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   BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03   

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https://dejure.org/2004,17048
BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03 (https://dejure.org/2004,17048)
BayObLG, Entscheidung vom 11.08.2004 - 1Z RR 3/03 (https://dejure.org/2004,17048)
BayObLG, Entscheidung vom 11. August 2004 - 1Z RR 3/03 (https://dejure.org/2004,17048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BayEG Art. 35 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; BayEG Art. 35 Abs. 1
    Bereicherungsanspruch des Entschädigungsverpflichteten bei hinterlegungswidriger Direktzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss des Bereicherungsanpruchs aufgrund eines vorliegenden Enteignungsbeschlusses als Rechtsgrundlage; Wirksamkeit der Zahlungsverpflichtung bei fehlender Anordnung der Hinterlegung des Entschädigungsbetrags; Zwingende Erkennbarkeit des Inhalts und Umfangs der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 2004, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03
    aa) Die Rechtsprechung hat wiederholt hervorgehoben, es sei grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Bereicherungsrecht in besonderem Maße eine wirtschaftliche und nicht rechtsformale Betrachtungsweise gebiete (vgl. BGHZ 36, 232/234; 105, 365/368).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch immer wieder betont worden, dass sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet; vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (vgl. BGHZ 105, 365/368 f. m.w.N.; BGH NJW 1999, 1393/1394).

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch immer wieder betont worden, dass sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet; vielmehr sind in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (vgl. BGHZ 105, 365/368 f. m.w.N.; BGH NJW 1999, 1393/1394).

    Leistung im Sinne des Bereicherungsrechts ist nach gefestigter Rechtsprechung die bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens (vgl. BGHZ 40, 272/277; BGH NJW 1999, 1393/1394).

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03
    Eine Zweckbestimmung kann auch verfehlt werden, wenn eine zu erfüllende Schuld tatsächlich bestand (vgl. BGH NJW 1985, 2700).
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 130/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung bei Preisverstoß

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03
    aa) Die Rechtsprechung hat wiederholt hervorgehoben, es sei grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Bereicherungsrecht in besonderem Maße eine wirtschaftliche und nicht rechtsformale Betrachtungsweise gebiete (vgl. BGHZ 36, 232/234; 105, 365/368).
  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03
    Die Beantwortung der Frage nach dem Bestehen bzw. dem Fehlen eines Rechtsgrundes einer Leistung hängt nicht allein von dem Kausalverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger, sondern davon ab, ob der mit der Leistung bezweckte Erfolg eingetreten ist (vgl. BGHZ 50, 227/232; Erman/H.P Westermann § 812 Rn. 44; Palandt/Sprau BGB 63. Aufl. § 812 Rn. 70; RGRK/Heimann-Trosien 12. Aufl. § 812 Rn. 44; Reuter/Martinek Handbuch des Schuldrechts Band 4 Ungerechtfertigte Bereicherung § 4 II 5 b).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 1Z RR 3/03
    Leistung im Sinne des Bereicherungsrechts ist nach gefestigter Rechtsprechung die bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens (vgl. BGHZ 40, 272/277; BGH NJW 1999, 1393/1394).
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