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   BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00   

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https://dejure.org/2000,7825
BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00 (https://dejure.org/2000,7825)
BayObLG, Entscheidung vom 11.10.2000 - 3Z BR 265/00 (https://dejure.org/2000,7825)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 3Z BR 265/00 (https://dejure.org/2000,7825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Forderungsabtretung; Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Beschwerderecht; Ermessen; Versagung des Akteneinsicht; Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Beschwerderecht nach genehmigter Abtretung einer Forderung, kein Recht des Schuldners auf Akteneinsicht

  • Judicialis

    BGB § 398; ; BGB § 1829; ; FGG § 20 Abs. 11; ; FGG § 34; ; FGG § 55; ; FGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vormundschaftsgerichtlich genehmigte Abtretung einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ingolstadt - XVII 147/98
  • LG Ingolstadt - 1 T 610/00
  • BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    aa) Recht in diesem Sinne ist jedes dem Beschwerdeführer durch die Rechtsordnung zuerkannte und von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (vgl. BayObLG aaO).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr entschieden (Rpfleger 2000, 205/208), dass bereits vor der Erteilung der Genehmigung eine gerichtliche Überprüfung ermöglicht werden muß, damit den Beteiligten durch die Mitteilung der Genehmigung und die damit folgende Unanfechtbarkeit (§§ 55, 62 FGG) nicht jeglicher Rechtsschutz genommen wird.
  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    Ein berechtigtes Interesse ist in der Regel gegeben, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflußt werden kann (BayObLGZ 1995, 1/4.).
  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    aa) Recht in diesem Sinne ist jedes dem Beschwerdeführer durch die Rechtsordnung zuerkannte und von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BGH NJW 1997, 1855; BayObLGZ 1998, 82/84), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (vgl. BayObLG aaO).
  • BayObLG, 22.12.1980 - BReg. 1 Z 116/80

    Gesetzlicher Zinssatz; Bindung; Gericht; Umstände; Einzelfall; Abwägung;

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    Es handelte sich um eine Entscheidung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt nachgeprüft werden kann, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG aaO und BayObLGZ 1980, 421/425; Keidel/Kayser FGG 1.4. Au fl. § 27 Rn. 27 in.w.N.).
  • BayObLG, 22.01.1988 - BReg. 1a Z 57/88

    Einlegen einer Beschwerde der Mutter gegen eine gerichtlich genehmigte

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    Die Unstatthaftigkeit der Erstbeschwerde nach § 62 FGG steht der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1988, 367; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 63 Rn. 5).
  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 54/89

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten des Erblassers auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    Denn das Landgericht ist in seiner Hilfsbegründung zutreffend davon ausgegangen, dass es auch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen über die Gewährung von Akteneinsicht zu entscheiden hat (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1124/1125 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98

    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten

    Auszug aus BayObLG, 11.10.2000 - 3Z BR 265/00
    Die Beschwerdebefugnis ergibt sich bereits aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BayObLGZ 1998, 195; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 7).
  • OLG Köln, 06.06.2001 - 16 Wx 8/01

    Weitere Beschwerde im Verfahren zur Anfechtung einer nicht mehr abänderbaren

    Nach der gesetzlichen Regelung ist er mithin vor einem Verkauf nicht geschützt und wird durch ihn deshalb nicht in seinen Rechten im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt, wofür es nicht genügt, dass die Verfügung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers von Einfluss ist und er insofern ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse an ihrer Änderung hat ( BayObLG NJW-RR 2001, 297 mwN; vgl. zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Forderungsabtretung: BayObLG vom 11.10.2000 - 3 Z BR 265/00 - BayObLGR 2001, 12 Ls).
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