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   BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93   

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https://dejure.org/1993,4146
BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93 (https://dejure.org/1993,4146)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93 (https://dejure.org/1993,4146)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 1 ObOWi 17/93 (https://dejure.org/1993,4146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße wegen vorsätzlichen Rückwärtsfahrens auf dem Seitenstreifen der Autobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 a Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 282
  • StV 1993, 515
  • BayObLGSt 1993, 6
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.02.1978 - 1 ObOWi 729/77

    Schweigen des Angeklagten als Zustimmung zur Erklärung seines Verteidigers

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93
    Die Zustimmung braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, das insbesondere auch im Schweigen liegen kann (BGHSt 3, 206/209; 9, 230/232; BGHStV 1983, 31; BayObLGSt 1978, 17 = NJW 1978, 1817; …

    Eine stillschweigende Zustimmung kann aber nur angenommen werden, wenn auf Grund der vorausgegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, daß sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewußt waren (BayObLGSt 1978, 17 = NJW 1978, 1817; OLG Stuttgart und OLG Köln aaO.).

  • BayObLG, 30.10.1984 - RReg. 2 St 244/84

    Zustimmung; Angeklagter; Verteidiger; Rücknahme; Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93
    Hinsichtlich einer solchen, nicht ausdrücklich erklärten Zustimmung hat das Protokoll keine negative Beweiskraft (BayObLGSt 1984, 116 = NJW 1985, 754/755 m.w.Nachw., OLG Köln aaO.).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93
    Die Zustimmung braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, das insbesondere auch im Schweigen liegen kann (BGHSt 3, 206/209; 9, 230/232; BGHStV 1983, 31; BayObLGSt 1978, 17 = NJW 1978, 1817; …
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 488/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93
    Die Zustimmung braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, das insbesondere auch im Schweigen liegen kann (BGHSt 3, 206/209; 9, 230/232; BGHStV 1983, 31; BayObLGSt 1978, 17 = NJW 1978, 1817; …
  • OLG Köln, 15.09.1987 - Ss 450/87

    Beweisaufnahme; Vereinfachte Art der Beweisaufnanme; Schweigen

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1993 - 1 ObOWi 17/93
    2 St 244/84|AG Königstein/Taunus; 17.10.1984; 7 OWi 26 Js 33220/84">NJW 1985, 754/755; OLG Stuttgart JR 1977, 343; OLG Köln NStZ 1988, 31 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes:

    Dieser Annahme steht bereits entgegen, dass vor der Verlesung kein Verlesungsgrund angegeben wurde und daher der Betroffene und sein Verteidiger nicht hinreichend über die Erforderlichkeit ihrer Zustimmung aufgeklärt wurden (vgl. hierzu etwa BayObLG NZV 1993, 282).
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