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   BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98   

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https://dejure.org/1998,7126
BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98 (https://dejure.org/1998,7126)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 2Z BR 12/98 (https://dejure.org/1998,7126)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 2Z BR 12/98 (https://dejure.org/1998,7126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderumlage; Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28
    Prognose der zu erwartenden Kosten zur Festlegung der Höhe einer Sonderumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 1 UR 11 18/96
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 92/97
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1096
  • NZM 1998, 337
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98
    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 357 ; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 28 WEG Rn. 4).
  • BayObLG, 12.06.1991 - BReg. 2 Z 49/91

    Streit über die den Abrechnungen maßgeblichen Wohnflächen; Ungültigerklärung von

    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 12/98
    Erst wenn die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 1991, 1360 f.; KG NJW-RR 1995, 357 ; Palandt/Bassenge BGB 57. Aufl. § 28 WEG Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels;

    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • LG Wuppertal, 25.11.2002 - 6 T 781/99
    Durch neue Tatsachen wird der Wirtschaftsplan überholt, wenn liquide Mittel nicht vorhanden sind, um außergewöhnliche, nicht vorhersehbare notwendige Ausgaben zu bestreiten, etwa für Notreparaturen, für Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, zur Schließung von Deckungslücken oder für die Kosten der Durchführung eines Rechtsstreits (vgl. BGH, aaO; KG in FGPrax 1997, S. 56; BayObLG in NJW-RR 1998, S. 1096 sowie Bub in Staudinger, BGB, 12. Aufl., Rdnrn. 487 f. zu § 28 WEG mit zahreichen weiteren Nachweisen).
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