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BayObLG, 11.03.1999 - 3Z BR 263/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Begriffes der persönlichen Verhältnisse bei der Ermittlung des Werts eines Grundstücks; Bewertung von Grundbesitz bei angeordneter Nacherbfolge; Erbliche Beschränkungen als abziehbare Werte bei der Vermögensbestimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 19 Abs. 1
Bei der Ermittlung des gemeinen Werts eines Grundstücks außer Betracht bleibende persönliche Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 05.06.1998 - VI 270/97
- LG München II, 26.08.1998 - 6 T 4343/98
- BayObLG, 11.03.1999 - 3Z BR 263/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1439
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 09.07.1998 - 3Z BR 8/98
Ermittlung des gemeinen Werts eines Grundstücks
Auszug aus BayObLG, 11.03.1999 - 3Z BR 263/98
3 Z 152/83">BayObLGZ 1985, 1 und JurBÜro 1998, 658 fest, wonach dann, wenn ein Vorerbe Inhaber von Vermögen ist, die ihn treffenden erbrechtlichen Beschränkungen keine abziehbaren Verbindlichkeiten darstellen (so auch Korintenberg/Bengel KostO 13.Aufl. § 18 Rn.29; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 19 Rn.10). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus BayObLG, 11.03.1999 - 3Z BR 263/98
Die Außerachtlassung nur persönlicher Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Werts einer Sache hält sich im Rahmen des dem Gebührengesetzgeber eingeräumten weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 50, 217 / 226 f.) und ist als Entscheidung des Gesetzgebers hinzunehmen.
- OLG Rostock, 06.05.2021 - 7 W 33/21
Festsetzung der Jahresgebühr für gerichtliche Betreuungsleistung
Bereits nach der Vorgängerbestimmung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 KostO blieben ungewöhnliche oder nur persönliche Verhältnisse außer Betracht (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.03.1999, 3Z BR 263/98, Rn. 16, juris).