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   BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5727
BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85 (https://dejure.org/1985,5727)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85 (https://dejure.org/1985,5727)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - BReg. 1 Z 59/85 (https://dejure.org/1985,5727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Erbantritt, der an die Erfüllung des Versprechens dem Erblasser vor der Einäscherung die Pulsadern zuöffnen, gebunden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 606
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Dabei ist der Inhalt der Erklärung, einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes zu würdigen; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGH LM Nr. 1 zu § 133 B BGB; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164).

    Dabei müssen die Schlußfolgerungen des Tatsachengerichts nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 331/337).

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80

    Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Wenn sich der Tatrichter nicht mit der Erforschung des wirklichen Willens begnügen darf, sondern auch den Sinn zu ermitteln hat, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht (BGH NJW 1981, 2745/2746), so konnte die Erforschung des mutmaßlichen Erblasserwillens jedenfalls als Hilfserwägung das Ergebnis stützen, zu dem das Landgericht kommt.
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Der mutmaßliche Erblasserwille ist ein hypothetischer Wille, den er zwar tatsächlich nicht gehabt hat, den er aber gehabt hätte, wenn ihm bei der Errichtung der Erklärung der ergänzungsbedürftige Umstand bekannt geworden wäre (Kapp BB 1984, 2077/2079; Bartz NJW 1972, 1174/1175; vgl. auch BGH NJW 1983, 672/673).
  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Es darf also durch die Auslegung nicht ein Wille in das Testament hineingetragen werden, der darin nicht irgendwie, sei es auch nur andeutungsweise, ausgedrückt ist (zu allem: BGH LM Nr. 1 zu § 133 B BGB; BayObLGZ 1966, 390/394; Senatsbeschluß vom 22.05.1975 - BReg. 1 Z 40/75; Johannsen WPM 1972, 62/66 ff.).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Für eine Auslegung ist nur dann Raum, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck nicht absolut eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1981, 30/35 m.w.Nachw.; Palandt Anm. 3 b; BGB-RGRK RdNr. 19, je zu § 133 BGB).
  • BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Dabei müssen die Schlußfolgerungen des Tatsachengerichts nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 331/337).
  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Für eine Auslegung ist nur dann Raum, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck nicht absolut eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1981, 30/35 m.w.Nachw.; Palandt Anm. 3 b; BGB-RGRK RdNr. 19, je zu § 133 BGB).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Dabei ist der Inhalt der Erklärung, einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes zu würdigen; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGH LM Nr. 1 zu § 133 B BGB; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164).
  • RG, 24.06.1938 - III 183/37

    1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1985 - BReg. 1 Z 59/85
    Für eine Auslegung ist nur dann Raum, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck nicht absolut eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1981, 30/35 m.w.Nachw.; Palandt Anm. 3 b; BGB-RGRK RdNr. 19, je zu § 133 BGB).
  • OLG Köln, 27.07.2017 - 2 U 14/16

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Veräußerungs- und Vererbungsverbots

    Das Ziel, den Nachlass in der Familie zu halten, wird aber zuverlässig erreicht durch die Anordnung der Vor-und Nacherbschaft (vgl. auch BayObLG FamRZ 1986, 606), was im Übrigen nicht nur vom Nachlassgericht, sondern auch von den Parteien so gesehen wurde, die einen entsprechenden Erbschein beantragt - und erhalten - haben.
  • OLG Köln, 27.07.2016 - 2 U 14/16

    Testament - Veräußerungs- und Vererbungsverbots

    Das Ziel, den Nachlass in der Familie zu halten, wird aber zuverlässig erreicht durch die Anordnung der Vor-und Nacherbschaft (vgl. auch BayObLG FamRZ 1986, 606), was im Übrigen nicht nur vom Nachlassgericht, sondern auch von den Parteien so gesehen wurde, die einen entsprechenden Erbschein beantragt - und erhalten - haben.
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 2 U 33/19

    Teilungsversteigerung einer Immobilie; Unzulässigkeit einer

    Das Ziel, den Nachlass in der Familie zu halten, wird aber zuverlässig erreicht durch die Anordnung der Vor-und Nacherbschaft (vgl. auch BayObLG FamRZ 1986, 606), was im Übrigen nicht nur vom Nachlassgericht, sondern auch von den Parteien so gesehen wurde, die einen entsprechenden Erbschein beantragt - und erhalten - haben.
  • OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05

    Nacherbeneinsetzung durch Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens

    Daher ist der Sinn der Erklärung zu ermitteln, der dem mutmaßlichen Erblasserwillen am ehesten entspricht (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 606/607).
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