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   BayObLG, 11.07.1984 - BReg. 3 Z 140/84   

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https://dejure.org/1984,3589
BayObLG, 11.07.1984 - BReg. 3 Z 140/84 (https://dejure.org/1984,3589)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1984 - BReg. 3 Z 140/84 (https://dejure.org/1984,3589)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - BReg. 3 Z 140/84 (https://dejure.org/1984,3589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 565 (Ls.)
  • BB 1985, 7
  • Rpfleger 1984, 405
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Passau, 04.10.1984 - 3 T 194/84

    Zum Geschäftswert eines Vertragsentwurfes

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1984 - BReg. 3 Z 140/84
    (Leitsatz nicht amtlich) LG Passau, Beschluß vom 4.10.1984 - 3 T 194/84 - Aus dem Tatbestand: Der Beschwerdeführer hat im März 1980 90% der Anteile einer BGBGesellschaft erworben, die Eigentümerin eines Hausgrundstücks war.
  • LG Traunstein, 11.01.1982 - 5 T 1669/81

    Zur Entwurfsgebühr gern. § 145 KostG und zum Geschäftswert bei Entwurf für

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1984 - BReg. 3 Z 140/84
    Während einige Gerichte davon ausgehen, daß in diesem Falle der Geschäftswert nach freiem Ermessen zu bestimmen ist, vertritt die wohl überwiegende Meinung die Rechtsansicht, daß in einem derartigen Fall die Summe aller Einzelwerte den für die Gebührenbemessung maßgeblichen Geschäftswert ausmacht (vgl. etwa OLG Hamm in DNotZ 1964, 246 ; OLG Hamm in JurBüro 1979, 583 [= MittBayNot 1979, 88 ]; LG Traunstein in MittBayNot 1982, 43 ; Korintenberg KostO 10. Auflage § 145 Rdnr. 14, RoWe KostO 2. Auflage § 145 Anm. 1 c und Göttlich! Mümm/er, KostO B. Auflage, Stichwort Mustervertragsentwurf).
  • OLG Hamm, 19.12.1978 - 15 W 420/77
    Auszug aus BayObLG, 11.07.1984 - BReg. 3 Z 140/84
    Während einige Gerichte davon ausgehen, daß in diesem Falle der Geschäftswert nach freiem Ermessen zu bestimmen ist, vertritt die wohl überwiegende Meinung die Rechtsansicht, daß in einem derartigen Fall die Summe aller Einzelwerte den für die Gebührenbemessung maßgeblichen Geschäftswert ausmacht (vgl. etwa OLG Hamm in DNotZ 1964, 246 ; OLG Hamm in JurBüro 1979, 583 [= MittBayNot 1979, 88 ]; LG Traunstein in MittBayNot 1982, 43 ; Korintenberg KostO 10. Auflage § 145 Rdnr. 14, RoWe KostO 2. Auflage § 145 Anm. 1 c und Göttlich! Mümm/er, KostO B. Auflage, Stichwort Mustervertragsentwurf).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 217/99

    Geschäftswert für die Beurkundung der von einem Kommanditisten erteilten

    Dieser "enge Begriff des Mitberechtigten" (Hornung Rpfleger 1997, 516/519) führte dazu, daß die Ermäßigung des § 41 Abs. 3 KostO a. F. bei Registeranmeldungen in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig abgelehnt und die Wertbestimmung nach § 41 Abs. 2 KostO vorgenommen wurde, weil die Anmeldung zum Handelsregister kein Gegenstand ist, an dem ein realer oder ideeller Anteil eines Gesellschafters bestehen kann und jeder einzelne Gesellschafter für sich, unabhängig von der Größe seines Anteils am Gesellschaftsvermögen, zur Anmeldung verpflichtet ist (vgl. BayObLGZ 1971, 141/146; BayObLG DNotZ 1985, 565; OLG Stuttgart JurBüro 1981, 912; OLG Köln JurBüro 1982, 1869 f.).
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