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   BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04   

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https://dejure.org/2004,10148
BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04 (https://dejure.org/2004,10148)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 3Z BR 3/04 (https://dejure.org/2004,10148)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 3Z BR 3/04 (https://dejure.org/2004,10148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dauer der Gültigkeit einer Unterbringungsgenehmigung

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 70i
    Wirkungsdauer einer Unterbringungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit einer Unterbringungsgenehmigung; Fehlende Unterbringung während einer nicht unerheblichen Zeit; Beendigung der gerichtlich genehmigten Unterbringung durch den Betreuer; Erledigung eines gegen die Unterbringungsgenehmigung gerichteten Beschwerdeverfahrens in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Auszug aus BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04
    Da die Betroffene, deren Verfahrensbevollmächtigter die genannten Mitteilungen, aus denen sich die Hauptsacheerledigung ergibt, nebst einem gerichtlichen Hinweis übermittelt wurden, keine weiteren Erklärungen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 268) abgegeben hat, ist ihr Rechtsmittel zu verwerfen.
  • BayObLG, 27.04.1989 - BReg. 3 Z 38/89

    FreihEntzG; Rechtsverfolgung; Auslagen; Erstattung

    Auszug aus BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04
    In einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich die Hauptsache erledigt, wenn nach seinem Beginn ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BayObLGZ 1989, 131/133 m.w.N.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99
    Auszug aus BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04
    b) Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 1999, 222/223; vgl. zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes auch BayObLGZ 1970, 197/202) hat jedoch überzeugend dargelegt, dass die Unterbringungsgenehmigung eine auf die jeweilige konkrete Situation bezogene richterliche Prüfung der Erforderlichkeit der Unterbringung erfordere, die nach einer nicht nur kurzfristigen Entlassung erneut durchzuführen sei.
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Der vorliegende Fall zeigt, dass es Fälle gibt, in denen ein Bedürfnis besteht, einen Untergebrachten probeweise auf eine offene Station zu verlegen, um ihn bei ungünstigem Verlauf der Erprobung alsbald wieder unterzubringen (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 9).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Eine probeweise Beendigung durch ist nach der Rspr. in (vor allem zeitlich) engen Grenzen möglich (KG BeckRS 2005, 30366693; BayObLG BeckRS 2004, 03803; OLG Hamm NJW-RR 2000, 669).
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