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   BayObLG, 10.11.2020 - 201 ObOWi 1369/20   

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https://dejure.org/2020,41689
BayObLG, 10.11.2020 - 201 ObOWi 1369/20 (https://dejure.org/2020,41689)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.2020 - 201 ObOWi 1369/20 (https://dejure.org/2020,41689)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 2020 - 201 ObOWi 1369/20 (https://dejure.org/2020,41689)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Beschlussverfahren, mit Einspruch erklärter Widerspruch

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 72 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2, 79 Abs. 1 Nr. 5
    Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren bei fehlendem Eiverständnis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Weitergeltung eines vorab erklärten Widerspruchs gegen das Beschlussverfahren

  • IWW

    § 72 Abs. 1 OWiG, § 79 Abs. 1 Nr. 2, § 79 Abs. 1 Nr. 5 OWiG

  • rewis.io

    Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren gemäß § 72 OWiG

  • bussgeldsiegen.de

    Widerspruch gegen Entscheidung ohne Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einspruch; Widerspruch; Beschluss; Beschlusserlass; Berschlussverfahren; Entscheidung; Hauptverhandlung; Einverständnis; Rücknahme; Widerspruch; Bußgeldbescheid; Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren gemäß § 72 OWiG nach bereits mit Einspruch erklärtem Widerspruch

  • rechtsportal.de

    Einspruch; Widerspruch; Beschluss; Beschlusserlass; Berschlussverfahren; Entscheidung; Hauptverhandlung; Einverständnis; Rücknahme; Widerspruch; Bußgeldbescheid; Unzulässige Entscheidung im Beschlussverfahren gemäß § 72 OWiG nach bereits mit Einspruch erklärtem Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Beschlussverfahren - War der Widerspruch gegen das Beschlussverfahren rechtzeitig?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerspruch gegen Beschlussverfahren: Keine Rücknahme nach Beschlussfassung!

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 503
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21

    Folgen eines Widerspruchs nach § 72 OWiG vor Verwaltungsbehörde auf gerichtliches

    Dem bloßen Schweigen kann eine solche Erklärung, bereits nach allgemeinen Grundsätzen, nicht beigemessen werden (vgl. BayObLG NStZ 2021, 503 m.w.N.).
  • KG, 07.11.2023 - 3 ORbs 222/23

    Voraussetzungen des Widerspruchs (§ 72 Abs. 1 OWiG)

    Dem bloßen Schweigen kann eine solche Erklärung, bereits nach allgemeinen Grundsätzen, nicht beigemessen werden (vgl. Senat NZV 2022, 203; BayObLG NStZ 2021, 503 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 392/21

    Nachweis des rechtzeitigen Widerspruchs gegen Beschlussverfahren bei

    Dabei reicht es aus, dass mitgeteilt wird, dass der Widerspruch nicht gegenüber dem Amtsgericht, sondern schon gegenüber der Verwaltungsbehörde ausgesprochen und nicht ausdrücklich zurückgenommen wurde (vgl. nur: BayObLG, Beschl. v. 10.11.2020 - - 201 ObOWi 1369/20 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.12.2021 - 3 Ws (B) 337/21 - juris, jew. m.w.N.).
  • KG, 09.12.2021 - 3 Ws 337/21

    Widerspruch gegen Beschlussverfahren: Widerspruch bei Behörde reicht

    Dem bloßen Schweigen kann eine solche Erklärung, bereits nach allgemeinen Grundsätzen, nicht beigemessen werden (vgl. BayObLG NStZ 2021, 503 m.w.N.).
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