Rechtsprechung
BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflichten des Betreuers zur Geldanlage, Sperrvermerk
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1806 § 1807 § 1809
Verpflichtung des Betreuer im Zusammenhang mit der Geldanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten eines Betreuers mit Aufgabenkreis der Vermögenssorge; Verzinsliche und mündelsichere Anlage von Geldern; Eintragung eines Sperrvermerks; Erzwingung durch Zwangsgeldandrohung; Berücksichtigung von Wünschen des Betreuten; Verwahren größerer Geldbeträge zu Hause; ...
Verfahrensgang
- AG Freyung - 69/96
- LG Passau, 14.03.2004 - 2 T 100/04
- BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 389
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten
Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04
Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. § 104 Nr. 1, § 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit der Widerruf in einen ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219/1220). - BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02
Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht
Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04
Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. § 104 Nr. 1, § 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit der Widerruf in einen ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219/1220).
- LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22
Versagung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für Einmalzahlungen in private …
Positiv formuliert ist die Genehmigung dann zu erteilen, wenn der Umfang der Vermögensverwaltung die abweichende Anlage rechtfertigt und eine Gefährdung des Vermögens des Betreuten nicht zu besorgen ist (BayObLG, Beschluss vom 11.08.2004 - 3Z BR 102/04).