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   BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92   

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BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92 (https://dejure.org/1992,1976)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1992 - 5St RR 16/92 (https://dejure.org/1992,1976)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 5St RR 16/92 (https://dejure.org/1992,1976)
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§ 318 StPO, unzulässige Rechtsmittelbeschränkung auf den Strafausspruch bei nicht strafbarer Handlung;

§ 267 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267; StPO § 318 § 344 Abs. 1 § 352 Abs. 1
    Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3311
  • NStZ 1994, 88
  • StV 1992, 520
  • JR 1993, 299
  • BayObLGSt 1992, 52
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92
    Fotokopien fallen regelmäßig nicht in den Schutzbereich des § 267 StGB (BGHSt 24, 140 ).

    Sie vermittelt zwar das einigermaßen getreue Abbild einer Urschrift, enthält jedoch lediglich die bildliche Wiedergabe der in einem anderen Schriftstück verkörperten Erklärung (BGHSt 24, 140/141).

    Dies aber ist Sache des Gesetzgebers, worauf der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung vom 11.5.1971 (BGHSt 24, 140/142) hingewiesen hat.

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92
    Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist dann nicht zulässig, wenn zwischen den Erörterungen zur Schuld und zur Rechtsfolgenfrage eine so enge Verbindung besteht, daß eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich ist, ohne daß der nicht angefochtene Teil mitberührt wird (BGHSt 33, 59 ; LR/Gollwitzer aaO.).
  • BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87
    Auszug aus BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92
    Ausnahmsweise kann eine Fotokopie dann als Urkunde bewertet werden, wenn sie den Anschein einer Urschrift erweckt und erwecken soll (BayObLGSt 1988, 30/31 f.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92
    Ob das Berufungsgericht zu Recht von einer Berufungsbeschränkung ausgegangen ist, prüft das Revisionsgericht von Amts wegen (BGHSt 27, 70/72).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92
    Das Ausmaß der Bindungswirkung bestimmt das Rechtsmittelgericht in Beachtung der Forderung nach innerer Einheit (Widerspruchsfreiheit) des tatrichterlichen Erkenntnisses und im Hinblick auf die übergeordneten Verfahrensziele der auf Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit ausgerichteten staatlichen Strafrechtspflege sowie der Verpflichtung zu einem gesetzmäßigen Verfahren (BGH NJW 1980, 1807; LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 318 Rn. 34).
  • BGH, 04.09.1964 - 4 StR 324/64

    Strafbarkeit wegen Ausweispapiermissbrauchs durch Gebrauch einer unbeglaubigten

    Auszug aus BayObLG, 11.05.1992 - 5St RR 16/92
    Nur die Prüfung der Urschrift erlaubt es, die Urkunde in allen Einzelheiten und Besonderheiten vollständig wahrzunehmen und kritisch zu beurteilen; bloße Fotokopien erfüllen diesen Zweck nicht (BGHSt 20, 17/18).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist daher unwirksam, wenn der vom Tatgericht ermittelte Sachverhalt überhaupt nicht mit Strafe bedroht ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., Rdnr 17; BayObLG wistra 1992, 279 = NJW 1992, 3311;Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. September 2003 - 1 Ss 230/02 -, juris).
  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Die Beschränkung ist ferner insbesondere dann unwirksam, wenn auf der Grundlage der Feststellungen zum Schuldspruch überhaupt keine Strafe verhängt werden könnte (vgl. BGH NStZ 1996, 352; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 47; BayObLG wistra 1992, 279; OLG Celle StraFo 2004, 61; KG, Beschluss vom 30. März 2012 - [2] 161 Ss 28/12 [7/12] - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Die - wirksam (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 282; klarstellende Anmerkung Sarstedt JR 1955, 152 zu BayObLG JR 1955, 151; a. M. wohl BayObLG wistra 1992, 279) - auf den Rechtsfolgenausspruch des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 30.07.2001 beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft ist damit gegenstandslos.
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07

    Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des

    Das gilt jedoch nicht, wenn gegen den Angeklagten eine Strafe gar nicht verhängt werden könnte, weil nach den getroffenen Feststellungen eine Straftat überhaupt nicht vorliegt (BGH a.a.O; BayObLG NJW 1992, 3311; NStZ 2005, 309; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO, § 318 Rdn. 52; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Die Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist daher unwirksam, wenn der vom Tatgericht ermittelte Sachverhalt überhaupt nicht mit Strafe bedroht ist (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 318 Rdnr 17; BayObLG wistra 1992, 279 = NJW 1992, 3311; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. September 2003 - 1 Ss 230/02 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 2 Ss (26) 298/01

    Schafherde; Unbefugte Weiden; Fremde Äcker; Diebstahl; Ordnungswidrigkeit

    Da somit die Tat vom 19. März 1999 nicht als Straftat verfolgt werden kann, ist die Beschränkung der Berufung bezüglich dieses Tatkomplexes unbeachtlich (BayObLG NJW 1954, 611; vgl. auch BGH MDR 1978, 282; BayObLG wistra 1992, 279).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 2 Ss 486/06

    sexueller Missbrauch; Jugendlicher, Geldhingabe; Verknüpfung;

    Deshalb ist die Beschränkung eines Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn nach den Feststellungen zu dem nicht angefochtenen Schuldspruch eine Straftat nicht vorliegt (vgl. BayObLG NStZ 1994, 88 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - 2b Ss 222/00

    Fotokopie als Urkunde

    Eine derartige Collage ist keine Urkunde (BGHSt 24, 140; BGH wistra 1993, 341; BayObLGSt 1992, 52 = JR 1993, 299 mit Anm. Keller; a. A. Mitsch NStZ 1994, 88), die Vorlage einer Kopie der Collage kein Gebrauchen im Sinne des § 267 StGB (BGH wistra 1993, 341).
  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Eine - als solche erkennbare - Collage ist demnach keine Urkunde (BGH, Urteil vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, wistra 1993, 341; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, NStZ 2003, 543), weil ihr die Eignung und Bestimmung fehlt, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BayObLG, Beschluss vom 11. Mai 1992 - 5 St RR 16/92, NJW 1992, 3311).
  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93

    Fotokopie als bildliche Wiedergabe einer Erklärung - Herstellung einer unechten

    Eine derartige Collage ist keine Urkunde (BGHSt 24, 140; BayObLG JR 1993, 299 mit Anm. Keller).
  • OLG Celle, 20.10.2003 - 22 Ss 139/03

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch;

  • OLG Zweibrücken, 03.04.1998 - 1 Ss 34/98

    zugefaxter Gefahrgut-Schein - § 267 StGB, Telefax ist grds. keine Urkunde

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2006 - 3 Ss 129/06

    Nachholung der Fristsetzung zur Nachentrichtung hinterzogener Steuern durch die

  • KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02

    Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit

  • KG, 24.09.2019 - 5 Ss 20/19

    Fehlerhafte Anwendung einer zum Tatzeitpunkt noch nicht geltenden strengeren

  • BayObLG, 19.10.1999 - 4St RR 205/99

    Strafprozeßrecht: Keine Teilanfechtung innerhalb des Schuldspruchs einer

  • KG, 24.09.2020 - 161 Ss 118/19
  • BayObLG, 17.09.1996 - 4St RR 142/96

    Strafzumessung: Fiktive Gesamtstrafenbildung im Rahmen eines Härteausgleichs

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