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   BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98   

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https://dejure.org/1998,3469
BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98 (https://dejure.org/1998,3469)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 2Z BR 99/98 (https://dejure.org/1998,3469)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 2Z BR 99/98 (https://dejure.org/1998,3469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsaufwand; zusätzlicher Verwaltungsaufwand; Gemeinschaftsordnung; Wohnungseigentümer; Verwaltervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 26
    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 14 UR II 24/97
  • LG Landshut - 60 T 404/98
  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98
    Dies ist grundsätzlich nur bei Verzug oder einer sonstigen schuldhaften Pflichtverletzung der Fall (vgl. BayObLGZ 1988, 54/57; OLG Köln NJW 1991, 1302 /1303; Schmid DWE 90, 2/5).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98
    Aus dem in der Versammlungsniederschrift enthaltenen Hinweis auf die Stundensätze des Verwalters ergibt sich, daß mit dem nicht näher bezeichneten zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Vergütung gemeint ist, die der Verwalter aufgrund des Verwaltervertrags für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben beanspruchen kann (vgl. zur Zulässigkeit von Sondervergütungszusagen BGHZ 122, 327 /332).
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98
    Zwar können zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck gekommen sind (BayObLG NJW 1993, 603 f. und st.Rspr.).
  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 104/87

    Zur Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98
    Dies ist grundsätzlich nur bei Verzug oder einer sonstigen schuldhaften Pflichtverletzung der Fall (vgl. BayObLGZ 1988, 54/57; OLG Köln NJW 1991, 1302 /1303; Schmid DWE 90, 2/5).
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98
    Im übrigen ist für den durch ein Gerichtsverfahren veranlaßten zusätzlichen Verwaltungsaufwand die gerichtliche Kostenentscheidung maßgebend, bei der auch etwaige materiell-rechtliche Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder Aufwendungen zu prüfen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 287/293 und BayObLG WuM 1993, 492/493; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. § 47 Rn. 18).
  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine konkret durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 10.091998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713; BayObLG, Beschluss vom 10.12.1998 - 2Z BR 99/98, ZMR 1999, 271; OLG Hamm, Beschluss vom 3.7.2001 - 15 W 444/00, NZM 2001, 1084; OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004 - 15 W 129/04, ZMR 2005, 306; LG München I, Urteil vom 11.12.2014 - 36 S 152/14, BeckRS 2015, 07505; AG München, Urteil vom 04.11.2009 - 482 C 360/09, ZMR 2010, 325; Grziwotz in: Erman, BGB, 14. Auflage 2014, § 23 WEG, Rdnr. 6; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 163 ff.; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG § 23, Rn. 31).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Andernfalls ist er anfechtbar und unter Umständen auch nichtig (vgl. BayObLG WE 1995, 245; WuM 1999, 179; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282 [284]).
  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04

    Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der

    Andernfalls ist er anfechtbar (§ 23 Abs. 4 WEG), unter Umständen auch nichtig (BayObLG WE 1995, 245; WuM 1999, 179; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282/284).
  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

    Da das Anfechtungsrecht nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, genügt für die Anfechtung grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BayObLG, ZfIR 1999, 194 [195] = ZMR 1999, 271 [273] m. w. Nachw.; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 154 [155]).

  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger;

    Fehlt einem Eigentümerbeschluss die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit, so führt dieser Mangel dann zur Nichtigkeit, wenn die Unbestimmtheit auf einer inhaltlichen Widersprüchlichkeit beruht bzw. der Beschluss eine durchführbare Regelung nicht mehr erkennen lässt (vgl. BGHZ 139, 289 = NJW 1998, 3713, 3715; Senat OLG NJW-RR 1986, 500; NZM 2001, 1084; BayObLG ZMR 1999, 271; MK/BGB-Engelhardt, a.a.O., Rdn. 17; Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb., § 23 WEG Rdn. 256 ff.).

    Nur dann ist es gerechtfertigt, den zu einer Leistung Verpflichteten ohne Rücksicht auf die bestehende Rechtslage an dem Eigentümerbeschluss festzuhalten, wenn er die Anfechtungsfrist hat verstreichen lassen (BayObLG ZMR 1999, 271).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

    WEG : Errichtung einer Blitzschutzanlage

    Vielmehr haben Wohnungseigentümer und Verwalter, die in § 43 WEG als Antragsteller und Beteiligte bezeichnet werden, grundsätzlich ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse (BayObLG WuM 1999, 179, 180; BPM § 43 Rdz. 97).
  • OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06

    Eigentümerbeschluss zur Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens bestimmter

    (3) Sofern der Eigentümerbeschluss einen Inhalt hat, der erkennbar ist und die Durchführbarkeit ermöglicht, ist er allenfalls anfechtbar (BayObLG WuM 1999, 179).
  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten

    Soweit ein Beschluss aber noch einen Inhalt hat, der erkennbar ist und seine Durchführbarkeit ermöglicht, ist er nicht nichtig, sondern allenfalls nur anfechtbar (BayObLG WuM 1999, 179/180).
  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

    Nach Überzeugung des Senates ist das Bayerische Oberste Landesgericht von dieser Rechtsprechung auch nicht inzwischen abgerückt, obwohl die in einer neueren Entscheidung (WuM 1999, 179 f.) gewählte Formulierung ("ungültig zu erklären") zunächst darauf hindeuten könnte.
  • OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06

    Anforderungen an die Form einer von der Teilungserklärung abweichenden

    Zwar können zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses auch Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck gekommen sind; hingegen können Umstände, die von den Teilnehmern der Eigentümerversammlung erörtert, aber in der Versammlungsniederschrift nicht festgehalten worden sind, bei der Auslegung des Eigentümerbeschlusses keine Berücksichtigung finden (vgl. BayObLG ZMR 1999, 271 ff nach juris ).
  • OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04

    Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot; Verstoß einer

  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 245/03

    Verfahrensgegenstand bei Anfechtung eines Beschlusses mit einer Mehrzahl von

  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

  • AG Emden, 24.06.2010 - 5 C 675/08

    Nachgeschobene Anfechtungsgründe bleiben unberücksichtigt

  • AG Essen-Borbeck, 08.07.2021 - 24 C 124/20

    Abwälzen von Kosten einer Sondervergütung der Verwaltung auf einen Eigentümer

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