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   BayObLG, 11.01.2005 - 4St RR 176/04   

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https://dejure.org/2005,8348
BayObLG, 11.01.2005 - 4St RR 176/04 (https://dejure.org/2005,8348)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.2005 - 4St RR 176/04 (https://dejure.org/2005,8348)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 4St RR 176/04 (https://dejure.org/2005,8348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 58 Abs. 4 S. 1
    D (A), Iraker, Strafverfahren, Aufenthaltsgestattung, Räumliche Beschränkung, Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung, Vorübergehendes Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung, Irak, Abschiebungsstopp, Abschiebungshindernis

  • Judicialis

    AsylVfG § 58 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 58 Abs. 4
    Keine Beendigung des dauerhaften Abschiebehindernisses durch Zwischenstadium eines nur vorübergehenden Abschiebehindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiedhindernis wegen Instabilität der Lage im Irak nach Beendigung des zweiten Golfkrieges; Beendigung eines dauerhaften Abschiebehindernisses durch das Zwischenstadium eines nur vorübergehenden Abschiebungshindernisses; Auslegung des Rechtsbegriff "auf Dauer" im ...

Papierfundstellen

  • StV 2005, 216
  • BayObLGSt 2004, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.09.2004 - 4St RR 93/04

    Langjährige Aussetzung der Abschiebung in bestimmten Staat als Indiz für

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2005 - 4St RR 176/04
    Die Rechtssicherheit erfordert zwischen dem Dauerzustand der Nichtabschiebung und der Beendigung dieses Zustandes eine klare Zäsur, die auch für den Täter erkennbar sein muss (Anschluss an das Urteil des Senats vom Urteil vom 22.9.2004 - 4St RR 93/04).

    Der Senat hat sich bereits in dem Urteil vom 22.9.2004 (4St RR 93/2004) in einem gleich gelagerten Fall allerdings mit Tatzeit (18.2.2003) vor dem 2. Golfkrieg mit dem Rechtsbegriff "auf Dauer" im Sinne des § 58 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG auseinandergesetzt und dazu ausgeführt:.

  • OLG Celle, 28.04.1995 - 2 Ss 137/95

    Abschiebehindernis; Abschiebung

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2005 - 4St RR 176/04
    Einigkeit scheint aber darüber zu bestehen, dass "auf Dauer" jedenfalls nicht "auf Lebenszeit des Ausländers" oder gar "bis in alle Ewigkeit" oder "für immer" zu bedeuten hat (OLG Celle StV 1995, 474).
  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Auch wenn sich aus der Strafakte des Beschwerdeführers nicht ausdrücklich ergebe, dass dem Gericht die Abschiebungssituation betreffend den Irak bekannt gewesen sei und es diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt habe, so handele es sich dabei um eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts 4St RR 093/04, 4St RR 176/04).

    Demgegenüber trifft es zwar zu, dass die Revisionsentscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. September 2004 (4St RR 093/04, NStZ-RR 2005, S. 48 f.) und 11. Januar 2005 (4St RR 176/04, StV 2005, S. 216 f.) die Auslegung von § 58 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz AsylVfG zum Gegenstand haben.

  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 93/08

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gegen eine räumlichen

    Das Vorliegen jenes Erlaubnistatbestandes, dessen Auslegung sich insbesondere auch hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "auf Dauer" als schwierig erwies (vgl. OLG Bayern, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 4 St RR 176/04 - m.w.N.) war daher im Strafverfahren zu prüfen und zu berücksichtigen (herrschende Rechtsprechung, vgl. hierzu BVerfG in NVwZ 2002, Nr. 1, 11, 113f.; OLG Karlsruhe in StV 2005, 27f.).
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