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   BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21   

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BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21 (https://dejure.org/2023,1464)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.2023 - Verg 2/21 (https://dejure.org/2023,1464)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - Verg 2/21 (https://dejure.org/2023,1464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 97 Abs. 2, § 124 Abs. 1 Nr. 1; RL 2014/24/EU Art. 18 Abs. 1, Art. 57 Abs. 4; RL 2014/25/EU Art. 36 Abs. 1
    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebote verbundener Unternehmen unabhängig voneinander erstellt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote verbundener Unternehmen: Kein Ausschluss, sondern Prüfung! (VPR 2023, 6)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote verbundener Unternehmen: Kein Ausschluss, sondern Prüfung! (IBR 2023, 249)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (51)

  • BayObLG, 24.06.2021 - Verg 2/21

    Ausschluss vom Vergabeverfahren von Angeboten wirtschaftlich miteinander

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 24. Juni 2021 (NZBau 2021, 755) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    bb) Damit in Einklang steht die nationale Rechtsprechung, die in den §§ 123, 124 GWB nach der Gesetzessystematik eine abschließende Regelung sieht (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juni 2020, XIII ZR 22/19 - Vergabesperre, NZBau 2020, 609 Rn. 36; BayObLG, NZBau 2021, 755 Rn. 28 [juris Rn. 51] m. w. N.).

    cc) Durch die Abgabe abgestimmter Angebote haben die miteinander verbundenen Bieter gegenüber den anderen Bietern möglicherweise ungerechtfertigte Vorteile (vgl. BayObLG, NZBau 2021, 755 Rn. 23 [juris Rn. 45]).

    (1) Die Begründung der Antragsteller, ihre Angebote seien im streitgegenständlichen Verfahren wie mehrere - zulässige - (Haupt-)Angebote durch ein und denselben Bieter zu betrachten, sodass die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nicht bestehe, ist im Vorlagebeschluss des Senats vom 24. Juni 2021 wiedergegeben (NZBau 2021, 755 [juris Rn. 6]).

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Der Gerichtshof der Europäischen Union habe im Urteil vom 17. Mai 2018 (C-531/16 - Specializuotas transportas) darauf hingewiesen, dass Art. 101 AEUV nicht anwendbar sei, wenn die Absprache oder die Verhaltensweisen, die er verbiete, von Unternehmen angewandt würden, die eine wirtschaftliche Einheit bildeten, wie dies bei den Antragstellern der Fall sei.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seine frühere Rechtsprechung (Urt. v. 17. Mai 2018, C-531/16 - Specializuotas transportas, EuZW 2018, 702 Rn. 29 und 38) bestätigt und ausgeführt, bei miteinander verbundenen Bietern wäre der Grundsatz der Gleichbehandlung in Art. 36 Abs. 1 der RL 2014/25/EU verletzt, wenn man es zuließe, dass diese Bieter abgesprochene oder abgestimmte, d. h. weder eigenständige noch unabhängige, und ihnen deshalb gegenüber den anderen Bietern möglicherweise ungerechtfertigte Vorteile verschaffende Angebote einreichen könnten.

    e) Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass miteinander verbundenen Unternehmen der Nachweis möglich sein muss, dass ihre Angebote eigenständig und unabhängig voneinander erstellt worden sind (vgl. EuGH - Landkreis Aichach-Friedberg, Rn. 58; Specializuotas transportas, EuZW 2018, 702 Rn. 40; Urt. v. 19. Mai 2009, C-538/07 - Assitur, EuZW 2009, 550 Rn. 30; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2022, Verg 28/21, juris Rn. 38 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Als zulässig angesehen wurde dies in Fällen, in denen der Auftraggeber durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen inhaltlich verschiedene Hauptangebote veranlasst hat oder sonst dazu aufgefordert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, NZBau 2016, 235 Rn. 117 [juris Rn. 166] m. w. N.), insbesondere wenn ein Bieter aus vertretbaren Gründen im Unklaren war, ob die angebotene Leistung als mit den vorgegebenen Spezifikationen "gleichwertig" angesehen werden wird, und zwei sich in technischer Sicht unterscheidende Angebote abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2011, VII-Verg 52/10, juris Rn. 46 [zu § 9 Nr. 7, 8 und 10 und § 21 Nr. 2 VOB/A 2006]; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, NZBau 2016, 235 Rn. 111 und 117 [juris Rn. 160 und 166]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Oktober 2012, VII-Verg 34/12, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 15. November 2013, Verg 13/13, juris Rn. 48; Beschluss vom 29. Oktober 2013, Verg 11/13, juris Rn. 38 [zustimmend, aber die Zulässigkeit von Doppelangeboten im konkreten Fall verneinend]).

    Dass mehrere Hauptangebote generell zulässig wären, ergibt sich aus dieser Rechtsprechung aber nicht (OLG Düsseldorf, NZBau 2016, 235 Rn. 114 [juris Rn. 163]).

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    aa) Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben die nationalen Gerichte zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 2011, 2 BvR 2216/06, ZIP 2012, 911 Rn. 47 m. w. N.).

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen (BVerfG, ZIP 2012, 911 Rn. 47 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2011 - Verg 52/10

    Begriff des Nebenangebots; Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots von

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Als zulässig angesehen wurde dies in Fällen, in denen der Auftraggeber durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen inhaltlich verschiedene Hauptangebote veranlasst hat oder sonst dazu aufgefordert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, NZBau 2016, 235 Rn. 117 [juris Rn. 166] m. w. N.), insbesondere wenn ein Bieter aus vertretbaren Gründen im Unklaren war, ob die angebotene Leistung als mit den vorgegebenen Spezifikationen "gleichwertig" angesehen werden wird, und zwei sich in technischer Sicht unterscheidende Angebote abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2011, VII-Verg 52/10, juris Rn. 46 [zu § 9 Nr. 7, 8 und 10 und § 21 Nr. 2 VOB/A 2006]; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14, NZBau 2016, 235 Rn. 111 und 117 [juris Rn. 160 und 166]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Oktober 2012, VII-Verg 34/12, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 15. November 2013, Verg 13/13, juris Rn. 48; Beschluss vom 29. Oktober 2013, Verg 11/13, juris Rn. 38 [zustimmend, aber die Zulässigkeit von Doppelangeboten im konkreten Fall verneinend]).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht zwar nach der - bisherigen - nationalen Rechtsprechung der Zulässigkeit mehrerer Hauptangebote eines Bieters nicht entgegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2011, VII-Verg 52/10, juris Rn. 46; Beschluss vom 23. März 2010, VII-Verg 61/09 juris Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt über den Wortlaut von § 165 Abs. 1 GWB hinaus einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. März 2021, VII-Verg 9/21, NZBau 2021, 632 Rn. 27 [juris Rn. 50] m. w. N.).

    Ein Bieter darf im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen dagegen nicht aus (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. August 2022, Verg 18/21, ZfBR 2022, 826 [828, juris Rn. 67]; OLG Düsseldorf, NZBau 2021, 632 Rn. 19 [juris Rn. 42] und Beschl. v. 1. April 2020, Verg 30/19, NZBau 2020, 739 Rn. 41 jeweils m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    a) Dass ihre Angebote zwingend auszuschließen waren, wodurch die Bedingung für die Hilfsanschlussbeschwerde eingetreten ist, steht zwar der Antragsbefugnis der Antragsteller nicht entgegen (s. o. A. 2. c]), ein Nachprüfungsantrag kann aber nur dann Erfolg haben, wenn neben einer Rechtsverletzung zusätzlich eine zumindest nicht ausschließbare Beeinträchtigung der Auftragschancen festgestellt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 61 [juris Rn. 122] m. w. N.; Beschluss vom 15. Juni 2010, VII-Verg 10/10, juris Rn. 21; OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2011, Verg 26/10, juris Rn. 73; Blöcker in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 5. Aufl. 2020, § 168 Rn. 7 m. w. N.; a. A. Antweiler in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, § 168 Rn. 28).

    Auch die Entscheidung, die Beigeladene nicht auszuschließen, kann als vergaberechtswidrig unterstellt werden (s. u. bb]), sodass es nicht darauf ankommt, ob die Entscheidung vom Antragsgegner selbst getragen wird (vgl. zu nicht delegierbaren Entscheidungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, juris Rn. 105 m. w. N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Es ist keine die Zulässigkeit des Gesuchs um Nachprüfung beeinflussende Frage, ob das Angebot des antragstellenden Unternehmens ohnehin von der Wertung in dem eingeleiteten Vergabeverfahren hätte ausgeschlossen werden können oder müssen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 - Polizeianzüge, BGHZ 169, 131 Rn. 32 m. w. N.).

    Zwar kann auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen wird, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann oder dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot unter Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet (vgl. BGH - Polizeianzüge, BGHZ 169, 131 Rn. 52).

  • EuGH, 21.12.2021 - C-497/20

    Das Unionsrecht steht nicht dem entgegen, dass das oberste ordentliche Gericht

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Es reicht insoweit aus, dass diese Möglichkeit besteht (EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2021, C-497/20 - Randstad Italia, NZBau 2022, 293 Rn. 70; Urt. v. 5. September 2019, C-333/18 - Lombardi, NZBau 734 Rn. 29).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union darf (nur) die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren im Sinne von Art. 1 der RL 89/665/EWG in der durch die RL 2014/23/EU geänderten Fassung nicht von dem Nachweis abhängig gemacht werden, dass der öffentliche Auftraggeber im Fall eines erfolgreichen Nachprüfungsverfahrens gehalten wäre, das Vergabeverfahren zu wiederholen (vgl. EuGH - Randstadt Italia, NZBau 2022, 293 Rn. 70 f. m. w. N.).

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 41/20

    Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21
    Der Gegenbeweis für die Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zwar zulässig, erfordert aber, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert wird, sondern die Möglichkeit, die Angaben in dem Empfangsbekenntnis könnten richtig sein, ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021, IX ZB 41/20, NJW-RR 2021, 1584 Rn. 10; Beschluss vom 11. September 2018, XI ZB 4/17, NJW-RR 2018, 1400 Rn. 5).

    Für Letzteres genügt ein ungewöhnlich langer Zeitraum zwischen Zustellungsverfügung des Vorsitzenden und Zustellung noch nicht (BGH NJW-RR 2021, 1584 Rn. 11), selbst wenn die gleichzeitig veranlasste Zustellung an einen anderen Verfahrensbeteiligten deutlich früher bewirkt wurde (BGH, a. a. O., Rn. 9).

  • BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19

    Vergabesperre

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG München, 25.11.2013 - Verg 13/13

    Vergabeverfahren für eine Videoüberwachungsanlage im Neubau einer

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2012 - Verg 34/12

    Versagung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

  • OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer; Zuschlag auf ein

  • BGH, 13.09.2022 - XIII ZR 9/20

    Deponiekosten - Vergabe von Bauleistungen: Ausschluss eines Angebots ohne den

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - Verg 28/21

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Beteiligung mehrerer Firmen mit dem gleichen

  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 122/14

    Vergabeverfahren: Versendung von zwei Hauptangeboten auf elektronischem Weg im

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2022 - 15 Verg 2/22

    Losvergabe ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

  • OLG München, 23.06.2009 - Verg 8/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Änderungen mittels

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16

    Arzneimittel

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - Verg 36/11

    Begriff der Freiberuflichkeit der Leistungserbringung

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - Verg 9/19

    Europaweite Ausschreibung eines Vertrags zur Nutzung eines elektronischen

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • OLG München, 29.10.2013 - Verg 11/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsbedürfnis bei Einreichung sich eines nur

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • OLG Frankfurt, 15.03.2022 - 11 Verg 10/21

    Konkludente Aufstellung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

  • OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19

    Vergabeverfahren: Kein Rechtsverlust bei verspätetem Hinweis auf gewerbliche

  • BayObLG, 31.08.2022 - Verg 18/21

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren

  • OLG München, 12.05.2011 - Verg 26/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher

  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20

    Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 248/02

    Rechtsfolgen der Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2020 - Verg 26/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Erbringung von

  • OLG Koblenz, 16.03.2016 - 1 Verg 8/13

    Mindestlohnerklärung II - Vergabeverfahren: Gesetzgebungskompetenz der Länder für

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Verg 61/09

    Anforderungen an die Produktneutralität einer Ausschreibung

  • EuGH, 05.09.2019 - C-333/18

    Lombardi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

  • BayObLG, 09.11.2021 - Verg 5/21

    Referenzen für Rettungsdienst

  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

  • BGH, 11.09.2018 - XI ZB 4/17

    Berücksichtigung der eingetretenen Änderungen der persönlichen oder

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZR 21/19

    Ortenau-Klinikum

  • EuGH, 15.09.2022 - C-416/21

    J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB liegen jedoch nur dann vor, wenn hieran mindestens zwei verschiedene Wirtschaftsteilnehmer beteiligt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C- 416/22; BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21).

    auftreten, diese tatsächlich aber in wesentlichem Umfang gemeinsam agieren und sich so Vorteile im Vergabewettbewerb verschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2021, VII-Verg 47/20; 1. VK Bund, Beschluss vom 14. Oktober 2020, VK 1- 78/20; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21).

    dd) Selbst wenn man über §§ 123, 124 GWB hinaus unter Heranziehung allgemeiner Vergabegrundsätze zur Sicherstellung des Wettbewerbs weitere Ausschlusstatbestände annehmen würde (so EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C-416/22 und BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21, aus dem allgemeinen Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz), erfüllt das Verhalten der [....] die Voraussetzungen dieser Tatbestände nicht.

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 7301/22

    Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw - BMW Typ 330d

    Ebenso hat der EuGH erkannt, dass die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung insbesondere im Grundsatz der Rechtssicherheit ihre Schranken findet und daher nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen darf (EuGH, Urteil v. 15.01.2014, Az. C-176/12, Rz. 39 [ECLI:EU:C:2014:2]; Urteil v. 16.07.2009, C-12/08, Rz. 61 [ECLI:EU:C:2009:466]; s. auch BVerfG, Beschluss v. 17.11.2017, Az. 2 BvR 1131/16, Rz. 37; BAG, Beschluss v. 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21, juris Rz. 30; BayObLG, Beschluss v. 11.01.2023, Az. Verg 2/21, juris Rz. 111).
  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Die Vergabekammer und der Vergabesenat sind keine allgemeinen Kontrollinstanzen, die abstrakt für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sorgen (BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21, juris Rn. 141; Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, juris Rn. 59; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2019, Verg 18/19, juris Rn. 48).
  • VGH Hessen, 28.04.2023 - 6 A 2124/22

    Beweiskraft eines elektronisch abgegebenen Empfangsbekenntnisses;

    Der Gegenbeweis für die Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zwar zulässig, erfordert aber, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert wird, sondern die Möglichkeit, die Angaben in dem Empfangsbekenntnis könnten richtig sein, ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 41/20 -, Rn. 10, juris; BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023 - Verg 2/21 -, Rn. 57, juris; Bartels in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, § 15 Bekanntgabe; formlose Mitteilung, Rn. 33).
  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Die Vergabekammer und der Vergabesenat sind keine allgemeinen Kontrollinstanzen, die abstrakt für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens sorgen (BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21, juris Rn. 141; Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, juris Rn. 59; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2019, Verg 18/19, juris Rn. 48).
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