayObLGZ 1988, 305; 1991, 240/241 f., 280/281; Zöller/Vollkommer ZPO 24. Aufl. § 36 Rn. 4).
  • BayObLG, 04.10.1988 - AR 1 Z 67/88

    Bindungswirkung einer Verweisung eines Kostenfestsetzungsantrags durch das

  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
  • BayObLG, 21.06.1991 - AR 1 Z 49/91
  • OLG Hamm, 12.01.2000 - 1 Sbd 98/99

    Zulässigkeit einer Streitgenossenschaft; Ausschluss einer gerichtlichen

  • BayObLG, 10.12.2002 - 1Z AR 163/02

    Erfüllungsort des Honoraranspruches eines Steuerberaters - ausreichend begründete

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

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