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   BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01   

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https://dejure.org/2001,7402
BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01 (https://dejure.org/2001,7402)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 1Z AR 2/01 (https://dejure.org/2001,7402)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 1Z AR 2/01 (https://dejure.org/2001,7402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmittelfrist; Rechtsstaatsprinzip; Faires Verfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittelbelehrung in FGG-Verfahren

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; FGG § 22 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 3; ; EGGVG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Rechtsmittelfrist bei nicht vorgeschriebener und nicht erteilter Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
    auf die Anfrage des 2. Zivilsenats vom 13. März 2001 - 2Z BR 23/01 - gemäß - 132 Abs. 3 GVG i.V.m. - 10 Abs. 1 EGGVG.

    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.

  • AnwG Hamm, 27.06.2002 - AR 22/01

    Anwaltliche Werbung - zur Verwendung der Internet-Domain www.immobilienanwalt.de

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
    Auch unter Berücksichtigung der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.6.1995 (BVerfGE 93, 99 ff.) zugrundeliegenden Rechtsauffassungen machte sich der Senat nicht die Ansicht zu eigen, dass bei befristeten Rechtsmitteln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Rechtsmittelbelehrung von Verfassungs wegen geboten sei; vielmehr vertrat der Senat die Auffassung, dass das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung und die an ihre Bekanntmachung geknüpften Folgen nicht beeinträchtigt.
  • BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 219/96
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 1Z AR 2/01
    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 14. Oktober 1996 (1Z BR 219/96) zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung fest, dass eine allgemeine Pflicht der Gerichte zur Rechtsmittelbelehrung - auch von Verfassungs wegen - in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht besteht.
  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Auf Anfrage des 2. Senats in einem früheren Verfahren (Beschluss vom 13.3.2001, 2Z BR 23/01; dazu NZM 2001, 814 und Demharter WuM 2001, 311) haben beide Senate mitgeteilt, an der Rechtsansicht nicht mehr festzuhalten, dass die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen rechtsunkundigen und nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Rechtsmittelführer, dem keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, grundsätzlich verschuldet ist (Beschluss des 1. Senats vom 11.4.2001, 1Z AR 2/01, und Beschluss des 3. Senats vom 20.4.2001, 3Z AR 22/01).
  • BayObLG, 20.04.2001 - 3Z AR 22/01

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
    zu den Beschlüssen vom 13.03.2001 (2Z BR 23/01), 11.04.2001 (1Z AR 2/01) und 20.04.2001 (U AR 22/01):.
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