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   BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04   

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https://dejure.org/2004,12137
BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04 (https://dejure.org/2004,12137)
BayObLG, Entscheidung vom 11.08.2004 - 3Z BR 102/04 (https://dejure.org/2004,12137)
BayObLG, Entscheidung vom 11. August 2004 - 3Z BR 102/04 (https://dejure.org/2004,12137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichten des Betreuers zur Geldanlage, Sperrvermerk

  • Judicialis

    BGB § 1806; ; BGB § 1807; ; BGB § 1809

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1806 § 1807 § 1809
    Verpflichtung des Betreuer im Zusammenhang mit der Geldanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten eines Betreuers mit Aufgabenkreis der Vermögenssorge; Verzinsliche und mündelsichere Anlage von Geldern; Eintragung eines Sperrvermerks; Erzwingung durch Zwangsgeldandrohung; Berücksichtigung von Wünschen des Betreuten; Verwahren größerer Geldbeträge zu Hause; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04
    Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. § 104 Nr. 1, § 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit der Widerruf in einen ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219/1220).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04
    Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. § 104 Nr. 1, § 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit der Widerruf in einen ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219/1220).
  • LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22

    Versagung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für Einmalzahlungen in private

    Positiv formuliert ist die Genehmigung dann zu erteilen, wenn der Umfang der Vermögensverwaltung die abweichende Anlage rechtfertigt und eine Gefährdung des Vermögens des Betreuten nicht zu besorgen ist (BayObLG, Beschluss vom 11.08.2004 - 3Z BR 102/04).
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